Werbung

Mängel rechtzeitig vermeiden

Die Hygiene-Erstinspektion einer Trinkwasser-Installation nach VDI 6023 Blatt 1 sichert Anlagenerrichter ebenso wie Auftraggeber ab – und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Schadensminderung

Müssen Wände, Decken oder Böden zur Beseitigung eines Schadens geöffnet werden, entstehen schnell hoher zusätzlicher Aufwand sowie hohe Schadenssummen und Zeitverzögerungen. (Arnd Bürschgens)

Eine Inspektion bevor Wände verschlossen werden reduziert das Schadensausmaß zur Mangelbeseitigung erheblich und schützt vor hohen Kosten. (Robert Kutzleb)

Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion sollte soweit ersichtlich auch geprüft werden, ob Bauteile und Materialien sauber gelagert wurden. (Arnd Bürschgens)

Eine mit Wasser befüllte Trinkwasser-Installation lässt sich nicht mehr vollständig entleeren, Änderungen und Anpassungen sollten daher vor der Befüllung erfolgen, um hygienische Veränderungen zu vermeiden. (Arnd Bürschgens)

Bauteile und Leitungen sind vor und nach der Installation sachgemäß gegen Verunreinigungen zu schützen. (Arnd Bürschgens)

 

Bereits vor annähernd 10 Jahren wurde durch die VDI/DVGW-Richtlinie 6023 mit der Hygiene-Erstinspektion ein Werkzeug zum Schutz der Anlagenerrichter und der Auftraggeber eingeführt, dass bislang jedoch immer noch nicht flächendecken genutzt wird...

Artikel weiterlesen auf IKZ-select

 


Artikel teilen: