Werbung

Der Trennung verpflichtet

Informationen zu den Norm-Entwürfen für Leichtflüssigkeitsabscheider (DIN 1999-100) und Fettabscheider (DIN 4040-100)

Dicht kann die Rohrdurchführung nicht sein.

Eine unzureichende Beschichtung.

Dieser Abscheideranschluss ist nicht normgerecht ausgeführt.

Schächte wie diesen sollte es nach dem Weißdruck der Abscheidernormen nicht mehr geben.

Hier kann nicht von Dichtheit oder normgerechter Kabeleinführung gesprochen werden.

Diese Kabeleinführung entspricht nicht den Norm-Anforderungen, die eine Dichtheit gegenüber dem Erdreich bzw. der Atmosphäre fordert.

Die Norm-Anforderungen für Kontrollen, Wartungen, Prüfungen und Inspektionen sollen solche Zustände bei Schachtaufbauten verhindern.

Die Norm fordert – im Gegensatz zu dieser Ausführung – eine vollflächige Beschichtung.

 

Die deutschen Restnormen DIN 4040-100 (Fettabscheideranlagen) und DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen) wurden in jüngster Vergangenheit überarbeitet. Da beide Blätter inzwischen älter als zehn Jahre sind, war eine Überarbeitung notwendig. Seit Oktober 2014 liegen beide Entwürfe vor.

Technische Entwicklungen und Neuerungen, aber auch die Erfahrungswerte, die in den vergangenen Jahren gesammelt wurden, haben erheblichen Einfluss auf beide Entwürfe genommen. Aus 18 bzw. 20 Seiten der noch gültigen Normen sind jeweils 34 Seiten geworden. Die Änderungen und Neuerungen werden nachfolgend nur aufgezählt, nicht erläutert oder kommentiert. Dies soll in einer späteren Ausgabe geschehen, wenn die Normen verabschiedet und im Weißdruck erschienen sind.

Änderungen im Entwurf DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider­anlagen)

Neu aufgenommen bzw. definiert wurden u.a. folgende Begriffe: Probenahmeschacht, Probenahmeeinrichtung, Behälterbereich, Schachtbereich und Altanlagen. Im Bereich der chemischen Beständigkeit von Werkstoffen sind es Prüfflüssigkeiten, innere Oberflächen, Werkstoffe für Dichtmittel und Wasserdichtheit von Beton.

Die selbsttätigen Warneinrichtungen müssen zukünftig auch das Flüssigkeitsniveau erfassen und so positioniert sein, dass Rückstauereignisse und hydraulische Überlastungen sicher erkannt werden und spätestens bei Erreichen von 80% der Speichermenge gewarnt wird. In speziellen Einsatzbereichen muss schon bei Erreichen einer geringeren Speichermenge gewarnt werden.

Selbsttätige Verschlusseinrichtungen können am Ablauf oder am Zulauf des Abscheiderraums angeordnet sein. Sogenannte Zulaufsperren ersetzen aber nicht die selbsttätigen Verschlusseinrichtungen.

Der Abschnitt „Bemessung“ wurde ergänzt mit zwei Anforderungen: Die Berechnung des maximalen Regenwasserabflusses und die Flächenermittlung bei Schlagregen.

Der neue Abschnitt 12 „Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage“ enthält Anforderungen in folgenden Themen: Einbaustellen, Rohrverbindungen, Freiaufstellung von Abscheidern, paralleler Einbau von Abscheidern vor Ort, separate Auffangbehälter für Leichtflüssigkeiten, Schutz gegen Rückstau und Abscheider in überflutungsgefährdeten Bereichen.

Dem Abschnitt 13 „Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion der Abscheideranlagen“ wurden verschiedene, bisher separate Abschnitte zugeordnet. Er enthält daher zahlreiche neue, erweiterte und detailliertere Anforderungen für: Betriebsbedingungen, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Entnahme, Betriebstagebuch, Generalinspektion und Hinweise zur Entnahme von Abwasserproben.

Die Anforderungen zu „Prüfung der Dichtheit von Abscheideranlagen“ wurden im neuen Anhang A (bisher in Abs. 15) aufgenommen. Durch weitere Teilprüfungen soll ggf. weiterer Sanierungsbedarf ermittelt werden, wenn Mängel bei der Begutachtung des baulichen Zustandes festgestellt werden.

Der überarbeitete Absatz „Vorgehensweise“ beinhaltet nicht mehr die Sonderfallanforderungen. Sie sind im neuen Abschnitt „Prüfung von Altanlagen (Sonderfall)“ zu finden. Daher sind die zwei neuen Abschnitte „Prüfergebnis“ und „Prüfung im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Bedingungen“ entstanden. Sie beinhalten die bisher bekannten Anforderungen, teils mit kleinen Formulierungsänderungen, aber auch mit zusätzlichen Anforderungen oder Verweisen auf andere Norm-Abschnitte.

Im Anhang C sind Informationen zur Abscheidung bzw. Behandlung von ethanolhaltigen Kraftstoffen zusammengetragen.

