Werbung

Selbständigkeit ist integrierbar

Barrierefreiheit ist das bestimmende Element bei der Bad-Planung

Das altersgerechte Bad sollte so geplant werden, dass es auch bei eingeschränkter Mobilität sowie dem Einsatz von Rollator oder Rollstuhl noch bequem nutzbar ist. (Geberit)

WC für Rollstuhlnutzer mit ausreichendem seitlichen Abstand, Stützklappgriffen und einer Rückenstütze. (Geberit)

Weil großzügig bemessene Bewegungsflächen nicht gleichzeitig genutzt werden müssen, lassen sie sich durchaus überlagernd anordnen. (Geberit)

Die Keramik in flacher Bauhöhe (hier „Renova Comfort“) und eine Ablaufgarnitur mit Unterputzsiphon (beides Geberit) bieten die Voraussetzung, dass sich der Waschtisch auch in Sitzposition nutzen lässt. (Geberit)

Anforderungen an den WC-Bereich gemäß DIN 18040-2.

Anforderungen an den Dusch- und Badewannen-Bereich gemäß DIN 18040-2.

Anforderungen an den Waschtisch-Bereich gemäß DIN 18040-2.

Anforderungen an Türen, Wände und Böden gemäß DIN 18040-2.

Geöffnet bietet der Waschtisch-Unterschrank „Renova Comfort“ von Geberit genügend Raum für die Knie unter dem Waschtisch. (Geberit)

Duschplatz für Rollstuhlfahrer mit Klappsitz und Haltestange. (Geberit)

 

Die Deutschen werden immer älter, nicht zuletzt deshalb steigen die Ansprüche an eine barrierefreie Ausstattung von Sanitärräumen im privaten und öffentlichen Bereich. In vielen Fällen müssen die Vorgaben für barrierefreies Bauen auf begrenztem Raum und mit einem hohen Maß an Funktionalität in der täglichen Nutzung erfüllt werden. Der nachfolgende Artikel zeigt die wesentlichen Anforderungen der DIN 18040-2 für die Konzeption von Sanitärräumen im Wohnungsbau.

Artikel weiterlesen auf IKZ-select

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: