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Thema: Hygiene in Trinkwasserinstallationen

Die regelmäßige Wartung von Trinkwasserinstallationen offenbart früh mögliche Gefährdungen durch Legionellen.

 

In der gültigen Fassung der TrinkwV (Trinkwasserverordnung) vom April 2013 ist die Qualität des Trinkwassers geregelt. Trinkwasser als Lebensmittel Nr.1 soll so für den Menschen vor der Verunreinigung mit z.B. Legionellen geschützt werden. Von der Gewinnung (Quelle), über die Versorgungsleitungen in den Straßen, durch die Hausinstallationssysteme, bis zum ungünstigsten bzw. letzten Auslaufpunkt ist diese Verordnung wirksam. Sie gilt als erfüllt, wenn zumindest nach § 4 der Verordnung „die allgemein anerkannten Regeln der Technik“ bei der Erstellung von Trinkwasseranlagen eingehalten wurden.

Neben einer Vielzahl von Normen ist die VDI-Richtlinie 6023 eine dieser anerkannten Regeln der Technik. Sie geht inhaltlich auf die „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“ ein. Dies bedeutet für die Praxis bzw. die beteiligten Gewerke eine enge, lückenlose und verantwortungsvolle Zusammenarbeit bei der Erstellung von Neuanlagen sowie bei der Instandhaltung und Wartung bestehender Altanlagen.

Von der Planung bis zum ­Regelbetrieb
Für Neuanlagen ist die Auswahl des zur Anwendung kommenden Leitungssystems, die Verlegeweise, Leitungsführung, Prüfung sowie Inbetriebnahme von besonderer Bedeutung.

Für die Planung gilt:

  • bedarfsgerecht dimensionieren (Rohrdimensionen, Trinkwassererwärmer u.a.),
  • möglichst kurze Verlegewege,
  • Stichleitungen vermeiden,
  • keine „Vorratsleitungen“ einplanen,
  • Zwangsdurchströmung vorsehen,
  • bei Bedarf Spülventile einplanen,
  • Wasserqualität bei der Auswahl des Leitungswerkstoffes beachten
  • u.a.


Für die Verlegung gilt:

  • sich an die Planung halten,
  • ausschließlich geprüfte und freigegebene Werkstoffe und Leitungssysteme verwenden,
  • Leitungsteile und Formstücke beim Transport, Lagern und Einbauen nicht verschmutzen,
  • Arbeitsstelle, Werkzeuge und Hände sauber halten,
  • keine gebrauchten oder verschmutzten Teile einbauen,
  • Leitungsöffnungen und -auslässe immer geschlossen halten,
  • alle Leitungsabschnitte, auch Kaltwasser, isolieren
  • u.a.


Für das Prüfen gilt:

  • Dichtheit nach Richtlinien mit Druckluft prüfen,
  • die Prüfgeräte müssen aus hygienischer Sicht makellos sein,
  • die verwendete Luft muss durch einen sauberen Filter gerei­nigt werden
  • u.a.


Für die Erstinbetriebnahme gilt:

  • System mit gefiltertem Trinkwasser ­füllen,
  • das gefüllte System muss spätestens nach sieben Tagen in Betrieb gehen,
  • vergeht mehr Zeit als sieben Tage, ist dafür zu sorgen, dass sich das Wasser innerhalb von 3 Tagen (72 Stunden) in allen Anlagenabschnitten erneuert,
  • die Anlage für das Trinkwarmwasser ist entsprechend des eingebauten Systems aufzuheizen und Zirkulationssysteme sind hydraulisch abzugleichen
  • u.a


Für den Regelbetrieb gilt:

  • der gesamte Anlageninhalt muss durch die Nutzung oder entsprechende Einbauten binnen 72 Stunden in allen Leitungsabschnitten regelmäßig erneuert werden,
  • die Installationen, Geräte und Bauteile sind entsprechend der Herstellervorgaben und anderen Richtlinien zu warten und in Stand zu halten
  • u.a.

Trinkwassergüte in bestehenden Anlagen überprüfen
Trinkwassersysteme in Altanlagen sind aus hygienischer Sicht zu prüfen. Existiert keine Dokumentation, sollte der beauftragte Installateur diese Anlage genauestens besichtigen und möglichst viele Informationen aufnehmen. Für jede Trinkwasserinstallation ist ein Datenblatt zu erstellen, das möglichst viele Informationen beinhaltet. Dazu gehören z.B. der Erstellungszeitraum, verwendete Werkstoffe, Leitungssystem, Dimensionierungen, Isolationssystem und -dicken, Protokolle über die Dichtheitsprüfung, Erstinbetriebnahme sowie Übergabe an den Betreiber bzw. die Inbetriebnahme und den Regelbetrieb. Des Weiteren sind Hinweise über die Wartungsintervalle einzelner Bauteile und Geräte anzugeben. Während sich technische Daten, z.B. des Warmwasserbereiters oder der Zirkulationspumpe, über deren Typenschilder ablesen lassen, kann die einwandfreie Funktion der Warmwasserzirkulation oder der Güte von Wärmedämmmaßnahmen nur durch Ansehen und Temperaturmessungen beurteilt werden.

Trinkwassergüte in Anlagen ­beurteilen
Über die Temperaturmessung an den Auslaufstellen können Rückschlüsse auf die Trinkwasserqualität innerhalb eines Gebäudes gezogen werden. Hierzu sind die Wassertemperaturen an den Zapfstelle mit einem elektronischen Thermometer zu messen.

Vorgehensweise

  • Kaltwasser der Auslaufarmatur öffnen,
  • ca. 3 l auslaufen lassen (Messbecher verwenden),
  • Temperaturfühler des Messgerätes in den Auslaufstrahl halten,
  • das Messgerät sollte eine Kaltwassertemperatur von unter 25°C anzeigen,
  • die Vorgehensweise mit dem Warmwasser wiederholen,
  • ca. 3 l auslaufen lassen, Temperatur messen,
  • das Messgerät sollte mindestens eine Warmwassertemperatur von 38°C anzeigen (Heißwassersperre der Armatur), wobei das Wasser am Speicheraustritt eine Temperatur von mindestens 60°C haben sollte.

Weitere Beurteilungskriterien bzw. Informationen erhält man durch das Messen der Kaltwasser- und Warmwassertemperaturen im Keller bzw. am Trinkwassererwärmer:

  • Kaltwassertemperatur an der Hausanschlussleitung bzw. möglichst unmittelbar nach der Hauswasserzähleranlage messen,
  • diese sollte zwischen ca. 10°C und 15°C liegen,
  • Warmwassertemperatur am Vorlauf des Warmwasserbereiters messen,
  • der Warmwasservorlauf sollte mindestens 60°C, jedoch nicht über 65°C (Verbrühungsgefahr) haben,
  • Zirkulationsrücklauftemperatur messen. Sie muss mindestens 55°C warm sein.


Weitere Kriterien zur Beurteilung

  • Weisen alle Zirkulationsleitungsabschnitte eine gleichmäßig Temperatur von ca. 55°C auf?
  • Ist die Laufzeit der Zirkulationspumpe mindestens 16 Stunden am Tag gegeben?
  • Erfolgt eine jährliche Wartung von Bauteilen der Trinkwasserinstallation?
  • Wird der Trinkwassererwärmer regelmäßig von Verschmutzungen/Kalk gereinigt?


Beurteilung der Messergebnisse
Der Anstieg der Kaltwassertemperatur zwischen der Wasserzähleranlage und der Auslaufstelle hängt von deren Länge, der vorhandenen Isolation, der Verweildauer sowie der Gebäudetemperatur ab. Von besonderer Bedeutung ist jedoch die Verweildauer im Leitungssystem. Steigt die Kaltwassertemperatur in dem Leitungssystem insgesamt oder abschnittsweise über 25°C, so ist die Verweildauer zu lang oder die Isolation unzureichend und es besteht die Gefahr der Legionellenbildung.
Hat das Warmwasser, bevor es zur Auslaufarmatur strömt, eine Temperatur von unter 55°C oder das Zirkulationswasser beim Wiedereintritt in den Speicher von unter 55°C, ist die eingestellte Aufheiztemperatur zu niedrig oder die Isolation bzw. die Zirkulationsleistung zu gering. Es kann in der gesamten Warmwasseranlage zu einem erheblichen Legionellenbefall kommen.
Abhilfe könnte in solchen Fällen eine Legionellenschutzschaltung des Warmwasserspeichers bringen. Dann wird die Warmwasserspeichertemperatur periodisch auf über 60°C hochgeheizt und die gesamte Zirkulation ebenfalls mit min. 60°C heißem Wasser durchströmt.
Kurzzeitige Unterschreitungen der Temperaturen bei hohem Warmwasserverbrauch sind meist unbedenklich. Liegen die Temperaturen jedoch ständig tiefer, wird eine Beprobung und labortechnische Untersuchung erforderlich. Es wird dann die Anzahl der Kolonien bildenden Einheiten (KBE) von Legionellen pro 100 ml Wasser gemessen. Liegt der Messwert unterhalb 100 KBE/100 ml, geht man von einer geringen bzw. einer nicht bestehenden Gefahr aus. Liegt er darüber, ist dies erfahrungsgemäß ein indirekter Hinweis auf technische oder wartungsbedingte Mangelhaftigkeiten der Trinkwasserinstallation.

Mögliche Ursachen
Probleme können ungeeignete Materialien wie verzinkte Stahlrohrleitungen, Korrosion, auflösende Kunststoffe in Rohren oder Schläuchen sein, die das Bakterienwachstum fördern. Kalk- und Schlammablagerungen in nicht gewarteten Warmwasserspeichern verstärken diese Problematik.
Von weiterer Bedeutung sind die Verbindungen zwischen Warm- und Kaltwasser an zentralen Mischern, die dem Verbrühungsschutz dienen. Nicht durchströmte Ausdehnungsgefäße mit defekter oder nicht Trinkwasser zugelassener Membrane, Totleitungen, stagnierendes (stehendes) Wasser in Leitungen sind ebenfalls erhebliche Gefahren für Trinkwasserinstallationen bzw. sind Legionellenbrutstätten. Selbst die Wasserstagnation bei längeren Abwesenheiten der Bewohner, Leerstand von Wohnungen oder nur gelegentliche Nutzung, z.B. der Gäste- und Ferienzimmer, sollte vermieden werden.
Die DVGW-Arbeitsblätter W 551 und W 553, der DIN 1988-200 sowie die VDI 6023 beinhalten wesentliche Vorgaben hierzu. Der Eigentümer und Betreiber der Anlage ist für den ordnungsgemäßen Gebrauch verantwortlich und muss vom Fachmann auf diese Zusammenhänge hingewiesen werden.

 


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