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Heißes Eisen

Am 3. Dezember vergangenen Jahres hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen. Er kann aufgehen und im Bereich Gebäude zu Kesselmodernisierungen führen – wenn er so kommt und so entsprechend konkretisiert wird. Doch noch sind einige Stolpersteine und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Ob der NAPE die Kessel-Modernisierungsrate erhöhen wird, wird wesentlich von der Frage nach steuerlichen Abschreibungen solcher Teilsanierungen im Gebäude abhängen. Bild: Dittmar Koop

Es ist nicht nur die Frage, ob die steuerlichen Abschreibungen für Teilsanierungen, z. B. eine Heizungsmodernisierung, kommen, sondern auch wie sie ausgestaltet sein werden. Sie könnten für Erneuerbare-Energien-Systeme nachteilig sein. Bild: Dittmar Koop

Die Bundesregierung ist seit ihrem Beschluss des NAPE im Kabinett Anfang Dezember 2014 im Gespräch mit den Ländern bezüglich der steuerlichen Abschreibung von energetischen Maßnahmen in der Gebäudesanierung. Bild: Bundesrat

Ziel der Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern, dem Bundesrat ist, eine klare Formel bezüglich der steuerlichen Abschreibbarkeit bis spätestens Ende Februar 2015 zu erzielen. Ob und wie der Bundesrat dem zustimmen wird, ist ungewiss. Bild: Bundesrat

 

Es gibt vielversprechende Maßnahmen im Plan, die helfen könnten, die Kessel-Modernisierungsrate auf dem Wärmemarkt zu steigern (siehe Infokasten: „Das will NAPE im Wärmemarkt“). Deshalb sind die Reaktionen der Heizungsbranche auf den Plan bisher auch überwiegend positiv: „Es ist das richtige Zeichen zur richtigen Zeit“, kommentierte beispielsweise Elmar Esser. Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) sieht in dem Kabinettsbeschluss die lange auch vom ZVSHK geforderte Hinwendung der Politik in Richtung Wärmemarkt. „Wir begrüßen die Entscheidung des Kabinetts ausdrücklich“, sagte auch Manfred Greis, Präsident des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH). Ähnliche Reaktionen waren auch von anderen Fachverbänden und Institutionen zu hören und zu lesen. Allerdings destilliert sich aus den Stellungnahmen heraus, dass die Wärmebranche auf eine Maßnahme besonders große Hoffnungen setzt, die steuerlichen Abschreibungen, die der NAPE bringen will: für energetische Sanierungen, auch Teilsanierungen, durch Abzug von der Steuerschuld. Die Bundesregierung will das mit 1 Mrd. Euro pro Jahr finanzieren, ab diesem Jahr, für 5 Jahre.

Stolperstein Steuerabschreibung
Hohes Ziel? Ja. Denn der Bundesrat ist zustimmungspflichtig, eben weil es im NAPE um Steuerangelegenheiten geht. Eine Mehrheit im Bundesrat ist zu diesem Thema aber nicht unbedingt gewiss. Denn der NAPE greift im Prinzip steuerliche Förderung nur wieder auf. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bund mit den Ländern genau über dieses Thema verhandelt, ohne Ergebnis. Überraschend schnell stimmten die Länder auf der Minis­terpräsidentenkonferenz am 11. Dezember grundsätzlich zu. Ein wichtiges und womöglich bahnbrechendes Signal, auch wenn es jetzt erst konkret in die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern geht.
Denn keine Klarheit ist für das Inves­titionsklima ein Gift. Man kennt das aus der Vergangenheit beim Marktanreizprogramm für Wärme aus Erneuerbaren Ener­gien (MAP, BAFA-Programm). Jede diskutierte und veröffentlichte, angestrebte Veränderung führte zu einem abwartenden Verhalten der Heizungsbesitzer. „Die Käufer harren dann aus“, ist die aus der Heizungsindustrie immer wieder gemachte Erfahrung. Allerdings hat auch diese bahnbrechende politische Einigung bereits einen bitteren Beigeschmack. Selbst wenn der NAPE-Fahrplan eingehalten wird und eine Einigung mit den Ländern bis spätestens Ende Februar zustande käme, wie von der Regierung im NAPE bekundet – das 1. Quartal 2015 dürfte selbst dann schon für die Anlagenhersteller und Heizungsbauer schwierig genug werden.

