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Drei in einem

Das GEG ist beschlossene Sache: Es löst EnEG, EnEV sowie EEWärmeG ab

Energetische Anforderungen im Neubau werden in Zukunft nicht mehr über verschiedene Gesetze definiert, sondern über das GEG.

Die Politik tat sich lange schwer mit dem GEG. Immer wieder wurde das Gesetz auf die lange Bank geschoben. Nun wurde der Entwurf der Bundesregierung (mit einigen Änderungen) im Parlament mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen.

Zentraler Zankapfel war die Frage, was als Niedrigst-Energiegebäudestandard im Gesetz gelten soll. Am Ende wurde der bereits existierende Standard aus der EnEV 2013 übernommen.

Auch die Anforderungen bei einer Gebäudesanierung wurden nicht verschärft. Eine Erneuerbare-Energien-Pflicht gibt es bundesweit weiterhin nicht.

 

Nach Jahren des Stillstands beim geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat der Bundestag am 18. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ verabschiedet. Was bringt das Gesetz nun im Einzelnen?

Eines sei vorangestellt: Den Kritikern aus dem Erneuerbare-Energien-Lager geht das Gesetz nicht weit genug – man honoriert ...

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