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FV Nordrhein-WestfalenLandesfachgruppentagung Installateur- und Heizungsbau 2011:Von Neuwahlen über Förderprogramme bis hin zur Trinkwassernormung

55 Delegierte aus den nordrhein-westfälischen SHK-Innungen trafen sich Anfang Juni dieses Jahres zur Landesfachgruppentagung Installateur- und Heizungsbau in Mönchengladbach. Gastgeber der Tagung, die im Borussia-Park stattgefunden hat, war die Innung Sanitär-Heizung-Klimatechnik Mönchengladbach. Im Mittelpunkt der Tagung standen neben Fachausschusswahlen Referate u. a. zu den Themen Trinkwasserhygiene, aktueller Stand von BAFA- und KfW-Förderprogrammen sowie zur Trinkwassernormung.

 

Nach rund neun Jahren erfolgreicher ehrenamtlicher Tätigkeit als Landesfachgruppenleiter trat Hans-Joachim Hering für die Neuwahl seines Amtes nicht mehr an. Als neuer Landesfachgruppenleiter wurde Dieter Jansen, Innung Mönchengladbach, vorgeschlagen und einstimmig gewählt. Bei den anschließenden Neuwahlen der beiden Fachausschüsse gab es ebenfalls Änderungen. Neu gewählt wurden im Heizungs-/Klima-Gremium Peter Berboth, Innung Köln, und im Sanitär-Gremium Holger Dahlmann, Innung Wuppertal, Kai Hesse, Innung Unna, und Frank Steinbock, Innung Bottrop-Gladbeck. Andreas Still­ecke vom Fachausschuss Sanitär wechselte in den Fachausschuss Heizung/Klima, um als stellvertretender Landesfachgruppenleiter zur Verfügung zu stehen. Ihre ehrenamtlichen Tätigkeiten beendeten unterdessen im Fachausschuss Sanitär Thomas Fingerhut und Jens Kater sowie im Fachausschuss Heizung/Klima Wolfgang Anding.

55 Delegierte waren der Einladung nach Mönchengladbach in den Borussia-Park zur diesjährigen Landesfachgruppentagung Installateur und Heizungsbau gefolgt.

 

Die Fachausschüsse Sanitär und Heizung/Klima gemeinsam mit dem neuen Vorsitzenden. Hintere Reihe (v. l.): Kai Hesse, Innung Unna; Peter Berboth, Innung Köln; Thomas Braun, Innung Bergisches Land; Thorsten Finke, Innung Bielefeld; Frank Steinbock, Innung Bottrop-Gladbeck; Karl-Hermann Richter, Innung Dortmund; Holger Dahlmann, Innung Wuppertal; Christiane Schnabel, Innung Recklinghausen. Vordere Reihe (v. l.): Christian Schmidt, Innung Minden-Lübbecke; Michael Peters, Innung Solingen; Andreas Stillecke, Innung Soest-Lippstadt und Dieter Jansen, Innung Mönchengladbach (Vorsitzender).

 

Trinkwasserhygiene
Unter dieser Überschrift zeigte nach den Neuwahlen Thomas Minten von der Hans Sasserath & Co. KG Anforderungen für die regelwerkskonforme Planung und Ausführung von Trinkwasseranlagen auf. Dabei machte er u. a. deutlich, dass im Trinkwasserbereich als Nachweis für die Einhaltung der hygienischen Anforderungen nur Materialien und Bauteile verwendet werden dürfen, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Minten: „Wenn Produkte im Trinkwasserbereich das CE-Kennzeichen tragen, bezieht sich dies nur auf eine Funktionsprüfung des Produktes, nicht aber auf die Einhaltung der notwendigen hygienischen Anforderungen. Daher müssen Materialien und Bauteile in Deutschland auch das DIN-DVGW oder das DVGW-Prüfzeichen tragen, die die Einhaltung der Anforderungen bekunden.“ Neben der richtigen Werkstoffwahl für die örtliche Wasserqualität und dem Einsatz zertifizierter Produkte seien zudem die richtige Dimensionierung und die Minimierung von Strecken mit geringer Nutzung (Stagnation) für die Trinkwasserhygiene entscheidende Faktoren.
Im weiteren Verlauf zeigte Minten u. a. „Härtefälle“ von Installationen im Trinkwasserbereich auf, wie diese nicht vorkommen dürften. Angefangen beim Hausanschluss über die Trinkwassererwärmung bis hin zur Heizungsanlagenbefüllung gab er dazu Hinweise für die normengerechte Ausführung. Wichtig sei dabei auch, dass der SHK-Betrieb zum Abschluss der Installationsarbeiten den Betreiber der Anlage über notwendige Maßnahmen zum ordnungsgemäßen Betrieb informiert und in die Bedienung der Anlage einweist. „Die Übergabe sollte dann entsprechend dokumentiert werden, wie es das Musterschreiben der DIN 1988-8 vorsieht. Dazu gehört auch der Hinweis, dass der Betreiber zum regelmäßigen Wasseraustausch an allen Entnahmestellen verpflichtet ist“, sagte Minten.

Das Führungsteam der Fachgruppentagung (v. l.): Dieter Jansen (neuer Landesfachgruppenleiter), Norbert Schmitz (Geschäftsführer Technik im SHK-Fachverband NRW), Hans-Joachim Hering (bisheriger Landesfachgruppenleiter).

 

BAFA- und KfW-Förderprogramme – aktueller Überblick
Was wird gefördert und unter welchen Bedingungen? Wie hoch sind die Fördersummen? Und wann sind die Anträge zu stellen? Diese und weitere Fragen beantwortete im Anschluss Dipl.-Ing. Norbert Schmitz, Geschäftsführer Technik des nord­rhein-westfälischen SHK-Fachverbands, punktgenau zu den aktualisierten Förderprogrammen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW-Bankengruppe. So werden seit dem 15. März 2011 im Rahmen des ­BAFA-Marktanreizprogramms z. B. Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit einer erhöhten Förderung von 120 Euro/m² noch bis zum 30. Dezember 2011 bezuschusst. Danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m². Ebenfalls bis zum 30. Dezember 2011 gibt es noch einen erhöhten Kesseltauschbonus von 600 Euro, danach 500 Euro (Bonus für den Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertheizkessel). Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenso 600 Euro noch bis zum Jahresende, danach 500 Euro. Dazu erklärte Schmitz: „Für den Bereich der Biomasseanlagen muss jedoch beachtet werden, dass für Scheitholzvergaserkessel nur Anträge gestellt werden können, wenn die Anlage einen Grenzwert für Staubemissionen von max. 15 mg/m³ aufweist. Die Förderung beträgt dann pauschal 1000 Euro.“ Alle bisherigen Förderungen bei Pelletkesseln (auch Kombinationskessel) und Pellet­öfen mit Wassertasche sowie Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
Allgemein wies Schmitz darauf hin, dass ab dem 1. September 2011 bei Antragstellung der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage nachgewiesen werden muss und Umwälzpumpen Effizienz-Anforderungen erfüllen müssen.

