Werbung

Neue Aufgaben 
fürs SHK-Handwerk?

 

Vor wenigen Wochen verkündeten die Schornsteinfeger und Kälteanlagenbauer eine bemerkenswerte Verbändevereinbarung. Danach wollen der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) und der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) künftig einen gemeinsamen Lehrgang anbieten, der die Lecksuche und Dichtheitsprüfung am Kältemittelkreis von Wärmepumpen zum Gegenstand hat. Nach erfolgreicher Prüfung bekommt der Teilnehmer (Schornsteinfeger) ein Zertifikat, das ihn dazu berechtigt, solche Arbeiten vornehmen zu dürfen. 

Solche Lehrgänge werden schon heute von einigen Bildungsträgern angeboten und dauern i. d. R. zwei Tage. Sie schließen mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab. Es handelt sich also nicht nur um eine Teilnahmebescheinigung eines x-beliebigen Kurses, sondern um einen Lehrgang mit hohem Niveau. Das ist auch sinnvoll. Schließlich wird an Anlagen gearbeitet, die ein gewisses Umweltgefahrenpotenzial beinhalten – wenngleich bei ­einer solchen Dichtheitsprüfung nicht in den Kältemittelkreislauf eingegriffen wird.

Der ZIV befürwortet eine „unabhängige“ Überprüfung von Wärmepumpen und begründet seine Haltung mit Effizienz-, Sicherheits- und Umweltargumenten. Sie sind durchaus nicht von der Hand zu weisen. Womöglich aber steckt noch mehr dahinter: Mit dem Gebäudeenergiegesetz 2024 sind Gas- und Ölheizungen – zumindest in der Breite – ein Auslaufmodell. Und damit entfällt auch die regelmäßige Überprüfung dieser Geräte durch das Schornsteinfegerhandwerk. Mit einer Dichtheitsprüfung des Kältemittelkreislaufs könnte der Ausfall durch dieses neue Tätigkeitsfeld zumindest in Teilen kompensiert werden. 

Dazu muss man aber wissen: Nur bestimmte Wärmepumpenanlagen unterliegen einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung. Dies ist einerseits abhängig von der Füllmenge des flourhaltigen Kältemittels, andererseits davon, welches Treibhausgaspotenzial (GWP – Global Warming Potential) von der Anlage insgesamt ausgeht. Jede Anlage ist also individuell zu beurteilen. Und diese Aufgabe sowie die dann ggf. notwendige Dichtheitsprüfung kann sehr gut das SHK-Handwerk durchführen. Dafür ist dieses besagte Zertifikat erforderlich – konkret ist es der Sachkundenachweis der Kategorie IV (Dichtheitskontrolle). Ein solcher Kurs stellt für SHK-Fachleute keine unüberwindliche Hürde dar. Einer Verbändevereinbarung bedarf es da nicht.

 

Detlev Knecht

stv. Chefredakteur und Techniker

d.knecht@strobelmediagroup.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: