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Wärmepumpenlatein erklären können

EHPA-Gütesiegel und BAFA-Förderung

Der Erläuterungsbedarf zum Thema Wärmepumpe wird größer, da das Interesse an den Systemen wächst. Bild: BWP

Die Absatzentwicklung für Wärmepumpen geht nach oben. Sie wird maßgeblich getragen vom Plus bei den Luft-Wärmepumpen. Bild: BDH/BWP

Tabelle 1: Mindest-Effizienzwerte für eine EHPA-Auszeichnung.

Das EHPA-Gütesiegel ist das älteste und immer noch am weitesten verbreitete Gütesiegel für Wärmepumpen in Deutschland. Bild: EHPA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Förderungen für Wärmepumpen nach seinen Kriterien. Bild: BAFA, Michael Rostekt

 

Der Wärmepumpen-Markt katapultiert sich nach oben. In der Praxis fragen immer mehr Gebäudebesitzer Wärmepumpen-Lösungen nach – nicht nur im Neubaubereich, sondern auch im Baubestand. Die Gründe hierfür sind vielfältig. In der Praxis bedeutet dies für Installateure und Planer, dass sie vermehrt Rede und Antwort stehen müssen in einem Themenfeld, das allein über die Vielfalt der Begriffe verwirrt.

Ein Beispiel ist der Zusammenhang zwischen EHPA-Gütesiegel und BAFA-Förderung. Gute Wärmepumpen sollten das EHPA-Gütesiegel besitzen, es ist das älteste und immer noch am weitesten verbreitete Gütesiegel für Wärmepumpen in Deutschland. Ein automatischer Selbstläufer hin zur Förderfähigkeit nach dem MAP-Programm, verwaltet vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ist das Siegel aber nicht. Und das führt mitunter zu Irritationen.

Die EHPA
Hinter dem EHPA-Gütesiegel steckt die europäische Wärmepumpenvereinigung EHPA (European Heat Pump Association). Sie will mit ihrem Gütesiegel Qualitätsniveaus von Wärmepumpen auf dem europäischen Markt vergleichbar machen. Das Siegel entstand 1998 in Deutschland, Österreich und der Schweiz als DACH-Gütesiegel und wurde 2008 auf die europäische Ebene unter das Dach der EHPA gehoben. Vergeber in Deutschland ist der Bundesverband Wärmepumpe und dessen Gremium Deutsche EHPA-Gütesiegelkommission. Die EHPA-Wärmepumpen werden in nationalen Gütesiegellisten geführt – die deutsche kann über die Homepage des BWP eingesehen werden (www.waermepumpe.de). Mitte März waren darin knapp 1700 Wärmepumpen gelistet.

COP und JAZ
Das EHPA-Gütesiegel ist ein Produktsiegel. Das heißt, die für EHPA akkreditierten Testinstitute (In Deutschland: TÜV Rheinland, TÜV Süd, das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut, das Institut für Luft- und Kältetechnik (ILK) Dresden sowie die Uni Stuttgart, dort der Lehrstuhl für Heiz- und Raumlufttechnik) prüfen bei verschiedenen Temperaturen den COP (Coefficient of Performance). Dieser Wert gibt einen Wirkungsgrad der Wärmepumpe an. Der COP ist allerdings nur ein Wert, der auf dem Prüfstand ermittelt wird. Er beschreibt nicht den praktischen Betrieb. Die für den Alltagsbetrieb einer Wärmepumpe tatsächlich relevante Größe ist die JAZ (Jahresarbeitszahl) – der Effizienzwert für die Wärmepumpenanlage, in der z. B. die tatsächliche Vorlauftemperatur, die Gebäudesituation, die Betriebsweise und eine eventuelle Warmwasserbereitung berücksichtigt werden. Die JAZ stellt unterm Strich das Verhältnis der abgegebenen Wärmemenge zur aufgenommenen elektrischen Energie dar. Diese können Planer und Installateure über Planungstools unter Eingabe der Vor-Ort-Bedingungen ermitteln – der COP fließt in die Berechnung ein.

SCOP ist besser als COP
Der Unterschied von SCOP (Seasonal COP) zum COP ist, dass die Labor-Messung nicht nur bei einer Temperatur stattfindet, sondern bei vier unterschiedlichen Werten. Insofern sind SCOP-Werte höher zu bewerten als die COP-Werte, weil sie zwar auch auf dem Prüfstand ermittelt werden, allerdings nicht nur die Effizienz bei einem Prüfpunkt angeben.
Tony Krönert, beim BWP zuständig für den Bereich Qualitätssicherung, erklärt: „Beim SCOP muss immer dazu gesagt werden, in welcher Klimazone (Colder, Average, Warmer) und bei welcher Wärmesenken-Temperatur (low, medium, high) der Wert gilt. Dafür wird keine Wärmequellentemperatur angegeben, weil unterschiedliche Temperatur-Punkte berücksichtigt werden. Dies sind die Temperaturen -7, +2, +7 und +12 °C. Darüber hinaus werden noch andere Punkte berücksich­tigt.“ Beim SCOP werden also unterschiedliche Temperaturen (COP) berücksichtigt, weshalb die Werte eine bessere Vergleichbarkeit erlauben.
Allerdings können auch SCOP-Werte die JAZ-Berechnung nicht ersetzen. Krönert: „Der Hersteller kann in seinen Unterlagen den SCOP angeben, da dieser auf Laborwerten beruht und dieser nur das Gerät betrifft. Die JAZ ist aber abhängig vom Anlagenkonzept, in das das Gerät eingebaut wird. Daher muss dieser Wert für jede Anlage individuell berechnet werden.“

Weitere EHPA-Anforderungen
Ein Hersteller muss außerdem der Gütesiegelkommission nachweisen, dass er für das Fachhandwerk verständliche Planungsunterlagen, technische Dokumentationen und Serviceunterlagen sowie eine Einbau- und Betriebsanleitung in Landessprache zur Verfügung stellt. Zudem müssen die Garantiebestimmungen dokumentiert sein. Er muss zusätzlich eine flächendeckende und funktionierende Servicestruktur im Vertriebsgebiet nachweisen können. Weiterhin muss der Hersteller mindestens 2 Jahre Vollgarantie gewähren sowie 10 Jahre die Lieferung mit Ersatzteilen garantieren. Auch muss der Kundendienst bei Bedarf innerhalb von 24 Stunden im gesamten Vertriebsgebiet verfügbar sein. Das EHPA-Gütesiegel verlangt also auch Standards beim Service und im Betrieb.

Blick auf das BAFA
Die BAFA-Vorgaben kennen die Service-Anforderungen des EHPA-Siegels nicht, bzw. diese werden für eine Förderfähigkeit nach dem Marktanreizprogramm (MAP) nicht verlangt. Nach dem Marktanreizprogramm sind alle Wärmepumpen mit EHPA-Gütesiegel grundsätzlich förderfähig, da die Mindesteffizienzwerte auf dem Niveau der MAP-Förderung liegen. Ein automatischer Selbstläufer zur BAFA-Förderfähigkeit ist das Siegel aber nicht.
Denn gegenüber dem BAFA muss neben der Geräteeffizienz auch die Anlageneffizienz, also die berechnete Jahresarbeitszahl nach VDI 4650, Blatt 1, erbracht werden. Diese Planungszahlen können z. B. anhand des JAZ-Rechners des BWP oder alternativ mithilfe anderer Tools ermittelt werden, die die VDI-Anforderungen in ihre Berechnungen integriert haben. Neben einem Mindest-COP für die Wärmepumpe, der zum Beispiel über das Gütesiegel nachgewiesen werden kann, fordert das MAP auch eine Mindest-Effizienz für die Anlage, also eine Berechnung der JAZ.

Weitere BAFA-Nachweise
Das BAFA verlangt weitere technische Nachweise. Etwa den Nachweis eines hydraulischen Abgleichs. Außerdem den Nachweis, dass die von der Wärmepumpe aufgenommenen Strom- bzw. Gasmengen sowie abgegebene Wärmeenergie separat erfasst werden. Das ist formal keine schwierige Aufgabe, denn sie wird durch Ankreuzen und Bestätigen des Fachunternehmers im Antrag bestätigt. Allerdings birgt sie die entsprechende Verpflichtung.
Für die Vergabe einer Innovationsförderung wird neben einer pauschal für alle Systeme geforderte JAZ von 4,5 außerdem der Einbau einer Flächenheizung verlangt. Das ist plausibel, da Wärmepumpen ihre bestmögliche Effizienz dann ausspielen können, wenn die Vorlauftemperatur möglichst niedrig ist. Dem Installateur/Planer bleibt durchaus Gestaltungsfreiraum, wie er die Flächenheizung (Wand, Boden, Decke) in der Praxis umsetzen will. Eine Alternative dazu gibt es aber nicht.

Qualitäts-Check
Auch die BAFA-Förderrichtlinien thematisieren Service-Anforderungen – und zwar bei der Innovationsförderung über den sogenannten Qualitäts-Check. Wärmepumpen, die eine Innovationsförderung erhalten, müssen nach dem ersten Betriebsjahr diesem Qualitäts-Check unterzogen werden. Es muss damit vertraglich vereinbart sein, dass der ausführende Fachbetrieb seine Arbeit nach einem Jahr Laufzeit noch einmal unter die Lupe nimmt. Im Fokus steht die Frage, ob die Anlage so läuft wie geplant. Diesen im Grunde genommen selbstverständlichen Wartungs-Check können sich Hausbesitzer vom BAFA sogar fördern lassen.

Autor: Dittmar Koop,
Journalist für Erneuerbare Energien

 


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