Änderungen im Entwurf DIN 4040-100 (Fettabscheideranlagen)

Neu aufgenommen bzw. definiert wurden u.a. folgende Begriffe: Abscheideranlagen für Fette, Probenahmeschacht, Probenahmeeinrichtung, Behälterbereich und Schachtbereich.

Im Abschnitt „Werkstoffe“ geht es um Rohr- und Lüftungsleitungen: Sie müssen gegen tierische und pflanzliche Fette und deren Abbauprodukte, reaktive Salze, Detergentien und deren Abbauprodukte sowie hohe Temperaturen beständig oder geschützt sein. Die Anforderungen gelten als eingehalten, wenn z.B. gusseiserne Rohre nach DIN EN 877 (nach RAL-GZ 698) und PE-HD-Rohre nach DIN EN 1519-1 in Verbindung mit DIN 19535-10 und DIN EN 12666-1 zur Verwendung kommen.

Ergänzend zur Festlegung der Wasserdichtheit von Beton in DIN EN 1825-1 ist die Prüfung nach Abschnitt 7 nachzuweisen.
Die Zugänglichkeitsanforderungen wurden ergänzt, damit die vorgeschriebenen Eigenkontrollen, Wartungen, Generalinspektionen einschließlich Dichtheitsprüfungen, Abwasserproben und ggf. Mängelbeseitigungen möglich sind. Entsprechende Anforderungen dazu sind neu aufgelistet.

Die Zu- und Ablaufanschlüsse der Anlagen müssen gelenkig ausgeführt sein und die Dichtheitsanforderungen nach DIN EN 476 erfüllen.

Der bisherige Abschnitt „Kennzeichnung“ heißt nun „Kennzeichnung und Produktinformation“ und fordert mehr Angaben in der beizufügenden Betriebsanleitung, u.a.:

  • zur Durchführung von Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion,
  • den dazu notwendigen Hilfsmitteln,
  • die Erläuterung der erforderlichen Vorgehensweise im Zusammenhang mit der konstruktiven und technischen Anlagengestaltung,
  • die Darstellung der Zugänglichkeit und insbesondere die erforderlichen Maßnahmen bei Anlagen, deren Einstieg nicht sichergestellt ist.

Der neue Abschnitt 10 „Planung, Einbau und Anschluss an die Entwässerungsanlage“ enthält zahlreiche neue Anforderungen in folgenden Themenbereichen: Anschlussstellen, Rohrverbindungen, pa­ralleler Einbau von Abscheidern vor Ort, Schutz gegen Rückstau, Abscheider in überflutungsgefährdeten Bereichen und Durchlüftung.

Dem Abschnitt 11 „Betrieb, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Generalinspektion der Abscheideranlagen für Fette“ wurden verschiedene, bisher separate Abschnitte zugeordnet. Er enthält daher zahlreiche neue, erweiterte und detailliertere Anforderungen für Betriebsbedingungen, Eigenkontrolle, Wartung, Entleerung und Entnahme, Betriebstagebuch, Generalinspektion einschließlich Umfang, Prüfbericht und Mängelbeseitigung sowie Hinweise zur Entnahme von Abwasserproben.

Die zahlreichen Anforderungen zu „Prüfung der Dichtheit von Abscheideranlagen für Fette“ wurden im neuen Anhang A aufgenommen. Der neue Anhang B behandelt „Einsatzbedingungen von Abscheideranlagen für Fette“ und greift Sonderfälle, Spül- und Reinigungsmittel sowie gewerbliche Spülmaschinen auf.

Fazit

Mit den Entwürfen der DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider) und DIN 4040-100 (Fettabscheider) werden weitreichende Anforderungen an die Anlagen, Kontrollen und Prüfungen gestellt. Die Fachwelt ist nun aufgerufen, sie zu prüfen und bei Bedarf Stellungnahmen an den Arbeitsausschuss abzugeben. Autor: Dipl.-Ing. (FH) Reinhold K. Tränkle, frei­er Sachverständiger im BVFS. Er ist Mitglied in verschiedenen DIN- und STLB-Ausschüssen, u.a. für Abscheider, und Mitglied im Sach­ver­ständigenausschuss „Abscheider“ des DIBt (Deut­sches Institut für Bautechnik, Berlin).Bilder: R. K. Tränklewww.traenkle-ast.de


Baugrundsätze für beide Normenentwürfe

In beiden Normentwürfen sind einige Inhalte sinngemäß gleich enthalten (Auszug):

 