Für Wärmepumpen wurden laut Schmitz die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen nur noch Mindestjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen (vorher 4,3). Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung (vorher 3,7), bei gasbetriebenen Wärmepumpen bleibt diese bei 1,3. Schmitz: „Die Förderung für Wärmepumpen wurde darüber hinaus auf einen anderen Bemessungsmaßstab – von Wohnfläche auf Wärmeleistung – umgestellt. Dabei bleibt das bisherige Förderniveau aber in etwa erhalten.“ Die Förderung beträgt damit zwischen 2400 Euro bei Wärmepumpen in Einfamilienhäusern bis hin zu 11 400 Euro bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW. Auch hier muss bei Antragstellung ab dem 1. September 2011 beachtet werden, dass Umwälzpumpen entsprechende Effizienz-Anforderungen erfüllen. Ab dem 1. Januar 2012 müssen zudem der COP-Wert (elektrisch) bzw. die Jahresheizzahl (Gas) die Mindestwerte gemäß dem europäischen Umweltzeichen „Euroblume“ einhalten. Die ­BAFA-Fördermittel sind nach Inbetriebnahme der Anlagen zu beantragen.
Anders im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Energieeffizient Sanieren“: Hier müssen die Fördermittel bereits vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Gefördert werden u. a. alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen sowie Einzelmaßnahmen. Dazu muss der Bauantrag für das Gebäude vor dem 01. Januar 1995 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. Gefördert wird der Einbau von:
• Brennwertheizkessel mit Öl oder Gas als Brennstoff,
• Niedertemperaturheizkessel über 50 kW mit nachgeschaltetem Brennwertwärmetauscher,
• wärmegeführte Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung auf Grundlage fossiler Energie (wie Blockheizkraftwerk, Brennstoffzellen),
• Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Erstanschluss von Nah- und Fernwärme.

Referenten der diesjährigen Landesfachgruppentagung waren u. a. (v. l.): Thomas Minten, Hans Sasserath & Co. KG; Norbert Schmitz, Geschäftsführer Technik SHK-Fachverband NRW; Ulrich Thomas, Technischer Berater Fachverband SHK NRW; Volker Meyer, DVGW-Hauptgeschäftsführung.

 

Bauartzulassung von KWL-Systemen
Dipl.-Ing. Ulrich Thomas, Technischer Berater im Fachverband SHK NRW, informierte u. a. über die möglichen Folgen einer fehlenden Bauartzulassung bei kontrollierten Wohnungslüftungssystemen. So bieten laut Thomas zahlreiche Hersteller KWL-Systeme ohne Bauartzulassung an. „Dies kann insbesondere dann zum Problem werden, wenn z. B. Fördermittel des Programms „Progres.NRW“ beantragt werden, da hierfür die Bauartzulassung des verwendeten Gerätes beigefügt werden muss“, erklärte Thomas und wies darauf hin, dass beim Vorliegen einer Zulassung diese auch speziell für das entsprechende Gerät – und nicht etwa nur für eine Baureihe – gilt. In solchen Fällen hätten schon einige Endkunden in NRW von ihren verantwortlichen SHK-Betrieben den Austausch des nicht zugelassenen Gerätes gefordert, um die bis zu 1000 Euro hohe Förderung beantragen zu können.

Trinkwassernormung
Dipl.-Ing. Volker Meyer, DVGW-Hauptgeschäftsführung, zeigte in seinem Vortrag den aktuellen Stand der Trinkwassernormung auf und ging dazu kurz auf die novellierte Trinkwasserverordnung ein, die am 1. November dieses Jahres in Kraft tritt. „Zwei wesentliche Punkte darin sind, dass zum einen die Wasserversorgungsanlagen genauer beschrieben werden und zum anderen der Untersuchungsumfang für Legionellen genauer definiert wird“, sagte Meyer.
Vor dem Hintergrund der zahlreichen Normen im Bereich der technischen Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) und deren Reduzierung erklärte Meyer: „Da sowohl die bisherigen DIN-Normen über die Trinkwasser-Installation (DIN 1988-1 bis DIN 1988-8) als auch die entsprechenden Europäischen Normen (EN 1717 und die Normenreihe EN 806) jeweils ein geschlossenes System bilden, ist ein Ersatz von einzelnen DIN-Normen durch DIN-EN-Normen erst dann möglich, wenn alle Elemente des neuen Normenpaketes vorliegen.“ Das gesamte europäische Normenpaket werde voraussichtlich frühestens Ende 2011 fertig erstellt sein.
Für die Umsetzung der neuen TRWI zeigte Meyer dann auch die notwendigen Anforderungen auf. Dazu gehören u. a., dass die Inhalte der TRWI verständlich sein müssen, die Trinkwasserverordnung integriert wird und das Regelwerk im Kontext mit Europa stehen muss. Zudem sollte der Schwerpunkt bei der Wartung und der Instandhaltung liegen.

 


 

Kachelofen-Luftheizungsbauer-Innung Nord-Rhein

Feinstaub: Die Berufsorganisation hat die Nase vorn

Anfang Mai lud die Kachelofen-Luftheizungsbauer-Innung Nord-Rhein ihre Mitglieder zur Frühjahrsinnungsversammlung nach Düsseldorf. Im Mittelpunkt der Sitzung stand das Fachthema „Feinstaubbelastung“. Dem Innungsvorstand, allen voran Obermeister Uwe Gobien, ist der Know-how-Transfer zu diesem Positionsthema sehr wichtig. Geschürt durch Medienberichte über den gesundheitsschädlichen Feinstaub und die Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für kleine und mittlere Feuerungsanlagen werden Endverbraucher diesbezüglich immer sensibler.

Christian Endler informiert die Innungsbetriebe Nord-Rhein zu den Themen „Feinstaubgrenzen“ und „Feinstaubfilter“.

 

Die Faktenlage zum Thema Feinstaub ist klar: Stufe 1 der Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) ist bereits seit dem 22. März 2010 in Kraft. Für Neuanlagen, die ab diesem Zeitpunkt errichtet wurden bzw. werden, gelten maximale Feinstaubemissionen von 0,1 g/m³. Die Stufe 2 schreibt vor, dass alle Anlagen, die ab dem 31. Dezember 2014 errichtet werden, Höchstgrenzen von 0,02 g/pro m³ für alle drei Brennstoffe einhalten müssen. Für bestehende Feuerungsanlagen bzw. Einzelraumfeuerungsanlagen sind Übergangsfristen benannt worden, die vom Zeitpunkt der Errichtung abhängig sind. Die Faustregel gilt „je älter die Anlage, desto früher der Zeitpunkt der Nachrüstung“.
Bezogen auf Einzelraumfeuerungsanlagen ist die Stadt Aachen der Zukunft einen Schritt voraus und verlangt seit dem 9. Oktober 2010 höchstens 0,075 g/m³ Staub­emissionswerte für bestehende Anlagen. Also knapp die Hälfte der Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV.
Zu diesem Zweck hielt Christian Endler, Geschäftsführer der Firma Westfeuer GmbH aus Coesfeld, einen Vortrag zum Thema „allgemeine Feinstaubmessung“ am Einzelfall der Feinstaubgrenze Aachen. In diesem Rahmen stellte er das neueste Produkt der Firma, den „OekoTube“-Feinstaubfilter, zur Einhaltung der 2. Stufe der 1. BImSchV vor. „Zum Einzugsgebiet unserer Innung zählt auch die Stadt Aachen mit ihren verschärften Grenzwerten. Unsere Innungsbetriebe sind auf dem neuesten Stand und haben beim Thema Feinstaub fachlich die Nase vorne“, so Obermeister Gobien. Anfang Juni fand bereits die erste exklusive Service- und Vertriebsschulung zur „OekoTube“-Produktpalette für Innungsfachbetriebe Nord-Rhein statt. Weitere Spezialschulungen sind geplant.
Die Innung wird demnächst mit einer Kampagne wohl organisiert an die Printmedien in den Ballungszentren herantreten, um mit einem objektiven Bericht zum Thema Feinstaubbelastung Endverbraucher zu informieren und gleichzeitig die Botschaft zu verbreiten, dass die Kachel­ofenbauer als qualifizierte Ansprechpartner auch diejenigen sind, die die Feinstaubfilter zur Auf- bzw. Umrüstung im Produktprogramm führen.

 


 

www.shk-nrw.de

 


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