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Höhere Hürden für Biomasse
Die jüngst in Kraft getretene überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verschärft die Anforderungen an Holzfeuerungen weiter
Nun ist es also amtlich. Seit 1. Januar dieses Jahres gelten die neuen Förderrichtlinien nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum Einbau Erneuerbarer-Energien-Heizsysteme. Damit erfährt die BEG bereits die zweite Änderung seit Juli vergangenen Jahres und für Holzfeuerungen gibt es weitere Anforderungen.
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