Werbung

Vom klassischen SHK-Installateur zum Schwimmbadbauer

Den Horizont erweitern, sich mit einem neuen Geschäftsfeld breiter aufstellen und die Marktstellung festigen

Bild: Ospa

Impressionen von der aquanale 2015 – eine Messe rund um Schwimmbad, Sauna, SPA und Wellness. Bild: Kölnmesse

Die „Interbad“ versteht sich als internationale Fachmesse für Schwimmbad, Sauna und Spa. Der begleitende Kongress der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen bietet viele Möglichkeiten zur beruflichen Fortbildung und zum fachlichen Austausch. Bild: Messe Stuttgart

Sicherheitskennzeichnungen der DIN EN 16582: Diese sollten im Zugangsbereich des Schwimmbeckens angebracht werden. Bilder: Beuth Verlag/DIN

Das Maintaler Unternehmen Dinotec bietet komplette Systeme aus ­einer Hand, die dem Schwimmbadbauer die Abwicklung erleichtern. Hier dargestellt ist das Niedrig-Energie-Pool-System. Bild: Dinotec

Eine hygienische Badewasserqualität ist auch in privaten Schwimm­bädern eine wichtige Voraussetzung für ungetrübten Badespaß. Bild: Grünbeck

Nach Aussage von Grünbeck löst in der Schwimmbad-Wasserauf­bereitung die Membrantechnologie zunehmend die klassischen Filteranlagen ab. Das Verfahren der Ultrafiltration gewährleistet durch Membranen von einer Porengröße von 0,02 μm einen Rückhalt von 99,99%. „Dadurch ist das Filtrat frei von Bakterien, Viren, Parasiten und Partikeln“, sagt der Anbieter. Bild: Grünbeck

Für die Schwimmbadtechnik liefert Ospa anschlussfertige System­technik direkt zur Baustelle – inklusive der projektbezogenen Elektro- und Sanitärinstallationsplänen. Das Wasseraufbereitungsverfahren basiert auf natürlichem Kochsalz und Aktivkohle „und führt zu außergewöhnlichem Wohlfühlwasser“. Bild: Ospa

 

Schwimmbadbauer müssen über ein breites Fachwissen verfügen, um Pools planen, bauen und ausrüsten zu können. Weil kein entsprechendes Berufsbild existiert, kommen Poolfachleute oft aus artverwandten Berufen wie dem Gas- und Wasserhandwerk oder dem Heizungs- und Lüftungsbau. Doch Schwimmbadbau erfordert spezielle Fähigkeiten und umfassende Kenntnisse in unterschiedlichen Bereichen – von A wie Abdecksysteme bis Z wie Zukunftstechnologien.

Schwimmbadbau ist nichts für Hobbybastler. Und auch ein SHK-Fachhandwerker braucht zusätzliche, umfassende Kenntnisse von der Planung bis zur Umsetzung, um ungetrübten Badespaß für Eigenheimbesitzer anbieten zu können. Gefragt sind versierte Fachleute, die ihr Handwerk verstehen, technisch auf dem neuesten Stand sind und darüber hinaus einen Blick für Ästhetik haben.

Fachkenntnisse aneignen
„Mein Rat an Unternehmen ist, die ihren Geschäftszweck um Schwimmbadanlagen erweitern wollen, sich die beiden europäischen Normen für private Pools zu beschaffen und zu studieren“, sagt Die­ter C. Rangol vom bsw (Bundesverband Schwimmbad und Wellness). Rangol spricht von den beiden Normen DIN EN 16582 und DIN EN 16713. Bevor es die Europäischen Normen gab, die erst in 2015 und 2016 in Kraft getreten sind, lagen keine einheitlichen Regelwerke für die Planung privater Schwimmbäder vor.
Der bsw zum Beispiel hatte eigene Richtlinien für den privaten Bäderbau, denen sich die Mitgliederfirmen verpflichteten. Frank Eisele, Technischer Beirat beim bsw, saß mit im EU-Ausschuss, der die Normen erarbeitete. Er hält regelmäßig Vorträge und Lehrgänge zum Thema und hat einen Leitfaden „Private Schwimmbäder“ zu den Regelwerken verfasst. Darin beschreibt er ausgewählte Normenteile, kommentiert sie und gibt Beispiele für die Umsetzung.

TÜV-geprüfter Schwimmbadbauer
Mit dem Studium von Normen dürfte es allerdings nicht allein getan sein. Denn Regelwerke geben nur Richtwerte und sagen nicht, wie ein Schwimmbad tatsächlich zu bauen ist. Wer sich umfassende Kenntnisse aneignen und eine Prüfung ablegen möchte, liegt mit dem staatlich anerkannten Fernlehrgang zum Schwimmbadbauer/in vielleicht genau richtig. Der TÜV Rheinland bietet seit sechs Jahren in Kooperation mit dem bsw diese praxisnahe Ausbildung an, welche das notwendige Know-how für den Bau von privaten Pools vermittelt.
Zulassungsvoraussetzung sind ein Handwerkergesellenbrief oder ein anderer Berufsabschluss mit Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in einem Schwimmbadbau-Fachunternehmen oder einem artverwandten Handwerksbetrieb bzw. einer artverwandten Tätigkeit. Gelernt wird in freier Zeiteinteilung innerhalb von zwei Jahren. Notwendig sind einige Präsenzveranstaltungen sowie die Abgabe von drei Hausarbeiten. Außerdem ist die Sachkundeprüfung nach § 5 Chemikalienverbotsordnung sowie die Teilnahme an einem Folienverlegekurs nachzuweisen. Folienverlegekurse bieten einige Hersteller kostenpflichtig an. Nach Abschluss des TÜV-Lehrgangs, der Bearbeitung der Hausarbeiten sowie der Ablegung der Prüfung, bestehend aus theoretischem und praktischem Teil, erhalten die Teilnehmer eine Urkunde. Der TÜV-Abschluss garantiert gegenüber Kunden die fachliche Qualifikation, mit der sich natürlich auch auf der eigenen Website und in Flyern werben lässt.
Der TÜV bietet alternativ auch einen Intensivkurs an, der lediglich drei bis vier Monate bei längerer Präsenzphase dauert. Die Inhalte beider Kurse sind aber identisch. Beide Lehrgänge wurden im Hinblick auf die neuen Normen komplett überarbeitet und entsprechen somit dem aktuellen Stand.

Den Markt erkunden
Außer sich die nötigen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse anzueignen, ist es zudem elementar, sich einen ausführlichen Überblick über Anbieter und Technologien am Markt zu verschaffen. „Um in Kontakt mit Großhändlern zu kommen, ist der Besuch der aquanale in Köln wichtig“, emp­fiehlt Rangol. Die internationale Fachmesse für Sauna, Pool und Ambiente findet das nächs­te Mal vom 7. bis 11. November 2017 statt. In 2015 nahmen 288 Aussteller aus
30 Ländern teil. Rund 26 700 Fachbesucher aus 117 Ländern zeugen von einem hohen Interesse. Gemeinsam mit den Ko­operationspartnern bsw sowie der Internationalen Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS) werden die Fach­themen aus dem Bereich Schwimmbad & Sauna ausgebaut und weiterentwickelt. Auch der TÜV-Rheinland wird auf der kommenden Messe am Stand des bsw zu finden sein. 

