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Zinshöhe auf Steuern – Einspruch einlegen und auf anhängiges Urteil verweisen

Für Steuernachforderungen und Steuererstattungen gilt – trotz allgemeiner Niedrigzinsphase – weiterhin ein Zinssatz von 0,5% pro Monat, also 6% pro Jahr.

 

Nach einem aktuellen Finanzgerichtsurteil halten die Richter den Steuerzinssatz von 6% noch für verfassungsgemäß, die Revision zum Bundesfinanzhof indes wurde trotzdem zugelassen. Mit dem Negativurteil zu einer durch den Bund der Steuerzahler unterstützten Musterklage ist allerdings „noch nicht alles verloren“. Denn beim Bundesfinanzhof ist ein Parallelverfahren anhängig. Steuerpflichtige können weiterhin gegen die hohen Steuerzinsen Einspruch einlegen und unter Hinweis auf das Aktenzeichen I R 77/15 das Ruhen des Verfahrens beantragen (Quelle: Finanzgericht Münster, Az.: 10 K 2472/16 E).

 


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