Werbung

„Flüssiggas-Heizungen sind eine bezahlbare und pragmatische Lösung“ [Seite 1 von 2]

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 eröffnet biogenem Flüssiggas eine Zukunft

Markus Lau ist Leiter des Referats Technik beim Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG). (DVFG)

 

Das im September von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, dass ab 2024 bestimmte neu eingebaute Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent an Erneuerbaren Energien betrieben werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird oftmals die Wärmepumpe als Erfüllungsoption genannt. Eine Alternative wäre der Einsatz von biogenem Flüssiggas. Die IKZ hat darüber mit Markus Lau gesprochen. Er ist Leiter des Referats Technik beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG).

IKZ: Heizungsmodernisierer in Baden-Württemberg können durch die Nutzung von biogenem Flüssiggas schon heute die dortige Anforderung von 15 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizungstausch erreichen. Im Vergleich zur geplanten 65%-Anforderung ist das deutlich zu wenig. Inwieweit ebnet das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) den Weg, biogenes Flüssiggas zur Erreichung der 65%-Anforderung als alleinigen Brennstoff einsetzen zu können?

Markus Lau: Biogenes Flüssiggas ist bereits seit 2020 im Gebäudeenergiegesetz eine zugelassene Erfüllungsoption für den Mindestanteil erneuerbarer Energie. Auch den Anstieg auf die 65 %-Anforderung können Hauseigentümer also mit biogenem Flüssiggas erreichen. Dies gilt sowohl für den Einbau einer neuen Heizung als auch beim Heizungstausch. Die 65%-Anforderung gilt zunächst nur für den Einbau von Heizungen in Neubauten, die sich in Neubaugebieten befinden. In Bestandgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten erlaubt das GEG bis zur Vorlage einer kommunalen Wärmeplanung den Einbau einer Flüssiggas-Heizung, die mit fossilem Flüssiggas betrieben werden kann. Ab 2029 müssen diese Flüssiggas-Heizungen dann mit mindestens 15 Prozent biogenem Flüssiggas betrieben werden – ab 2035 mit mindestens 30 Prozent und ab 2040 mit mindestens 60 Prozent. Zudem sieht das GEG verschiedene Übergangsfristen für die Erfüllung der 65%-Anforderung je nach Anwendungsfall des Heizungstausches vor.

Übrigens: Die Anforderungen des GEG lassen sich auch mit Flüssiggas-Hybridheizungen erreichen. Diese können bis 2045 auch mit fossilem Flüssiggas betrieben werden.

IKZ: Ja: Das GEG formuliert den Einsatz von biogenem Flüssiggas als eine Erfüllungsoption. Wie aber soll der Nachweis erfolgen, dass der eingesetzte Energieträger die 65%-Anforderung einhält?

Markus Lau: Biogenes Flüssiggas lässt sich nach dem Prinzip der Massenbilanzierung einsetzen. Durch die Massenbilanzierung lässt sich biogenes Flüssiggas lückenlos von seiner Verwendung bis zu seiner Herstellung zurückverfolgen. Das Massenbilanzierungssystem dokumentiert die verfügbaren Mengen an biogenem Flüssiggas und funktioniert nach dem Input-Output-Prinzip. Das heißt, die entnommenen Mengen an bio genem Flüssiggas dürfen nicht größer sein, als die hinzugefügten Mengen. Damit ist sichergestellt, dass das Doppelvermarktungsverbot eingehalten wird. Ein weiterer Pluspunkt dieses Verfahrens ist, dass ohne zusätzlichen logistischen Aufwand unterschiedliche Bio-Quoten vermarktet werden können, sodass Hauseigentümer beispielsweise eine bestehende Solarthermieanlage leicht auf die Bio-Quote anrechnen können.

IKZ: Schauen wir an dieser Stelle auf die Herstellung: Biogenes Flüssiggas wird aus nachwachsenden Rohstoffen sowie auf Basis verschiedener biogener Reststoffe und Abfälle gewonnen. Die Verfügbarkeit des Energieträgers dürfte derzeit begrenzt sein. Wie viele Haushalte ließen sich aktuell überhaupt mit biogenem Flüssiggas versorgen?

Markus Lau: Die Verfügbarkeit von regenerativen Flüssiggasen im Wärmemarkt für Wohngebäude wird nach Prognosen des europäischen Flüssiggaverbandes LiquidGasEurope von 18 400 t in 2020 auf mehr als 152 000 t im Jahr 2030 steigen. Je nach eingesetzter Anlagentechnik könnten damit bereits bis 2030 ca. 143 000 bis 365 000 neue Flüssiggasheizungen installiert werden, welche die künftigen gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien erfüllen.

IKZ: Und wie sehen die Ausbaupläne der Flüssiggas-Lieferanten hierzulande aus?

Markus Lau: Um die für eine erfolgreiche Wärmewende benötigten Mengen an erneuerbaren Flüssiggasen sicherzustellen, bedarf es gerade auch in Deutschland weiterer Investitionen und Produktionsinitiativen. In vielen europäischen Ländern gibt es bereits Produktionsanlagen für erneuerbare Flüssiggase. Die Produktionskapazitäten für biogenes Flüssiggas nehmen europaweit stetig zu. Viele weitere Projekte sind auf dem Weg: In England entsteht gerade die erste Anlage zur Produktion von erneuerbarem Dimethylether, abgekürzt rDME. rDME ist ein Energieträger, der Flüssiggas sehr ähnlich ist – und perspektivisch herkömmliches Flüssiggas ergänzen oder ersetzen könnte. Weitere vier dieser Produktionsstätten sind in Europa geplant.

IKZ: Ein Blick auf die Pelletbranche zeigt, wie schnell Brennstoffpreise bei starker Nachfrage steigen können. Beim flächendeckenden Einsatz von Flüssiggas, sofern überhaupt verfügbar, dürften Preissprünge also durchaus zu erwarten sein. Wird biogenes Flüssiggas künftig eher eine Alternative für ländliche Gebiete sein?

 

Seite

Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: