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Höhere Hürden für Biomasse

Die jüngst in Kraft getretene überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschärft die Anforderungen an Holzfeuerungen weiter

Mitte August vergangenen Jahres gab es die erste Neuerung der BEG – mit dem Ergebnis, dass die Antragszahlen nach oben schossen. Federn lassen in den Monaten danach mussten alle Systeme. (Bafa)

Zu den neuen Vorgaben der BEG für Holzfeuerungen zählt auch, dass sie mit einer Solarthermie-Anlage kombiniert werden müssen. (DEPI)

Unter den neu gegebenen Rahmenbedingungen der BEG für Holzfeuerungen wird es überlegenswert, die Alternative Steuerbonus durchzuspielen. (pixelio.de/Thommy Weiss)

 

Nun ist es also amtlich. Seit 1. Januar dieses Jahres gelten die neuen Förderrichtlinien nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum Einbau Erneuerbarer-Energien-Heizsysteme. Damit erfährt die BEG bereits die zweite Änderung seit Juli vergangenen Jahres und für Holzfeuerungen gibt es weitere Anforderungen.

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