Wirkungsvolle Präventivmaßnahme
Fehler in der Planung und Ausführung können in Sanitärinstallationen – ebenso wie ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb – zu einem unzulässigen Anstieg von Bakterien wie etwa Legionellen führen. Eine wesentliche Präventivmaßnahme ist daher die korrekte Dämmung der warm- und kaltgehenden Trinkwasserleitungen. Je nach Einbausituation und Umgebungsbedingungen reichen die in den Normen vorgegebenen Mindest-Dämmstärken allerdings nicht aus, um den hygienischen Ansprüchen gerecht zu werden.
Immer wieder kommt es durch Legionellen zu schweren Krankheits- und sogar Todesfällen. Meist sind Kliniken, Pflegeheime, Hotels oder Schulen betroffen. Experten gehen jedoch davon aus, dass rund ein Drittel der Ein- und Zweifamilienhäuser mit Legionellen kontaminiert sind [1]. Ein Grund: steigende Energiekosten. Sie haben Hausbesitzer dazu veranlasst, die Wassertemperaturen im System zu reduzieren und die Duschköpfe auf eine maximale Zerstäubung einzurichten. Aus energetischer Sicht sinnvoll, gesundheitlich allerdings nicht unbedenklich. Auch die Annahme, dass Legionellen vor allem ein Problem der Warmwasserleitungen darstellen, wurde in den letzten Jahren widerlegt. Zunehmend wurden auch Fälle einer Kontamination der Kaltwasserleitungen verzeichnet [2].
Die Temperatur bestimmt das Gefährdungspotenzial
Grundsätzlich gilt: Mikroorganismen sind in jedem Wasser vorhanden und in der Regel unbedenklich. Unter bestimmten Umständen – etwa in stagnierendem Wasser bei Temperaturen zwischen 25°C und 45°C [3] – können sich jedoch sprunghaft vermehren. Zur Gefahr werden die Bakterien, wenn sie in kleinen Tröpfchen (z.B. als Aerosol beim Duschen) eingeatmet werden. Insbesondere bei chronisch kranken und abwehrgeschwächten Menschen können sie eine schwere Form der Lungenentzündung (Legionellose) auslösen. In 15 bis 20% der Fälle endet diese Krankheit tödlich. Nach Schätzungen des deutschen Robert-Koch-Instituts werden nur rund 5% der Fälle als Legionellose erkannt, die Dunkelziffer dürfte bei dieser durch Bakterien verursachten Form der Lungenentzündung also erheblich sein. Schätzungen zufolge erkranken in Deutschland jährlich 15000 bis 30000 Menschen an Legionellose.
Da die Bakterien bei hohen Wassertemperaturen absterben und sich bei niedrigen Temperaturen nur sehr langsam vermehren, sollte Warmwasser im gesamten Bereich der Trinkwasseranlage stets Temperaturen oberhalb von 55°C und Kaltwasser Temperaturen unterhalb von 25, besser 20°C, aufweisen.
Prävention in der Planung
Zur Vermeidung eines gesundheitsgefährdenden Anstiegs von Legionellen im Trinkwasser gibt es eine Reihe betriebs-, bau- und verfahrenstechnischer Maßnahmen (u.a. die DVGW-Arbeitsblätter W551 und W553 [4, 5]), die möglichst in Kombination zum Einsatz kommen sollten. Neben der Gewährleistung einer ständigen Zirkulation und Entnahme des Wassers im Leitungssystem muss die unzulässige Abkühlung von Warmwasserleitungen und die Erwärmung von Kaltwasserleitungen verhindert werden. Eine den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Dämmung sowohl der Trinkwarmwasser- als auch Trinkkaltwasserleitungen ist daher unumgänglich.
Mit der europäischen Normenreihe DIN EN 806 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen) liegt ein europäisches Regelwerk für den Bereich der Trinkwasser-Installation vor. Teil 2 der DIN EN 806 [6] gilt in Deutschland in Verbindung mit der DIN 1988-200 [7], die im Mai 2012 in Kraft getreten ist. Die nationale Ergänzungsnorm wurde erforderlich, weil viele nationale Planungs- und Verwendungsregeln in der europäischen Grundlagennorm im ersten Schritt nicht aufgenommen werden konnten. In der DIN 1988-200 wurden die bewährten Regelungen aus DIN 1988-2 überarbeitet und fortgeschrieben. Gemeinsam mit dem DIN/Beuth hat der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) einen Kommentar zu diesem Normungspaket erstellt, in dem die europäischen Grundlagennormen und die nationalen Ergänzungsnormen zusammengefasst und kommentiert wurden [8].
Die DIN 1988 geht in ihren Anforderungen an die Dämmung von Rohrleitungen weiter als die EN DIN 806. Im Teil 200 „Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe“ werden unter Punkt 14 „Schutz der Trinkwasseranlage vor äußerer Temperatureinwirkung auf Rohre, Rohrleitungsteile und Geräte“ u.a. folgende wesentliche Anforderungen an die Auslegung der Dämmung für Trinkwasserleitungen genannt:
- Vermeidung von Durchfeuchtung der Dämmstoffe
- Einfrieren von Wasserleitungen
- Einhaltung geplanter bzw. vorgeschriebener Betriebstemperaturen (Schutz gegen äußere Wärme- bzw. Kälteeinwirkung)
- Tauwasserbildung.
Da sich die Dämmeigenschaften von Dämmstoffen bei Durchfeuchtung verschlechtern und ungeeignete Materialien durch Tauwasserbildung schnell durchfeuchten, sollten – auch wenn nicht explizit in der Norm gefordert – zur Dämmung von Kaltwasserleitungen geschlossenzellige Materialien verwendet werden. Offenzellige Materialien – ob mit oder ohne feuchtigkeitsundurchlässiger Außenhaut – bieten keine ausreichende Sicherheit gegen Durchfeuchtung infolge Diffusion und können daher zur Tauwasserbildung führen. Darüber hinaus fordert die DIN 1988, kaltgehende Trinkwasserleitungen in einem ausreichenden Abstand zu Wärmequellen, wie z.B. warmen Rohrleitungen, zu verlegen. Ist dies nicht möglich, sind die Leitungen so zu dämmen, dass die Wasserqualität durch Erwärmung nicht beeinträchtigt wird.
In der Tabelle 8 unter Absatz 14.2.6 nennt die DIN 1988 Richtwerte für Mindestdämmschichtdicken für kalte Trinkwasserleitungen. Die hier festgeschriebenen Dämmschichtdicken beziehen sich auf eine Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffes von 0,040 W/(m K) bei „üblichen Betriebstemperaturen“ im Wohnungsbau.
Diese Richtwerte sind nicht ganz unproblematisch, denn bei der Dämmung kaltgehender Leitungen muss grundsätzlich geprüft werden, ob die Mindestdämmschichtdicke in Abhängigkeit aller Einflussgrößen (Feuchtigkeit und Temperatur der Umgebung, Mediumtemperatur etc.) ausreicht, um das Entstehen von Tauwasser zu verhindern. Wenn kein Legionellenrisiko durch Erwärmung des Kaltwassers besteht, mögen diese Richtwerte für Mindestdämmschichtdicken genügen. Um ein Legionellenrisiko sicher auszuschließen, wird das in der Tabelle 1 genannte Dämmniveau jedoch nicht ausreichen. Die Firma Armacell empfiehlt daher zur Minimierung des Legionellenrisikos auch für Kaltwasserrohrleitungen die Dämmschichtdicken gemäß EnEV Anlage 5, Tabelle 1 in Verbindung mit DVGW W 551 und DVGW W 553. Zur Begrenzung der Wärmeabgabe von Trinkwasserleitungen warm sind die Dämmschichtdicken gemäß Tabelle 9 der DIN 1988-200 wie bei Heizungsleitungen nach EnEV zu verwenden (Tabelle 2).
Die erforderlichen Mindestdicken beziehen sich auf Innendurchmesser der Rohrleitungen. Aufgrund unterschiedlicher Wanddicken der durch die Normung festgelegten unterschiedlichen Rohrarten ergeben sich für ein und denselben Rohraußendurchmesser unterschiedliche Dämmschichtdicken.
Prävention in der Praxis
Bei der Installation von Trinkwasserleitungen ist darauf zu achten, dass alle Leitungen so verlegt werden, dass sie von Bauteilen und anderen Leitungen (wie Kaltwasser-, Warmwasser-, Heizungsleitungen) so viel Abstand besitzen, dass jede Leitung und jede Armatur für sich vorschriftsmäßig gedämmt werden kann.
Die Bedeutung der Wärmedämmung zeigen die folgenden Effekte:
Bei Trinkwarmwasser werden die Energieverluste, die durch das ständige Zirkulieren des Wassers entstehen, durch die Wärmedämmung stark reduziert. In Stillstandszeiten kühlt das Trinkwarmwasser nicht so schnell ab und kommt damit nur stark verzögert in den für die Vermehrung von Legionellen bevorzugten Temperaturbereich.
Bei Trinkkaltwasserleitungen verhindert die Wärmedämmung, dass sich das Wasser bei Stagnation zu schnell erwärmt und sich dem für die Vermehrung von Legionellen bevorzugten Temperaturbereich annähert (Tabelle 3).
Auch diese Berechnungen unterstreichen nochmals deutlich die Forderung, Trinkkaltwasserleitungen – unabhängig von der Einbauart – mit einer sogenannten 100-%-Dämmung (in diesem Beispiel eine Dämmung von 26 mm) vor einer unzulässigen Erwärmung zu schützen.
Typische Dämmstoffe für Rohrleitungsnetze
Dämmstoffhersteller bieten heute eine Vielzahl an Produkten aus unterschiedlichen Materialien an. Die für haustechnische Anlagen geeigneten Dämmstoffe sind z.B. vorgefertigte Dämmschläuche auf Schaumkunststoffbasis wie elastomere Dämmstoffe, Polyethylene oder auch spezielle Polyurethan-Dämmstoffe. Dabei hat jedes Material seine Vorteile: Elastomere Dämmschläuche etwa sind so flexibel, dass sie auch bei schwer zugänglichen Rohrleitungsabschnitten einfach übergeschoben werden können. Für die nachträgliche Dämmung bieten sich selbstklebende Schläuche an, die auch in schwer zugänglichen Bereichen eine schnelle Installation ermöglichen. Polyethylene sind dagegen weniger flexibel, die höhere Formstabilität bietet aber beispielsweise im Fußbodenaufbau Vorteile. Sie sollten allerdings nur auf warmgehenden Leitungen eingesetzt werden.
Schlussbemerkung
Nach der Trinkwasserverordnung [9] ist in Deutschland seit 2001 der Betreiber der Trinkwasseranlage (Bauherr, Betreiber eines Gebäudes, Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft) für die hygienische Qualität des Trinkwassers verantwortlich. Wenn bei der Planung und Installation der Anlage die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten wurden, können die betroffenen Verantwortlichen im Rahmen der Gewährleistungsfristen allerdings auf den Fachplaner und Installateur zurückgreifen.
Literatur:
[1] Dr. Heinz Rötlich: Legionellen im Trinkwasser. Alle Jahre wieder und kein Ende. In: sbz 5/2007.
[2] Legionellenvermehrung in Kaltwasser-Systemen – ein unterschätztes Problem. In: IKZ 12/2010.
[3] ZVSHK Fachinformation „Technische Maßnahmen zur Einhaltung der Trinkwasserhygiene – Verminderung des Legionellen- und Pseudomonaswachstums in Trinkwasser-
installationen“
[4] DVGW-Arbeitsblatt W 551: Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums
[5] DVGW-Arbeitsblatt W 553: Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen
[6] DIN EN 806-2: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 2: Planung; Deutsche Fassung EN 806-2:2005
[7] DIN 1988-200: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW, Ausgabedatum: 2012-05.
[8] Planung – Bauteile, Apparate, Werkstoffe. Kommentar zu DIN EN 806-2 und DIN 1988-200. Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und Zentralverband Sanitär Heizung und Klima, Berlin/Wien/Zürich 2012
[9] Trinkwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. November 2011 (BGBl. I S. 2370), die durch Artikel 4 Absatz 22 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist
Bilder: Wenn nicht anders angegeben, Armacell
Autor: Dipl.-Ing. Michaela Störkmann, Armacell Manager Technical Department Europe