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GEG reloaded

 

Was vor rund einem Jahr ad acta gelegt wurde, steht nun vor einem neuen Anlauf: Das Gebäude­energiegesetz – kurz GEG. Eigentlich sollte es bereits in der letzten Legislaturperiode verabschiedet worden und im Frühjahr dieses Jahres in Kraft getreten sein. Doch Uneinigkeit zu einigen Punkten des Inhalts ließ das Vorhaben platzen. Nun steht eine Neufassung an – und es wird offensichtlich mit heißer Nadel gestrickt. Denn das GEG, das die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sowie das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) vereinen und ablösen wird, soll bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Ein Plan, der wohl nur mit hoher Geschwindigkeit in der Umsetzung aufgehen kann. Hintergrund ist u. a., dass die EU ab diesem Zeitpunkt eine Definition für den sogenannten Niedrigstenergiegebäudestandard verlangt. Er aber ist nur einer von mehreren Dreh- und Angelpunkten in dem Papier. Denn es gibt noch viele weitere Hausaufgaben aus der letzten Legislaturperiode zu erledigen: Das Werk sollte beispielsweise auch einfacher handzuhaben sein, was mit dem damaligen rund 150 Seiten umfassenden Entwurf kaum geschehen wäre. Hinzu hätte es mit einer geplanten Einführung eines sogenannten Erfüllungsnachweises für durchgeführte Arbeiten zusätzlichen bürokratischen Aufwand gebracht.
Wie geht es nun weiter und kommt die Umsetzung des GEGs wirklich noch in diesem Jahr? Dies bleibt abzuwarten, da gerade parlamentarische Sommerpause ist. Erst im September stehen neue Diskussionen im Bundeskabinett an. Wichtig sollte dann aber sein, dass nicht Geschwindigkeit sondern Besonnenheit das Maß aller Dinge ist.

Markus Münzfeld
Redakteur
m.muenzfeld@strobel-verlag.de

 


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