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Lebensversicherung – Vertragsänderung beeinflusst Zinszufluss

Der Zufluss von Zinsen aus einem Lebensversicherungsvertrag hat u. U. maßgeblichen Einfluss auf die Einkommensteuer.

 

Nach Änderung des Vertrages mit Festlegung eines späteren Fälligkeitszeitpunkts sind zwei Besonderheiten zu beachten: Erstens: Wird ein Lebensversicherungsvertrag vor Ablauf der Versicherungslaufzeit durch Änderung von Laufzeit, Versicherungssumme, -prämie und Prämienzahlungsdauer geändert, ohne dass eine solche Vertragsänderung von vornherein vertraglich vereinbart war oder einem Vertragspartner bereits im ursprünglichen Vertrag eine Option auf eine Änderung der Vertragsbestandteile eingeräumt worden ist, liegt hinsichtlich der Änderungen in ertragsteuerlicher Hinsicht ein neuer Vertrag vor. Zweitens: Erfolgt die Änderung des Vertrages vor Fälligkeit der vertragsgemäß geschuldeten Versicherungsleistung unter (neuer) Vereinbarung eines späteren einheitlichen Fälligkeitszeitpunkts für die dem Steuerpflichtigen als Versicherungsnehmer zustehenden Zinsen (auch hinsichtlich des Zeitraums vor Änderung des Vertrages), entsteht die Zahlungspflicht des Versicherungsunternehmens erst zu diesem Zeitpunkt; erst mit dem dann veranlassten tatsächlichen Eingang der Zahlungen fließen die Zinsen dem Steuerpflichtigen zu (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VIII R 66/13).

 


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