  • Fertigteilanlagen aus Beton und Stahlbeton sind nach DIN V 4034-1 (Typ 2) in Verbindung mit DIN EN 1917 auszuführen.
  • Für Falzverbindungen im Bereich der Abdeckungen wurde die Werkstoffwahl der Dichtmittel erweitert. Die Verbindungen müssen dauerhaft dicht ausgeführt werden.
  • Entsprechen die Verbindungen zwischen Behälter und Abdeck- oder Übergangsplatte sowie Schachtbauteilen, die oberhalb vom Abscheider- und Schlammfangbereich liegen, nicht den Anforderungen nach DIN V 4034-1, ist eine Typenprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle erforderlich. An den Verbindungen dürfen bei einem Wasserdruck von 50 kPa (0, 5 bar) über 2 Stunden keine Leckagen auftreten.
  • Die Tragfähigkeits- und Gebrauchstauglichkeitsnachweise sind nach DIN 19901 zu erbringen. Für Fertigteile nach DIN V 4034-1 ist die Tragfähigkeit für eine Einbautiefe bis 10 m und bis Lastklasse E4 nach DIN 19901 nachgewiesen.
  • Deckel der Abscheideranlagen müssen sich bei einem Druck von max. 20 kPa
  • (0,2 bar) in der Abscheideranlage aus dem Rahmen lösen.
  • Abdeckungen von frei aufgestellten Abscheideranlagen innerhalb von Gebäuden dürfen zur Sicherstellung der Dichtheit verschraubt oder verspannt sein, wenn diese ohne technische Hilfsmittel zu lösen sind.
  • Die Dichtheit der Abdeckung von frei aufgestellten Anlagen innerhalb von Gebäuden ist durch eine Typenprüfung nachzuweisen. Bei einem inneren Wasserdruck von 0,5 kPa dürfen innerhalb von 15 min keine Leckagen auftreten.
  • Neu aufgenommen wurden die Anforderungen für Kabeldurchführungen, die vorzugsweise werksseitig herzustellen sind. So muss ihre Unterkante oberhalb des höchsten Ruheflüssigkeitsspiegels (bei max. Speichermenge) liegen. Sie müssen gegenüber dem Erdreich bzw. der Atmosphäre und gegebenenfalls vorhandenen Leerrohren dicht sein. Dabei muss ein Kabelaustausch auch nachträglich möglich sein. Die Dichtheit der Kabeldurchführungen ist durch eine Typenprüfung nachzuweisen. Nachträgliche Kabeldurchführungen dürfen die Anlagenzugänglichkeit nicht einschränken und ihre Dichtheit ist nachzuweisen (ebenso bei Kabeländerungen oder -austausch).
  • Die Wasserdichtheit des Betons ist am betonierten Bauteil zu prüfen, bei vollflächiger Beschichtung vor der Beschichtung. Dazu ist der Behälter bis zur Behälteroberkante mit Wasser zu füllen. Die Prüfung soll bei einer Temperatur von 10 - 20°C erfolgen, ohne unmittelbare Sonnenbestrahlung und ohne Zugluft. Die Standzeiten des Füllwassers für die Dichtheitsprüfung bis zur Nachfüllung und zur Ablesung des Wasserstandes sind festgelegt worden.
  • Ein neuer Absatz beschäftigt sich mit verschärften Anforderungen an elektrische Einrichtungen: Innerhalb von Schlammfang und Abscheider angeordnete elektrische Einrichtungen müssen bei Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen mindestens der Gerätekategorie 1G (nach Richtlinie 94/9/EG) und bei Fettabscheideranlagen 3G (nach Richtlinie 94/9/EG) entsprechen.
  • Die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Anlagen ist nach DIN 19901 nachzuweisen.
  • Die Zugänglichkeitsanforderungen wurden ergänzt, u.a. durch die Vorgabe von Mindestmaßen für den Innendurchmesser des Probenahmeschachts.
  • In den Fußnoten werden u.a. die Voraussetzungen und Qualifizierungsanforderungen für sachkundige Personen, fachkundige Personen und Fachfirmen genannt.
  • Nur für Fettabscheider: die Anforderungen im Abschnitt 5.3.7. der DIN EN 1825-1 gelten nicht für frei aufgestellte Fettabscheideranlagen.

Begleitende Normen für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen (Auszug)

  • DIN 1999-100 (Entwurf 2014-10)
  • Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1 und DIN EN 858-2
  • DIN 1999-101 (Ausgabe 2009-05)
  • Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil 101: Zusätzliche Anforderungen an Abscheideranlagen nach DIN EN 858-1, DIN EN 858-2 und DIN 1999-100 für Leichtflüssigkeiten mit Anteilen von Biodiesel bzw. Fettsäure-Methylester (FAME)
  • DIN 19901 (Ausgabe 2012-12)
  • Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette – Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
  • DIN V 1999-7 (Ausgabe 1996-04)
  • Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten – Teil 7: Abscheidefreundliche Reinigungsmittel; Anforderungen, Prüfung
  • DIN EN 858-1 (Ausgabe 2005-02)
  • Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl und Benzin) – Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung
  • DIN EN 858-2 (Ausgabe 2003-10)
  • Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z.B. Öl und Benzin) – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung

Begleitende Normen für Fettabscheideranlagen (Auszug)

  • DIN 4040-100 (Entwurf 2014-10)
  • Abscheideranlagen für Fett – Teil 100: Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2
  • DIN 19901 (Ausgabe 2012-12)
  • Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette – Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
  • DIN EN 1825-1 (Ausgabe 2004-12)
  • Abscheideranlagen für Fette (z.B. Öl und Benzin) – Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung
  • DIN EN 1825-2 (Ausgabe 2002-05)
  • Abscheideranlagen für Fette (z.B. Öl und Benzin) – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung

 


Artikel teilen: