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Umstrittene Umlagepflicht

Sonnige Zeiten verzeichnet derzeit die Marktentwicklung für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

 

Und auch die Aussichten für die nächsten Jahre sind vielversprechend, da insbesondere steigende Energiekos­ten BHKWs für Investoren zunehmend interessanter machen1). Hinzu kom­men finanzielle Förderungen und Zuschüsse, die sich positiv auf das Marktwachstum auswirken. Unter BHKW-Herstellern wird vor allem dem jetzigen EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eine hohe Bedeutung zugesprochen, durch dessen anstehende Novellierung für Anfang August dieses Jahres aber dunkle Wolken aufzuziehen drohen.
Schattenseiten werden sich ergeben, wenn die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch von Strom aus KWK-Anlagen und Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgedehnt wird, wie es der Entwurf der EEG-Novelle zurzeit vorsieht. Denn wenn es zu dieser Umsetzung kommt, wird die Auswirkung wahrscheinlich ähnliche, wenn auch nicht so starke, Folgen haben, wie die zur Einführung der EEG-Umlage für die Netz-Stromeinspeisung von PV-Anlagen.
Verbände, Institutionen und Hersteller laufen Sturm gegen dieses politische Vorhaben. So wird derzeit schon geprüft, ob die EEG-Umlagepflicht verfassungsrechtlich vereinbar ist. Doch egal welche Entscheidung bis zum Inkrafttreten des neuen EEG am 1. August getroffen wird, der Einsatz der KWK-Technologie wird eine inte­ressante Alternative für die Strom- und Wärmeerzeugung bleiben, meint

Markus Münzfeld
Redakteur
m.muenzfeld@strobel-verlag.de

1) siehe auch Beiträge auf den Seiten 12 und 26.

 


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