Unterstützung von Herstellern nutzen
Gerade zu Anfang, wenn noch nicht viel Erfahrung vorliegt, kann es hilfreich sein, unterstützende Angebote der Industrie zu nutzen. Die größeren Hersteller mit entsprechendem Produktportfolio bieten zu ihren Produkten auch Unterstützung bei der Planung und Auslegung an. Abgerundet wird dieses Angebot mit hilfreichen Tools wie einem Konfigurator zum einfachen Erstellen von Angeboten. Dazu Andreas Schmidt, stv. Geschäftsführer bei Dinotec: „Wichtig für SHK-Installateure ist, dass sie sich mit der Verfahrenstechnik zur Wasseraufbereitung auskennen. Daraus folgen die richtige und effiziente Verfahrenskombination sowie die entsprechende Installation. Dabei helfen Systemkonzepte der Hersteller. Der Installateur spart nicht nur den Aufwand für die Systemzusammenstellung, sondern auch noch Zeit auf der Baustelle.“

In geregelten Bahnen
Die DIN EN 16582 war die erste europäische Norm für private Schwimmbäder und ist seit November 2015 gültig. Sie hat als Schwerpunkt die Beckenkonstruktion und die Sicherheit im Fokus. Im August 2016 folgte die DIN EN 16713. Sie stellt die Wasserqualität in den Vordergrund.

Qualität der Beckenkonstruktion und Sicherheit
Die DIN EN 16582 war die erste europäische Norm für private Schwimmbäder. Sie besteht aus drei Teilen, in denen technische Anforderungen und Prüfverfahren beschrieben werden, um die Poolnutzung – insbesondere für kleine Kinder – sicherer zu machen. Neu ist eine Verbraucherinformation durch den Schwimmbadbauer sowie eine Informationspflicht hinsichtlich der Sicherung von Nichtschwimmern.
Der erste Teil der Norm behandelt allgemeine Anforderungen inklusive Sicherheit und Prüfverfahren. Zu den allgemeinen Anforderungen gehören Toleranzen, zulässige Leckagen und zulässige Öffnungsgrößen. Hinsichtlich der Leckage muss dem Kunden mitgeteilt werden, welche Wasserdichtungsklasse die Beckenkonstruktion erfüllt. Dabei soll das Becken natürlich möglichst wasserdicht sein. Wird eine Leckage gemäß Klassifizierung zugelassen, muss sichergestellt sein, dass austretendes Wasser „zielgerichtet“ abgeführt werden kann.
Des Weiteren beschreibt die Norm die zulässigen Öffnungsgrößen am Becken als Fangstellen für Finger und Zehen sowie Kopf und Hals und den Hinweis darauf. Der Schwimmbadbauer hat zudem Kunden sämtliche Warnhinweise mitzuteilen. Das betrifft beispielsweise Informationen über die Sicherung des Zugangs zum Schwimmbecken, der Installation von Schutzvorrichtungen und der Beaufsichtigung von Kindern sowie der Anbringung von Sicherheitskennzeichnungen.
Im Teil 2 der Norm sind Anforderungen an in Boden eingelassene Schwimmbecken beschrieben, z. B. über die mechanische Festigkeit und Lebensdauer sowie Toleranzen.
Teil 3 behandelt auf den Boden aufgestellte Schwimmbecken.

Wasseraufbereitung
Die DIN EN 16713 legt die Anforderungen an Filtrations- und Umwälzsysteme fest und schreibt Hygieneparameter vor.
Im ersten Teil der Norm geht es um Anforderungen und Prüfverfahren an Filtrationssysteme. Sie unterscheidet dabei gängige Arten der Filtration, ergänzt um Anforderungen an weitere Filtrationssysteme wie die Membrantechnologie, und beschreibt z. B. maximale Filtrationsgeschwindigkeiten, Filtermaterialien, Trübungsreduktionsvermögen, Rückhaltevermögen, Spülbedingungen und Druckbeständigkeit.
Teil 2 behandelt die Beckenhydraulik, also den Aufbereitungsvolumenstrom, Abführung des Beckenwassers, die Gefährdung durch Ansaugstellen, die Einströmung von Reinwasser, die Pumpen sowie die Installation und Prüfverfahren. Sie definiert als Schutzziel die größtmögliche Durchmischung des Beckenwassers, um eine gleichmäßige Verteilung der chemischen Aufbereitung sicherzustellen. Feine Verunreinigungen sollen möglichst lang in einem gelösten Zustand bleiben, das Umwälzsystem so beschaffen sein, dass es keine Totzonen ohne Wasserbewegung gibt. Für die Auslegung des Filtrationssystems gibt die Norm vor, dass das gesamte, im Schwimmbecken enthaltene Wasservolumen einmal innerhalb von acht Stunden umgewälzt werden muss.
Die Aufbereitung ist Gegenstand des Teils 3. Sie wird als grundlegend für die Sicherheit der Nutzer definiert. Ziel ist der Schutz und der Erhalt der Anlagentechnik, um z. B. Korrosion oder optische Beeinträchtigungen wie Flecken oder Verfärbungen zu vermeiden.

Unsinn oder noch mehr Regulierung?
Über angebliche Regulierungswut und noch mehr erforderliche Normierung wird gern kontrovers gestritten. „Tatsache ist, dass es immer wieder Fälle von doch sehr abenteuerlichen Ausführungen von privaten Schwimmbädern gab oder noch gibt“, weiß Schwimmbadexperte Frank ­Eisele. „Verbindliche Normen können dem durchaus vorbeugen“, sagt er und sieht daher die Normierungen durchaus als unterstützendes Instrument. „Es kann nicht im Interesse einer Branche sein, den Eindruck zu erwecken oder geschehen zu lassen, dass man private Schwimmbäder nach Belieben errichtet“, meint Eisele.
Die Normen seien nicht perfekt, Änderungen und Erläuterungen seien notwendig und sehr sinnvoll. Und so stehen dem DIN nach weitere Regelungen bereits in den Startlöchern. Ein zuständiges nationales Gremium arbeite bereits am nächs­ten Regelwerk, den Anforderungen und Prüfverfahren für Mini-Pools zur privaten Nutzung einschließlich ihrer Installation und möglichen Zugangseinrichtungen (Entwurf DIN EN 16927). Auch Whirlpools werden momentan in einem weiteren Arbeitsgremium zur Normierung vorbereitet.

Wie verbindlich sind EU-Normen?
Eine technische Norm ist grundsätzlich kein Gesetz und hat auch keine vergleichbare Wirkung. Es handelt sich vielmehr um eine technische Empfehlung. Bei einer europäischen Norm ist es zunächst sogar so, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten diese nachträglich in nationales Recht umzusetzen haben, dieser aber keinen Gesetzescharakter geben müssen und in den meisten Fällen auch nicht geben. In der Praxis werden DIN-Normen und damit auch EN-Normen aber als anerkannte Regeln der Technik bewertet und spielen bei Rechtsstreitigkeiten für die entscheidenden Richter eine maßgebliche Rolle eines zu bewertenden Sachverhaltes.

Literatur:
[1]    DIN EN 16582: Schwimmbäder für private Nutzung
– Teil 1: Allgemeine Anforderungen einschließlich sicherheitstechnischer Anforderungen und Prüfverfahren
– Teil 2: Besondere Anforderungen einschließlich sicherheitstechnischer ­Anforderungen und Prüfverfahren für in den Boden eingelassene Schwimmbäder
— Teil 3: Besondere Anforderungen ­einschließlich sicherheitstechnischer ­Anforderungen und Prüfverfahren für auf den Boden aufgestellte Schwimmbäder
[2]    DIN EN 16713: Schwimmbäder für private Nutzung – Wassersysteme
– Teil 1: Filtrationssysteme – Anforderungen und Prüfverfahren
– Teil 2: Umwälzsysteme – Anforderungen und Prüfverfahren
– Teil 3: Aufbereitung – Anforderungen
[3]    DIN EN  16927 (Entwurf): Mini-Pools – Spezielle Anforderungen einschließlich Sicherheit und Prüfverfahren

Autorin: Angela Kanders, freie Journalistin

www.tuv.de
www.bsw-web.de

 


Artikel teilen: