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WDV/Molliné GmbH: Schlank und rank

Die Heizkostenverordnung schreibt für den Regelfall vor, dass ab 1. Januar 2014 der Energieanteil für die Trinkwassererwärmung direkt mit einem Wärmezähler gemessen werden muss.

Für beengte Einbausituationen empfiehlt WDV/Molliné den Einbausatz „EAS Koax 2““ mit zwei Kugelhähnen und integriertem Schmutzfänger. Er kann z.B. wie hier mit einem Wärmezähler aus der „­SensoStar 2“-Familie kombiniert werden.

 

Dies betrifft alle „verbundenen Heizungsanlagen“, in denen also der Heizkessel mit dem Trinkwassererwärmer verbunden ist, z.B. zentrale Trinkwasserspeicher und dezentrale Frischwasserstationen. Nachrüstpflicht besteht überall dort, wo Heiz- und Warmwasserkosten auf zwei und mehr Einheiten abgerechnet werden.
Wo nachgerüstet werden muss und nur wenig Platz zur Verfügung steht, empfiehlt WDV/Molliné den Einbausatz „EAS Koax 2““ mit einer Baulänge von 145 mm. Er ist mit zwei Kugelhähnen ausgestattet, sodass der Zähler nach Ablauf der Eichfrist „schnell und komfortabel“ getauscht werden kann. Der in den Kugelhahn integrierte Schmutzfänger hat die Aufgabe, das Gerät vor Verunreinigungen zu schützen. Kugelhähne und Schmutzfänger können zu Wartungszwecken mit einem Inbusschlüssel geöffnet werden.
Passend auf den „EAS Koax 2““ bietet WDV/Molliné die Kompakt-Wärmezähler der „SensoStar 2“-Familie an. Der Einbau ist im Vor- und Rücklauf, in vertikaler und horizontaler Einbaulage möglich. Mit einer optionalen Datenschnittstelle (z.B. M-Bus KNX/Infrarot) ist der Zähler für Wärme (5-90°C), Kälte (5-20°C) und als Klimazähler (Hybrid Wärme/Kältezähler) erhältlich.

WDV/Molliné GmbH, Mönchstr. 58 A, 70191 Stuttgart, Tel.: 0711 351695-0,
Fax: 0800 8787870, info@molline.de, www.molline.de 

 


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