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Arbeitszimmer für Photovoltaikanlage – Steuerabzug sicherstellen

Ein sogenanntes Häusliches Arbeitszimmer ist im Sinne des Einkommensteuergesetzes ein Raum, der seiner Ausstattung nach so gut wie ausschließlich zur Erzielung von Einkünften genutzt wird.

 

Ein solcher Raum ist seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden und dient vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten. Das kann zutreffen, wenn das Zimmer nahezu ausschließlich für Arbeiten im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage genutzt wird. Anfallende Aufwendungen könnten dann bis zu einem Betrag von 1250 Euro im Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Aber auch die Möblierung ist wichtig! Ein leer stehender Spiegelschrank kann für das Finanzamt schon ausschlaggebend dafür sein, die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen zu verweigern (Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 6 K 2234/17).

 


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