Verhandlungen seit Dezember
Die Bundesregierung führt bereits seit Beschluss des NAPE zu diesem Punkt Bund-Länder-Gespräche über die Gegenfinanzierung. Sie bietet den Ländern einen Kuhhandel: „Die Bundesregierung wird auf Basis eines Vorschlages der Länder im letzten Jahr den Ländern eine teilweise Nutzung des Handwerkerbonus zur Gegenfinanzierung vorschlagen“, teilt eine Sprecherin des BMWi der IKZ-HAUSTECHNIK auf Anfrage mit. Einem Bericht der FAZ zufolge wird erwogen, Handwerkerrechnungen mit einem Anteil der Arbeitskosten von weniger als 300 Euro im Jahr nicht mehr bei der Steuerberechnung zu akzeptieren. Darüber hinaus soll der Endkunde demnächst nur 15 % (bisher 20 %) von max. 6000 Euro von seiner Steuerschuld abziehen dürfen.
Eigentlich soll dieser Bonus, der Bund und Länder viel Geld kostet, die Schwarzarbeit bekämpfen. In Politikerkreisen wird aber lange schon gezweifelt, dass das darüber gelingt. Aus den Ländern kommen gegenteilige Signale, zum Beispiel aus Bayern. Dort ist man mit dem Vorschlag der Bundesregierung nicht zufrieden. Man wird sehen müssen, ob sich die Länder auf den Deal einlassen. Denn außerdem stehen die Haushälter der Länder unter dem Diktat der 2009 vereinbarten Schuldenbremse zwischen Bund und Ländern. Sie verlangt, die Haushalte ausgeglichen zu gestalten.

Steuer gegen Erneuerbare?
Die geplante Steuerabschreibung des NAPE hat eine zweite bedenkliche Seite. Wenn es um die Sanierung des Gebäudebestands und den Anteil der Erneuerbaren Energien an ihm geht. Der könnte schmelzen. So fürchtet Martin Bentele, Geschäftsführer des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbands (DEPV), dass Steuerabschreibungen zu Mitnahmeeffekten führen könnten: Alte Heizöl- und Gaskessel könnten wieder durch neue ersetzt werden, weil der Gebäudebesitzer einen solchen Austausch plötzlich über Steuerabschreibungen gefördert bekäme. Bentele plädiert deshalb, Wärme aus Erneuerbaren Energien bei der Abschreibung gegenüber fossilen zu begünstigen, über einen doppelt so hohen Abschreibungssatz, zum Beispiel 20 % von der Investitionssumme statt 10 %.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) veröffentlichte am 8. Dezember eine gemeinsame Position der unter seinem Dach vereinigten Erneuerbare-Energien-Verbände. In die Bund-Länder-Verhandlungen der Ausgestaltung der Steuerabschreibung bringen sie folgende Eckpunkte ein:
Für Erneuerbare Technologien bzw. Brennstoffe einen um mindestens 2 Prozentpunkte höheren jährlichen Abschreibungssatz als für konventionelle Technologien erforderlich, um einen Lenkungseffekt zu erzielen.
Die Kappungsgrenze soll auf 30 000 Euro festgelegt werden, um den deutlich höheren Investitionsbedarf von erneuerbaren Heizungsanlagen gegenüber fossil betriebenen Heizungen zu berücksichtigen.
Um einen Aufschub von Investitionen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu vermeiden, sollte die Möglichkeit der Abschreibung rückwirkend zum 1. 1. 2015 eingeführt werden.

Keine Doppelförderung
Dahinter steckt auch die Annahme, dass die neue NAPE-Förderung mit vorhandenen Förderinstrumenten, wie die der KfW und des Marktanreizprogramms für Wärme aus Erneuerbaren Energien (MAP), nicht kombiniert werden können. Der NAPE trifft dazu selbst keine Aussage, sodass hier Unklarheit besteht. Das BMWi, federführend bei der Erstellung des Aktionsplans, geht davon aus, dass eine Förderung für verschiedene Maßnahmen möglich sein soll. „Zum Beispiel kann eine Dachsanierung über die KfW gefördert werden, während eine andere Maßnahme, zum Beispiel ein Heizungstausch, von einer steuerlichen Förderung profitieren kann“, antwortet das BMWi auf eine Anfrage der IKZ-HAUSTECHNIK. Eine Doppelförderung für die gleiche Maßnahme soll allerdings ausgeschlossen werden.
Die Sorge des DEPV ist aus seiner Sicht berechtigt. Damit käme ein Gebäudebesitzer, der beispielsweise von einer Ölheizung auf einen MAP-förderfähigen Pelletkessel wechseln will, in das Rechenexempel, welche Förderung sich mehr für ihn lohnt, MAP oder NAPE. Doch würde dadurch der zusätzliche Anreiz geschwächt, den das MAP schafft, in erneuerbare Wärme zu investieren.
Der BDH und ZVSHK plädieren deshalb für eine Kombinierbarkeit von MAP und NAPE, um den Fördergedanken des MAP zu erhalten. Angesichts des aktuellen Ölpreises, der so tief ist wie seit 4 Jahren nicht mehr, und der Aussicht, dass Nord­amerika in den nächsten Jahren immer mehr Schieferöl in den Markt drückt, ist die Verlockung, weiter auf Heizöl zu setzen, nicht weit hergeholt. Die Marktentwicklung bei Pellets, Solarthermie und Wärmepumpe war im vergangenen Jahr jedenfalls verhalten. Wenn der NAPE bei den Steuerabschreibungen nicht nach Heizsystemen differenziert, dürften es die erneuerbaren Wärmesysteme im Markt der Heizungssanierungen noch etwas schwerer haben. Allerdings ist der NAPE bei seiner Zielsetzung auch gar nicht dogmatisch, sondern system­offen. Er will mehr Energieeffizienz bringen. Das gelingt mit jedem Tausch eines alten Kessels gegen einen neuen.

Degressives Steuermodell
Doch muss dieser dann auch kommen und die Steuerabschreibung eine Modernisierung auch tatsächlich anreizen. „Wir schlagen ein degressives Modell vor, 30 % der Investitionssumme, verteilt auf 5 Jahre“, skizziert BDH-Hauptgeschäftsführer Andreas Lücke. Der Heizungsindustrieverband hat seine Vorstellung dem Bund und einigen Ländern bereits vorgestellt. Außerdem müsse klar sein, was überhaupt als Teilsanierung des NAPE gilt. „Wir möchten die Liste der förderfähigen Einzelmaßnahmen entsprechend dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ und dem Marktanreizprogramm (MAP)“, sagt Lücke. Außerdem schlägt der BDH der Regierung und den Ländern ein vereinfachtes Nachweisverfahren vor. Lücke: „Es sollte reichen, wenn der Hauseigentümer dem Finanzamt die Handwerkerrechnung und die Fachunternehmerbescheinigung vorlegt.“ Wie und was die Bund-Länder-Verhandlungen bringen, bleibt nun abzuwarten.

Autor: Dittmar Koop, Journalist für Erneuerbare Energie

Das will NAPE im Wärmemarkt

Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), den das Bundeskabinett am 3. Dezember 2014 beschloss, will die Regierung Energie-Einspar-Investitionen in allen Bereichen auslösen (Gebäude, Verkehr, Industrie und Gewerbe). Zu den wesentlichen Anreizen, die das bei der Gebäudesanierung bewirken sollen, zählen diese Punkte:

  • Steuerliche Abschreibung. Förderfähig sollen umfassende energetische Gebäudesanierungen und Teilsanierungen sein. Die Abschreibung erstreckt sich über 10 Jahre. Das Fördervolumen beträgt 1 Mrd. Euro pro Jahr. Beginn soll 2015 sein über einen Zeitraum von 5 Jahren.
  • Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll ab diesem Jahr bis 2018 um 200 Mio. Euro auf 2 Mrd. Euro jährlich aufgestockt werden. Das Programm soll ergänzt werden durch Förderung der Energieeffizienz bei Nichtwohngebäuden, beispielsweise Gewerbe, Gebäude kommunaler und sozialer Einrichtungen.
  • Fortentwicklung des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien (MAP) bis Frühjahr 2015. Auch Hybridsysteme sind im Fokus. Ziel sind 14 % Anteil Erneuerbarer Energien am Wärme- und Kälteverbrauch im Jahr 2020.
  • Nationales Effizienzlabel für Heizungsaltanlagen. Schornsteinfeger sollen verpflichtet werden, Energielabel an Heizkessel zu vergeben, die älter als 15 Jahre sind. Mit dem Energielabel wird der Heizkessel einer bestimmten Energieeffizienzklasse zugeordnet und die Eigentümer sollen Informationen über Energieeinsparung und Energieberatung erhalten (z. B. Heizungscheck). Die Pflicht zum Labeln wird allerdings über einen Zeitraum von 7 Jahren gestreckt. Begründung: Die dadurch erzeugte Nachfrage soll gleichmäßig verteilt werden. Labelvergabe ab 2016.


Den NAPE gibt es zum Download als PDF auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums, www.bmwi.de, dort „Mediathek“/Publikationen.

 


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