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Onlineshop – Zuschlagspflichtiger Expressversand muss wählbar sein
Der Onlinehandel boomt. Indes darf das Wettbewerbsrecht nicht außer Acht gelassen werden.
Bietet der Verkäufer einen zuschlagspflichtigen Expressversand an, darf hier keine Vorauswahl in der Weise getroffen sein, dass das Wahlkästchen bereits ein Kreuz, also die Zustimmung des Käufers, enthält (Quelle: Landgericht Freiburg, Az.: 12 O 57/22 KfH).
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