IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/2001, Seite 4 ff.
INHALT
INFOTHEK | ||
Nachrichten | ||
Glückwünsche | ||
Termine | ||
Urteile | ||
Bücher | ||
Leserbriefe | ||
Fax-Seite | ||
Impressum | ||
EDITORIAL | ||
Klimaschutz und Arbeitsplätze sind kein WiderspruchProf. Dr. Maximilian Gege, sieht in der Kombination von Heizkessel und Solarwärmeanlage eine ideale Ergänzung, die Arbeitsplätze schafft und die Ziele der Bundesregierung beim Klimaschutz unterstützt. | 3 | |
VERBÄNDE AKTUELL Berichte der IKZ-HAUSTECHNIK-Redaktion über den ZVSHK und SHK-Fachverbände | ||
Zentralverband | 19 | |
Nordrhein-Westfalen | 25 | |
Bayern | 26 | |
Niedersachsen | 26 | |
Schleswig-Holstein | 29 | |
Sachsen | 30 | |
Sachsen-Anhalt | 31 | |
INTERVIEW | ||
Chance für die BrancheInterview mit dem Geschäftsführer der Vereinigung der Deutschen Zentralheizungswirtschaft Horst Eisenbeis. | 32 | |
SANITÄRTECHNIK | ||
Die novellierte Trinkwasserverordnung Teil 2Dr. Gerhard Schüz | 35 | |
PE-Xc: Rohrtechnik auf dem neuesten StandDipl.-Ing. Nils Wehmeier | 38 | |
HEIZUNGSTECHNIK | ||
Das Niedrigenergiehaus - Entwicklungsstand und TechnikDipl.-Ing. Rainer van Loon | 42 | |
KLIMATECHNIK | ||
Klimatisierung in gewerblich genutzten HallenMartin Schellhorn | 51 | |
SOLAR - NA KLAR! | ||
Erfolgreicher Kampagneauftritt auf der ISH 2001 | 58 | |
REPORT | ||
Neue Marktsegmente für das FachhandwerkEin Beispiel für die Erschließung neuer Märkte ist die Firma Bau- und Reparatur-Service BRS aus Frankfurt an der Oder, die das Marktsegment der erdverlegten Leitungen in ihr Leistungsprogramm aufgenommen hat. | 60 | |
Einstieg in den Fitness-MarktFitness liegt voll im Trend. Doch noch nutzt nur ein kleiner Teil der Sanitär-Handwerksbetriebe die hier bestehenden Marktchancen, die vor allem aus der Verfügbarkeit neuer, platzsparender Lösungen für das private Badezimmer erwachsen. | 64 | |
REGELWERKE | ||
Abwasser aus Krankenhäusern und medizinischen EinrichtungenMerkblatt der ATV-DVWK-M 775 erschienen | 68 | |
RECHT-ECK | ||
Risiken trotz geschlossener RechtsfähigkeitObwohl Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) nach neuester Rechtsprechung auch in ihrer Gesamtheit verklagt werden können, sollten die Gläubiger auch weiterhin alle ihnen bekannten Gesellschafter zusätzlich persönlich verklagen. | 70 | |
ISH: SHK-BRANCHE AKTUELL Produkte | 76 |
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