Umstrittene Umlagepflicht
Sonnige Zeiten verzeichnet derzeit die Marktentwicklung für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Und auch die Aussichten für die nächsten Jahre sind vielversprechend, da insbesondere steigende Energiekosten BHKWs für Investoren zunehmend interessanter machen1). Hinzu kommen finanzielle Förderungen und Zuschüsse, die sich positiv auf das Marktwachstum auswirken. Unter BHKW-Herstellern wird vor allem dem jetzigen EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eine hohe Bedeutung zugesprochen, durch dessen anstehende Novellierung für Anfang August dieses Jahres aber dunkle Wolken aufzuziehen drohen.
Schattenseiten werden sich ergeben, wenn die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus KWK-Anlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgedehnt wird, wie es der Entwurf der EEG-Novelle zurzeit vorsieht. Denn wenn es zu dieser Umsetzung kommt, wird die Auswirkung wahrscheinlich ähnliche, wenn auch nicht so starke, Folgen haben, wie die zur Einführung der EEG-Umlage für die Netz-Stromeinspeisung von PV-Anlagen.
Verbände, Institutionen und Hersteller laufen Sturm gegen dieses politische Vorhaben. So wird derzeit schon geprüft, ob die EEG-Umlagepflicht verfassungsrechtlich vereinbar ist. Doch egal welche Entscheidung bis zum Inkrafttreten des neuen EEG am 1. August getroffen wird, der Einsatz der KWK-Technologie wird eine interessante Alternative für die Strom- und Wärmeerzeugung bleiben, meint
Markus Münzfeld
Redakteur
m.muenzfeld@strobel-verlag.de
1) siehe auch Beiträge auf den Seiten 12 und 26.