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Abschied von der Heizwerttechnik

Auswirkungen der Ökodesign-Richtlinie auf Heizwertkessel und Heizungspumpen

Jeder Austausch vom Alt-Heizgerät zu moderner Brennwerttechnik kann zu einer zeitaufwendigen, individuellen Anpassung führen.

Mit der Ökodesign-Richtlinie (ErP-Richtlinie) werden Mindest-Effizienzanforderungen definiert. Vor einigen Jahren konnten Glühbirnen diese Bedingungen nicht erfüllen, jetzt sind es Heizwertgeräte.

Die Konsequenzen aus der ErP-Richtlinie sollten mit dem Kunden frühzeitig besprochen werden. So kann ein eventuell ohnehin notwendiger Gerätetausch mit allen, aktuell noch zur Verfügung stehenden Alternativen geplant und durchgeführt werden.

Die Ausnahme von der Regel: Im Mehrfamilienhaus mit dezentralen Heizwertgeräten und typischer Schornstein-Mehrfachbelegung dürfen beim Defekt eines Wärmeerzeugers weiterhin Heizwertgeräte eingesetzt werden.

 

Zahlreiche Themen wie z. B. die Hausautomation werden im Jahr 2015 im Mittelpunkt der SHK-Branche stehen. Ein ganz besonderes Datum – nämlich der 26. September 2015 – wird aber den Heiztechnik-Markt verändern, denn dann tritt das LOT 1 der Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Welche Auswirkungen dies hat und warum sich das Fachhandwerk bereits jetzt damit beschäftigen sollte, erläutert der nachstehende Beitrag.

Spricht man mit „alten Hasen“ der SHK-Branche über diesen Teilbereich der Wirtschaft, dann kommt oft eine zentrale Aussage: „Langweilig wird es hier nie!“ Das Jahr 2015 hat alle Chancen, diese lapidar formulierte Wahrheit zu bestätigen. Diesmal ist es insbesondere der Teilmarkt der Heiztechnik, der das Potenzial hat für deutliche Veränderungen zu sorgen. Denn nach zweijähriger Übergangszeit tritt am 26. September dieses Jahres das „LOT 1“ der Energy related Product-Richtlinie – kurz ErP-Richtlinie – in Kraft. Dies hat weitreichende Änderungen für alle Marktteilnehmer zur Folge. Sicherlich eine der wichtigsten Neuheiten dabei: Hersteller dürfen ab diesem Datum bis auf eine Ausnahme keine Wärmeerzeuger auf Basis der Heizwerttechnik mehr in den Verkehr bringen.
Dass dies beim Haus- und Wohnungseigentümer nicht unbedingt auf taube Ohren stoßen wird, zeigt eine aktuelle Umfrage, die belegt, dass in Zeiten steigender Wohnnebenkosten die Relevanz des energetischen Zustands einer Immobilie weiter zunimmt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Bedeutung der Energiebilanz als Entscheidungskriterium beim Kauf einer Immobilie um 5 % gestiegen. Zudem rechnen 57 % der Befragten (2013: 50 %) mit Folgeinvestitionen für die energetische Sanierung der erworbenen Immobilie. Zu diesem Ergebnis kommt die gemeinsame Studie von ImmobilienScout24 und Interhyp, für die insgesamt 1828 Kaufinteressenten im November 2014 befragt wurden. Rund 75 % der Studienteilnehmer gaben an, dass für sie in puncto Energieeffizienz vor allem eine moderne Heizungsanlage und Fenster mit doppelter Verglasung (69 %) entscheidend seien. Bereits im vergangenen Jahr zählten diese Faktoren zu den wichtigsten Kriterien in Bezug auf den energetischen Zustand des Kaufobjektes.
Mit anderen Worten kann gesagt werden, dass der Boden für neue Heizsys­teme grundsätzlich fruchtbar ist und bestellt werden kann. Als „Katalysator“ könnte jetzt das faktische Brennwertgebot der ErP-Richtlinie dienen. Welche Auswirkungen das in den kommenden Jahren haben wird, werden Fachhandwerker in allen Ausprägungen beim Kunden vor Ort erfahren. Denn hier existiert eine ganze Fülle an Heizkesseln, teilweise auch an besonders alten Lösungen, die noch auf die Heizwerttechnik setzen und jetzt spätes­tens beim nächsten irreparablen Störfall auf Brennwertgeräte umgerüstet werden müssen. Dass es sich hierbei nicht um einfache Austauschlösungen handelt, ist klar – welche Konsequenzen das „Brennwertgebot“ tatsächlich haben wird und inwieweit der Brennwertnutzen tatsächlich in vollem Umfang zum Tragen kommt, bleibt der Individualität des einzelnen Gebäudes überlassen.

Kunden frühzeitig informieren und Gerätetausch planen
In jedem Fall sollte der Fachhandwerker so früh wie möglich seinen Kundenstamm durchforsten und alle „Heizwert-Kunden“ über die Auswirkungen der ErP-Richtlinie ab dem 25. September informieren. So kann zielgerichtet überlegt werden, ob sich noch vor dem Stichtag ein Tausch der bestehenden Anlage gegen ein neues Heizwertgerät lohnt oder gleich auf die effizientere Brennwerttechnik gesetzt werden soll. Dass es in diesem Jahr aber vor dem Inkrafttreten der ErP eng werden wird mit Terminen, scheint vorprogrammiert. Dafür wird nicht nur die verstärkte Nachfrage nach Heizgeräten sorgen, sondern auch die bereits angesprochene Vielfalt der Alt­installationen im Markt. Diese wird in der Regel nicht nur äußerst individuelle Lösungen erforderlich machen, sondern oftmals auch „begleitende“ Aktionen wie den Austausch einzelner Heizkörper oder Veränderungen an der Hydraulik. In jedem Fall wird aber die Abgasinstallation eine neue Lösung durch den Einzug eines entsprechend feuchteresistenten Abgaszuges erfordern.
Umrüstsets für den einfachen Tausch eines Heiz- gegen ein Brennwertgerät wird kaum ein Hersteller am Markt bieten können. Und so argumentiert z. B. das Unternehmen Vaillant Deutschland: „Wir haben natürlich über mögliche Umrüstkits von Heizwert auf Brennwert nachgedacht, konnten aber auf keinen gemeinsamen Nenner in der Ausgestaltung kommen“, beschreibt Andreas Christmann, Leiter Produkt und Dienstleistung, die Überlegungen des Remscheider Unternehmens. „Die Installations- und Gerätesituationen sowie die Rohrleitungsmaterialien sind aus der langen Vergangenheit der Heizwerttechnik einfach zu vielfältig.“
Diese Problematik beginnt schon bei einem typischen Heizwertkessel mit integrierter Pumpe, der auf einen Brennwertkessel mit externer Pumpe umgerüstet werden soll. „Bereits bei unserer Aktion ‚Energiesparbonus’ für den Gerätetausch haben wir gesehen, welche Bandbreite an Altgeräten und Einbauvarianten in den Heizkellern noch exis­tiert“, so Christmann weiter. „Wir konnten jedoch einen Informationsflyer erstellen, welche Möglichkeiten sich generell im Austausch von Altgeräten mit unseren aktuellen Produkten bieten können. Das betrifft sowohl die reine Gerätetechnik als auch die gesetzlichen Vorgaben, die jeweils zu berücksichtigen sind. Dieser Flyer steht unseren Fachhandwerks­partnern u. a. über das FachpartnerNET zur Verfügung. Wer noch Heizwertgeräte künftig verwenden möchte, sollte bis zum Stichtag einen Austausch durchführen.“

Argumentation für das Gespräch mit dem Kunden
Eine gute Begründung für den in der Regel fälligen Wechsel von der Heiz- zur Brennwerttechnik sollten alle Fachhandwerker aber beim Kunden parat haben. Vor diesem Hintergrund bieten sich nachfolgende Eckdaten als Argumentationsstütze u. a. an:

  • Die Ökodesign-Richtlinie ist eine der wesentlichen Grundlagen für die Umsetzung der EU-Ziele, damit alle „energieverbrauchsrelevanten Produkte“ effizienter werden und so weniger Energie verbrauchen, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

  • Es wurden bzw. werden in zahlreichen Branchen für viele Produkte in unterschiedlichsten Bereichen Mindest-Effizienzanforderungen definiert, um den Energieverbrauch und mögliche Umweltbelastungen zu reduzieren. Die Produkte sind dabei in LOTs eingeteilt und werden so vergleichbar gemacht. Das bekannteste Beispiel und die plakativste Auswirkung der ErP-Richtlinie ist hinlänglich bekannt: Die gewohnten Glühbirnen konnten die Mindest-Effizienzanforderungen nicht erfüllen und verschwanden vom Markt. Stattdessen trat die Technologie der LED-Beleuchtungskörper einen überzeugenden Siegeszug an.
  • LOT 1 gehört zu den Bereichen der Ökodesign-Richtlinie, in die ein Teilbereich der Heiztechnik einsortiert wurde. Nach den Bestimmungen von LOT 1 dürfen die Hersteller der Branche in der gesamten EU nach einer zweijährigen Übergangszeit ab dem 26. September bis auf wenige Ausnahmen keine Gas- und Öl-Heizwertgeräte mehr in den Verkehr bringen. Davon ausgenommen sind Geräte, die bis zu diesem Tag bereits ausgeliefert worden sind. Hierbei dreht es sich nach aktuell vorliegenden Informationen auch um die bereits beim Großhandel lagernde Ware.

„Darauf zu setzen, dass auch nach dem 26. September 2015 noch Heizwertgeräte verfügbar sein werden, gleicht aber einem Glücksspiel“, analysiert Christmann die Situation. „Vielmehr sollte das Fachhandwerk jetzt die Gelegenheit nutzen, um die Wärmeerzeuger im Gebäudebestand auf ihre Zukunftssicherheit zu prüfen. Wer nicht ‚kalt erwischt‘ werden will, sollte alte und anfällige Heizwertgeräte so früh wie möglich austauschen.“

Ausnahme für den weiteren Einsatz von Heizwertgeräten
Bei einer Ausnahme dürfen auch weiterhin Heizwertgeräte eingesetzt werden: Im Mehrfamilienhaus mit dezentralen Wärmeerzeugern und einer typischen Schornstein-Mehrfachbelegung. Der Grund: Eine gemeinsame Abgasführung für Heiz- und Brennwertgeräte ist technisch zurzeit nicht umsetzbar. Aus diesem Grund dürfen ausschließlich hier weiterhin Heizwertgeräte eingesetzt werden. Diese Ausnahme gilt aber nur für nicht gebläseunterstützte Heizgeräte bis 10 kW und Kombigeräte bis 30 kW Heizleistung. Eine technische Alternative kann bei einer kompletten Umrüstung aller Heizwertgeräte auf Brennwerttechnik mit neuem gemeinsamen Luft-Abgas-System aber auch der Weg von der Etagen- zur Zentralheizung mit dezentralen Wohnungsstationen sein. In beiden Fällen muss die Installation in den Wohnräumen nur wenig verändert werden. Darüber hinaus gewährleistet stets hygienisch dezentral bereitetes Warmwasser, dass über die Legionellen-Problematik nicht nachgedacht werden muss.

Vorsicht beim Pumpentausch
Bereits ab dem 1. August 2015 dürfen Heizwertgeräte nur noch mit Hocheffizienzpumpen in den Verkehr gebracht werden. Diese Situation betrifft auch den Austausch von defekten Pumpen in Altgeräten. Das heißt, dass defekte ein- oder zweistufige Pumpen ab dem 1. August in der Regel nur gegen Hocheffizienzpumpen ausgetauscht werden dürfen. Für diese Regelung gibt es jedoch auch Ausnahmen. Denn z. B. können zum einen hydraulische und zum anderen rein geometrische Voraussetzungen dem direkten Pumpentausch gegen Hocheffizienz-Pumpen entgegenstehen. In diesen Fällen können weiterhin gleichartige Pumpen eingesetzt werden, vorausgesetzt, dass das Ersatzteilwesen eine entsprechende Pumpe bietet. Darüber hinaus muss auch die Geräteelektronik in der Lage sein, die neue Hocheffizienz-Pumpe ansteuern zu können. Dies wird jedoch nur in den wenigsten Fällen möglich sein. Zu oft haben gerade durch den einfachen Pumpentausch hohe Anlaufströme der neuen Hocheffizienz-Pumpe dazu geführt, dass die Geräteelektronik diese nicht verarbeiten konnte und einen Defekt des kompletten Heizgerätes zur Folge hatte. Im Zweifelsfall ist immer die vom Hersteller vorgeschriebene Ersatzpumpe zu verwenden. Da die Pumpe ein Bestandteil der gesamten Sicherheitskette eines Wärmeerzeugers ist, empfiehlt es sich, bei jedem Pumpentausch den Hersteller über die Möglichkeiten zum Tausch anzusprechen. Der Hersteller stellt sicher, dass die Ersatzteilpumpen auf die Geräteelektronik und -hydraulik abgestimmt sowie zugelassen sind.
Externe Hocheffizienz-Pumpen außerhalb eines Wärmeerzeugers – z. B. in Rohrgruppen – sind dagegen schon länger verpflichtend. Auch auch in diesem Fall sollte der Hersteller kontaktiert werden, ob elektronische Bauteile im Kessel oder der Regelungstechnik Hocheffizienz-Pumpen ansteuern können.

Bilder: Vaillant Deutschland

www.vaillant.de

 


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