Verzinktes Stahlrohr im Bestand
In einigen Regionen Deutschlands trifft man im Bestand noch häufig auf verzinktes Stahlrohr (schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe) für Trinkwasserinstallationen. Hier stellt sich gerade in Bezug auf Rohrbrüche die Frage: Was und wie darf ausgetauscht werden?
Grundsätzlich ist der Einbau von verzinkten Stahlrohren nicht verboten. Es kann sogar davon ausgegangen werden, dass die schmelztauchverzinkten Eisenwerkstoffe auch künftig in die Positivliste des Umweltbundesamtes (UBA) aufgenommen werden – natürlich mit den entsprechend verschärften Einsatzgrenzen. Eine Haftungsfalle für den Installateur ergibt sich also bei Arbeiten an Bestandsanlagen per se nicht. Für den Installateur gilt es jedoch darauf zu achten, dass die Ursache für den Rohrbruch genau geprüft wird. Erst danach sollte entschieden werden, ob ein Austausch der schadhaften Leitungsteile die Funktionalität der Anlage auf Dauer sicherstellen kann oder ob über aufwendigere Sanierungsmaßnahmen nachgedacht werden muss.
Liegt lediglich eine lokale Korrosionsursache vor, so ist ein Austausch der defekten Anlagenteile möglich. Ist eine systemische Ursache z.B. in der Wasserbeschaffenheit zu erkennen, so kann eine gut abgestimmte Wasseraufbereitung eine Alternative sein, um einen dauerhaften Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Dabei sollte allerdings das in der Trinkwasserverordnung verankerte Minimierungsgebot beachtet werden. Danach muss zum einen der Einsatz aus hygienischer oder technischer Sicht zwingend erforderlich sein. Zum anderen ist der Einsatz der Aufbereitungsstoffe auf das notwendige Maß zu beschränken. Der Installateur sollte überdies eine Garantie für die Einhaltung der geforderten Wasserqualität vom Hersteller der Trinkwasserbehandlungsanlage fordern. Liegen dagegen andere Gründe vor, die darauf schließen lassen, dass es ein erhöhtes Korrosions- und somit Rohrbruchrisiko in der gesamten Anlage gibt und eine Wasseraufbereitung keinen langfristigen Erfolg garantiert, so empfiehlt sich die Sanierung der Installation.
Generell sollte die Wiederherstellung der Wasserversorgung das vorrangige Ziel nach einem Korrosionsschaden sein. Deshalb ist rasches Handeln gefragt. Weicht die Anlage in Zustand und Beschaffenheit von geltenden Vorschriften ab, so ist dies zu dokumentieren und der Betreiber und sonstige Inhaber der Anlage zu informieren. Hat der Installateur dies getan und sich entsprechend abzeichnen lassen, so ist er seiner Verantwortung als Fachkundiger in vollem Umfang gerecht geworden.
Eine Installation aus verzinkten Stahlrohren kann also auch nach den aktuellen Anforderungen bei entsprechender Wasserqualität dem Stand der Technik entsprechen. Dies gilt natürlich nur für Trinkwasserleitungen kalt. Werden im Bestand Trinkwasserleitungen warm aus verzinktem Stahl vorgefunden, so sollte eine dringende Empfehlung zum Austausch ausgesprochen und schriftlich fixiert werden. In der DIN 50930-6 (Januar 2013) wird unter Punkt 6.5 explizit darauf hingewiesen, dass schmelztauchverzinkte Eisenwerkstoffe nur in Kaltwasserleitungen eingebaut werden dürfen. Diese Anforderungen und Eingrenzung des Einsatzbereiches sind nicht neu und gelten bereits seit 2001. Zusätzlich sind hier die Massenanteile der erlaubten Werkstoffe für den Überzug aufgeführt.
Ebenfalls wichtig: Bei Verwendung von unterschiedlichen Rohrwerkstoffen ist unbedingt die Einhaltung der Fließregel zu beachten. Bei einer Mischinstallation von Kupfer und schmelztauchverzinkten Eisenwerkstoffen ist eine Trennung mittels eines entsprechenden Übergangsstückes aus Rotguss oder Messing zwingend erforderlich.
Autor: Andreas Braun, Referat Sanitärtechnik, Zentralverband Sanitär Heizung Klima
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