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Firmenauto im Abo leasen

Neben dem klassischen Leasing von Firmenfahrzeugen kann Abo-Leasing eine Alternative fürs Handwerk sein

Kfz-Leasing schont die Liquidität der Betriebe. Gerade in schwierigen Zeiten bleibt dadurch die Bonität gegenüber den Banken unbelastet. (Raten-Kauf/Pixabay)

Anbieter werben beim Leasing mit dem sorglosen Auto-Abo, etwa mit einem komplett ausgestatteten Citroën „Jumper“, bei dem in der Leasingrate auch Nebenkosten wie Zulassung, Wartung, Steuer und Versicherung enthalten sind - ausgenommen Sprit. (Citroen)

Der Leasinggeber behält das Eigentum am Fahrzeug. Der Leasingnehmer ist zeitweiliger Besitzer. (Tumisu/Pixabay)

 

Wer sich über neue Fahrzeuge Gedanken macht, muss sich auch mit der Finanzierung auseinandersetzen. Viele Betriebe bevorzugen das Leasingmodell. Immer mehr Anbieter offerieren dabei auch die flexiblere Variante des Auto-Abo.

Wenn es um die Fremdfinanzierung eines neuen Fahrzeugs geht, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist das Leasing. Hierbei überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug gegen Zahlung einer monatlichen Rate. Die Laufzeit liegt zwischen zwei und vier Jahren. Der Leasinggeber behält dabei das Eigentum am Auto; der Leasingnehmer ist zeitweiliger Besitzer.

Eine vorzeitige Kündigung der Verträge seitens der Betriebe ist in der Regel ausgeschlossen. Das ist aber genauso verhandelbar wie etwa eine Anzahlung in Höhe von 10 bis 20 % oder die Festlegung des Restwertes bei Laufzeitende. Vorteil: Der Leasingnehmer bindet kein Eigenkapital, verkürzt seine Bilanz und belastet nicht unnötig seine Bonität bei der Bank.

Die anderweitig anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Wagen stehen, fallen im die Zuständigkeit des Leasingnehmers: Hierzu zählen Steuer, Versicherung, Kraft stoff und meist auch die Wartung und Reparatur sowie die Haupt- und Abgasuntersuchung. In den allgemeinen Geschäft sbedingungen des Leasingvertrages tritt ein Leasinggeber dem Leasingnehmer meist die Gewährleistungsrechte ab. Demzufolge müssen mögliche spätere Mängel dem Lieferanten gegenüber unmittelbar geltend gemacht werden.

Kein Risiko bei der Wiedervermarktung

Mit Ablauf der Vertragslaufzeit fällt das Fahrzeug entweder wieder dem Leasinggeber anheim oder der Leasingnehmer bzw. ein Dritter erwirbt das Objekt. Und hier liegt ein weiter Vorteil – Fahrzeugnutzer müssen sich nicht um eine Wiedervermarktung kümmern. Denn oft mals fehlt hier nicht nur die Kompetenz, sondern bisweilen auch die Zeit, die Marktwert-Entwicklung in den darauffolgenden Jahren einzuschätzen – insbesondere bei Elektro-Modellen.

Veränderungen am Fahrzeug

Eine Frage, die sich Handwerker oft stellen: Darf man das Fahrzeug bekleben oder sonst wie für seine Nutzung umrüsten? In aller Regel ist dies nur gestattet, wenn der Nutzer alle Veränderungen zum Laufzeitende wieder rückgängig macht. Das gilt eben auch für Auf- und Einbauten. Bei Volkswagen gibt es im Leasing beispielsweise den Kastenwagen „Craft er EcoProfi“, der über eine serienmäßige Vorbereitung für karosserieseitige Regaleinbauten verfügt. Dies ist die ideale Voraussetzung für den flexiblen Ein- und Ausbau etwa von Schrank- und Regalsystemen, die dann von zertifizierten VW-Partnern vorgenommen werden. Im Alles-Drin-Paket least man das Fahrzeug ab 209 Euro netto je Monat inkl. Wartung & Verschleiß. Auch der Laderaum des Renault „Master“ als Kasten-Modell ist an den Seitenwänden durchgängig mit einer Holzverkleidung sowie mit einem Holzboden versehen, sodass er sich mit Einbauten versehen lässt. Dazu umfasst das Leasingangebot auch hier ein Rundumsorglos-Paket einschließlich Wartungsleistungen.

Auto-Abo für Handwerker

Mit dem Auto-Abo offerieren immer mehr Anbieter eine flexiblere Variante des Leasings. So wirbt ViveLaCar mit dem Slogan „Sie fahren, wir kümmern uns um den Rest“. Im Auto-Abo zum fixen alles-inklusive Preis ohne feste Laufzeit ist alles drin, von der Versicherung bis zu den Werkstattkosten – außer Tanken natürlich. So gibt es bei ViveLaCar den Volkswagen „Crafter“ als Diesel-Kastenwagen mit 140 PS Schaltgetriebe ab 318 Euro pro Monat. Und der Ford „Transit“ als Kombi Trend L2H2 ist ab 312 Euro im Monat zu fahren. Auch der Pkw-Vermieter Sixt will mit seinem Auto-Abo die Lücke zwischen Langzeitmiete und klassischem Leasing schließen.

Neue Variante Elektro-Leasing

Heute fährt ein Großteil der Handwerkerfahrzeuge noch immer mit Dieselkraftstoff und erfüllt die Euro-Norm 6 mehrheitlich noch nicht. So drohen CO2-Einschränkungen oder gar Dieselfahrverbote. Da sind E-Fahrzeuge eine sicherere Alternative. Bei den Stromern wird Kfz-Leasing oftmals den anderen Finanzierungsformen sogar vorgezogen. Zumal auch hier die Bundesförderung sowie der entsprechende Herstelleranteil in Höhe eines Drittels als Barnachlass automatisch in den Kaufpreis einfließen.

Das Restwertrisiko beim Elektro-Pkw wird von Fachleuten eher als gering eingeschätzt. Überdies ist der Gebrauchtwagenmarkt bei E-Transportern aktuell nahezu leergefegt. Bei täglichen Fahrleistungen unter 200 km eignen sich elektrische Kleintransporter für Handwerks- und Reparaturdienste ideal. Wer ohne größeren Transporter auskommt, ist zum Beispiel mit dem Renault „Zoe Cargo“ bestens bedient. In der Cargo-Variante fällt die Sitzbank bei entsprechend größerem Kofferraum weg. Das Transportgut kann man festzurren. Die Reichweite liegt bei rund 320 km und die Leasingrate beträgt monatlich ab 99 Euro inklusiv Batteriekosten.

Auch der VW ABT „eCaddy“ lässt sich leasen. Die Reichweite des Transporters beträgt rund 150 km. Beim Kastenwagen startet die monatliche Leasingrate bei 259 Euro. Der Mercedes „eVito“ als Kastenwagen mit 1015 kg Zuladung und einem Ladevolumen von 6,7 m3 kommt bis zu 185 km weit. Bei vierjähriger Laufzeit und 10 000 km Laufleistung je Jahr ist er für rund 241 Euro netto monatlich zu leasen. Zudem erreichen E-Transporter zum Teil kräftige steuerliche Erleichterungen. Dazu zählt eine 50-%-Sonderabschreibung von den Anschaffungskosten schon im ersten Nutzungsjahr, die der Gesetzgeber eingeführt hat – zusätzlich auf die regulären Abschreibungsmöglichkeiten. Dies betrifft zwischen 2020 und Ende 2030 angeschaffte Fahrzeuge.

Autor: Edgar Lange, freier Fachjournalist

 

Leasing-Entscheidungshilfe

Für Leasing spricht, dass die Leasing raten bei den Betriebsausgaben angesetzt werden können. Der Gewinn wird so geschmälert, die Steuerlast gesenkt. Mit der Abschreibung braucht man sich dann auch nicht auseinandersetzen. Anders als beim Leasing lassen sich die Tilgungsraten einer Finanzierung jedoch nicht steuerlich absetzen – dies ist nur für die Zinsleistungen möglich. Andererseits kann der Unternehmer allerdings den Mehrwertsteuerabzug aus dem Kaufpreis des Wagens geltend machen und diesen über einen Zeitraum von sechs Jahren abschreiben.

Nachteilig beim Leasing ist, dass man sich für 12 bis 48 Monate an das geleaste Fahrzeug bindet. Einige Anbieter offerieren daher auch die Rücknahme des Leasingfahrzeuges – was jedoch oft mit einer nicht unerheblichen Rücknahmegebühr verbunden ist.

Kilometerleasing

...stellt die häufigste Vertragsform dar, wobei zu Beginn eine maximale jährliche Laufleistung vereinbart wird. Wird diese Grenze überschritten, müssen die Mehrkilometer bei Vertragsende nachentrichtet werden. Eine Nachzahlung ist allerdings oftmals nicht so güns tig, laut ADAC sind im Schnitt 10 bis 15 Ct/km zu entrichten. Liegt man am Schluss unter der vereinbarten Grenze, erhält man für die Minderkilometer in der Regel eine Erstattung. Das Restwert-Risiko bei Nutzungsende liegt hier also klar beim Leasinggeber.

Restwertleasing

...erfolgt auf Basis des Fahrzeugwertes für das betreffende Modell anhand von Laufleistung, Laufzeit und anderen Faktoren wie etwa der Ausstattung. Bereits vor Vertragsabschluss wird der Wert des Leasingfahrzeuges am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt. Diese Annahme ist dann Vertragsgrundlage. Hier liegt das Vermarktungsrisiko also beim Leasingnehmer. Denn am Ende schätzt ein Gutachter den Restwert. Mängel oder Schäden können die Fahrzeugbewertung stark beeinflussen.

Wenn der vereinbarte Wert später bei der Vermarktung nicht erzielt werden kann, ist der Leasingnehmer in der Pflicht, die Differenz zwischen Rest- und Verkehrswert zu übernehmen. Andererseits partizipiert er aber auch vom Mehrerlös, welchen der Leasinggeber am Ende erzielt – oft aber nur zu 75 %. Wesentlich besser einzuschätzen ist daher das Kilometerleasing. Wegen des höheren Risikos fallen die Monatsraten beim Restwertleasing dementsprechend geringer aus als bei der Kilometerleasing-Variante. Lange Nutzungsdauer, hohe Beanspruchungen und aufwendige Einbauten bei Transportern können jedoch auch das Restwert-Leasing attraktiv machen.

 


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