IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 10/2001, Seite 32 ff.


INTERVIEW


"Chance für die Branche"

Anfang März dieses Jahres hat die Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden, die so genannte Energieeinsparverordnung (EnEV), verabschiedet. Damit ist die erste große Hürde ihrer Einführung in Deutschland genommen. Die EnEV, die sich als Kombination aus Wärmeschutzverordnung und Heizungsanlagenverordnung versteht, begrenzt den Energieverbrauch von Wohngebäuden. Damit ist der Bezug zum SHK-Handwerk hergestellt, das nun mit Veränderungen in seinem Tätigkeitsfeld rechnen muss. Die IKZ-HAUSTECHNIK-Redakteure Markus Sironi und Detlev Knecht sprachen darüber mit Horst Eisenbeis, dem Geschäftsführer der Vereinigung der Deutschen Zentralheizungswirtschaft (VdZ).

IKZ-HAUSTECHNIK: Auch wenn schon viel über die Energiesparverordnung geschrieben und noch mehr geredet wurde, fassen Sie bitte zunächst für den SHK-Handwerker die wesentlichsten Punkte der EnEV zusammen.

Eisenbeis: Zum ersten Mal wird das Gebäude ganzheitlich betrachtet: Gebäudehülle und Anlagentechnik werden miteinander verzahnt. Damit bekommt der Planer zwei Instrumente an die Hand, mit denen er einerseits energiesparende Maßnahmen am Gebäude vornehmen und andererseits effiziente Anlagentechnik einsetzen kann. So kann ein Optimum erreicht werden, um den zentralen Ansatz der EnEV, die Begrenzung des "Jahres-Primärenergiebedarfs" und damit eine Minderung des CO2-Ausstoßes, zu erfüllen.

» Die Anlagenkompetenz bleibt beim Fachhandwerk.«

IKZ-HAUSTECHNIK: Stichwort Primärenergiebedarf. Welche Möglichkeiten sind gegeben, den maximal vorgegebenen Wert einzuhalten? Zunächst denkt man da an eine besonders dicke Wärmedämmung des Gebäudes.

Eisenbeis: Von dieser Vorstellung muss man sich lösen. Wärmedämmung und Anlagentechnik sind in der Verordnung gleichgestellt. Das vorgegebene Ziel der Verordnung lässt sich also entweder mit mehr Wärmedämmung oder mit dem Einsatz innovativer Anlagentechnik realisieren. Das ist eine große Chance für die SHK-Branche.

IKZ-HAUSTECHNIK: Der Planer des Gebäudes hat also über die optimale Kombination aus Wärmedämmung und Anlagentechnik zu entscheiden!?

Eisenbeis: Das ist nur die halbe Wahrheit. Der Gebäudeplaner kann sich vielmehr innerhalb gewisser Grenzen bewegen. Beispiel: Wenn er ein Gebäude mit schlechtem A/V-Verhältnis plant, muss er wissen, dass er diesen Nachteil mit besserer Anlagentechnik ausgleichen kann. Die Kompetenz für die Anlagentechnik bleibt beim Fachhandwerk.

IKZ-HAUSTECHNIK: In Realität wird der SHK-Handwerker aber erst ganz zum Schluss mit ins Boot geholt.

Eisenbeis: Diese Praxis muss sich verändern und stellt sich als große Herausforderung dar. Planungsabläufe werden komplexer. Ist diese Akzeptanzhürde einmal genommen, hat der SHK-Handwerker die Möglichkeit, Anlagentechnik im Wettbewerb zur Gebäudedämmung sehr gut darzustellen, sei es in Form von Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln, Solaranlagen und Lüftungssystemen; es besteht ein Anreiz, innovativere Anlagentechnik einzusetzen.

» Unser Ziel ist die bedarfsorientierte Wartung.«

IKZ-HAUSTECHNIK: Kommen wir zum Energieträger Strom. Welchen Stellenwert nimmt er zukünftig ein? Schließlich gehen rund zwei Drittel des in Kraftwerken erzeugten Stroms verloren, bevor er das Gebäude erreicht. Gesamtenergetisch betrachtet sehr schlecht.

Eisenbeis: Sie hätten es nicht treffender formulieren können. Da die EnEV den Primärenergiebedarf begrenzt, hat dies Konsequenzen für Stromheizungen. Allerdings unterliegen Stromspeicherheizungen nicht der vollen Primärenergiebewertung; statt 3,0 gilt befristet auf 5 Jahre die Kennzahl 2,3. Voraussetzung ist jedoch, dass Elektrospeicherheizungen in Verbindung mit einer Wohnungslüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingesetzt werden. Für die dezentrale Warmwasserbereitung mit Strom hat der Verordnungsgeber einen Bonus eingeräumt, sodass in der zukünftigen Baupraxis keine gravierenden Veränderungen gegenüber heute zu erwarten sind.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wird damit die Stromheizung verdrängt?

Eisenbeis: Die Stromheizung hat in Deutschland ohnehin nur einen Marktanteil bei Neubauten von 1 Prozent. Von einer Verdrängung kann also nicht die Rede sein, der Markt hat doch längst entschieden. Dagegen sehe ich Marktchancen für Elektro-Wärmepumpen, wenn auch die Investitionskosten noch hoch sind.

» Die EnEV: Ein Gewinn für die gesamte SHK-Branche.«

IKZ-HAUSTECHNIK: Nach Einführung der EnEV gibt es keine Institution, die den Vollzug überprüft. Das heißt niemand kontrolliert, ob das Gebäude die Wärmedämmung und Anlagentechnik bekommen hat, die die Planung vorsah. Damit erweist sich die EnEV doch eher als zahnloser Tiger.

Eisenbeis: Das sehe ich nicht so. Es wird, wie schon eingangs gesagt, ein Wettbewerb zwischen den Systemen Wärmedämmung und Anlagentechnik ausgelöst. Die jeweiligen Branchen haben ein Interesse, während der Planungsphase eines Gebäudes die Vorteile ihrer Produkte darzustellen. So wird sich die Verordnung meiner Meinung nach selbst vollziehen. Außerdem müssen die Gebäudedaten im Energiebedarfsausweis dokumentiert werden.

IKZ-HAUSTECHNIK: Die EnEV verlangt den Austausch von Kesseln, die vor 1978 eingebaut wurden, bis spätestens Ende 2008. Bei rund 2,8 Mio. betroffenen Altanlagen bedeutet dies rechnerisch rund 500.000 zusätzliche Kessel jedes Jahr. Kann nun jeder Handwerksbetrieb mit einem sprunghaften Anstieg seiner Aufträge rechnen?

Eisenbeis: Die Verpflichtung zur Anlagenerneuerung ist eine wichtige Hilfe, die mit zinsgünstigen Krediten für Heizungsmodernisierungen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau flankiert wird. Das ist ein großer Erfolg für die Heizungsbranche. Ich gehe aber trotzdem nicht davon aus, dass wir kurzfristig von Aufträgen überflutet werden. Hierzu muss man die Übergangsfristen und die Ausnahmeregelung für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser beachten. Mit der guten Ausgangssituation haben wir aber jetzt die Chance, die Anlagenerneuerung bis weit über das Jahr 2005 auf ein höheres Niveau zu bringen.

» Wir brauchen einen Energiepass für bestehende Gebäude.«

IKZ-HAUSTECHNIK: Nach § 10 der EnEV sind Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen zu warten. Für das SHK-Handwerk verspricht dies zunächst eine deutliche Zunahme der Wartungsaufträge. Bei näherem Hinsehen fällt jedoch auf, dass keine Wartungsintervalle genannt sind. Welchen Sinn macht das?

Eisenbeis: Sie schneiden ein wichtiges Thema an. Wenn wir nach mehr Wartung rufen, müssen wir sehen, dass in den vergangenen Jahren nicht nur die Effizienz der Anlagen verbessert wurde, sondern parallel deren Zuverlässigkeit gestiegen ist. Auch darf man die Betriebskosten nicht aus den Augen verlieren, die mit der Wartung steigen; denn der Wettbewerb mit anderen Energieträgern wird auch bei uns härter. Deshalb sollten wir uns angewöhnen, von einer bedarfsabhängigen Wartung zu sprechen. Bei der jährlichen Inspektion wird festgestellt, ob und in welchem Umfang eine Wartung erforderlich ist. Wir tun uns jedenfalls keinen Gefallen, wenn wir den Kunden eine jährliche Wartung über das Ordnungsrecht aufzwingen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Sobald die EnEV rechtsverbindlich anzuwenden ist, bekommen Neubauten einen so genannten Energiepass. Er gibt über die energetische Effizienz des Gebäudes Auskunft. Das heißt, Gebäude und Anlagentechnik werden bewertet. Wer stellt diesen Energiepass aus?

Eisenbeis: Man muss unterscheiden zwischen Neubau und Altbau. Für Neubauten ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens der Nachweis einzureichen. Dieser vorgeschriebene "Energiebedarfsausweis" wird vom Architekten und Bauplaner ausgestellt, da nur sie vorlageberechtigt sind. Für den Gebäudebestand gibt es so etwas nicht. Um hier Transparenz zu erhalten, möchten wir den Energiepass auf freiwilliger Basis einführen, den dann auch das Heizungshandwerk ausstellen soll. Mit der ARGE-Energiepass sind wir auf gutem Wege, dieses Ziel zu erreichen. So stärken wir die Energieberatung durch das SHK-Handwerk. Der Energiepass soll daher auch in Energieberatungs-Software des ZVSHK integriert werden.

IKZ-HAUSTECHNIK: Auch wenn es zukünftig EDV-Programme geben wird, die den Energiepass gleich ausdrucken, muss doch der Fachhandwerker detailliert wissen, was er da in seinen PC eingibt.

Eisenbeis: Das ist richtig. Weiterbildung ist Pflicht. Wichtig ist aber die Botschaft, dass die Anforderungen der EnEV mit den Systemtechniken realisiert werden können, die dem Handwerk vertraut sind. Das Verfahren der energetischen Bewertung der Heizungsanlagen nach der neuen DIN V 4701-10 muss zweifellos erläutert werden. Aber die Anwendung dieses Verfahrens eröffnet dem SHK-Handwerk neue Chancen im Wettbewerb. Es lohnt sich daher aus eigenem Interesse, sich frühzeitig mit der EnEV, der 4701-10 und den Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen zu beschäftigen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Der Bundesverband Deutscher Fertigbau kritisiert die EnEV dahingehend, dass man doch der Einfachheit halber zum einen die k-Zahl des Gebäudes hätte begrenzen, zum anderen eine effektive Heizungsanlage vorschreiben können. Was halten Sie von diesem Vorschlag?

Eisenbeis: Die Bundesregierung wollte eine für den Besitzer wirtschaftliche Verordnung verabschieden. Das heißt, bauliche Maßnahmen sollen sich im Rahmen der technischen Lebensdauer rechnen. Bei reichlicher Gebäudedämmung und gleichzeitig anspruchsvoller Anlagentechnik wäre dies nicht gegeben.

Mit Blick auf die Wärmeschutzverordnung 1995 bestand für die SHK-Branche die große Gefahr, dass nur die Dämmwerte eines Gebäudes immer weiter verschärft werden. Irgendwann wäre vielleicht die Heizungsanlage nur noch als eine Restgröße definiert gewesen. Mit der jetzigen EnEV haben wir es geschafft, dass Wärmedämmung und Anlagentechnik gleichgestellt sind. Ich halte dies für ein enorm wichtiges Prinzip und einen großen Branchenerfolg, weil dadurch auch die Existenz einer gesamten Branche gesichert ist. Die EnEV ist für uns ein Gewinn.


Die EnEV in Kürze


Die VdZ in Kürze

Die Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft (kurz VdZ) wurde Anfang 1999 in Köln neu organisiert. Zur Zeit bildet die VdZ das Dach für neun Fachverbände des dreistufigen Vertriebsweges mit Herstellern, Fachgroßhandel sowie handwerklichen und industriellen Verarbeitern. Hierzu zählen auch der ZVSHK oder DG-Haustechnik.

Ziel der VdZ ist es, die Interessen der Branche in der Politikberatung, Öffentlichkeitsarbeit und Normung zu bündeln. Damit soll das Gewicht der Branche bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen für die technische Gebäudeausrüstung gestärkt werden.


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