Trinkwasserhygiene in der Praxis
Bedarfsgerechte Planung und fachgerechte Installation als Basis zum Erhalt der Trinkwassergüte
Trinkwasser ist eine leicht verderbliche Ware, die entsprechend geschützt werden muss. In nicht ordnungsgemäß geplanten oder betriebenen Trinkwasser-Installationen besteht beispielsweise eine besondere Gefahr durch die Belastung mit Bakterien. Ihnen kann man aber durch eine hygienebewusste Installation und den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage vergleichsweise einfach vorbeugen.
Zu den als gefährlich geltenden Bakterien zählen Legionellen und Pseudomonaden. Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die sich im Wasser vor allem im Temperaturbereich zwischen 25 und 50°C besonders stark vermehren. Werden die Legionellen z.B. beim Duschen eingeatmet, kann es zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung der Lunge kommen.
In Trinkwasser-Installationen können als weitere Krankheitskeime Pseudomonaden (Pseudomonas aeruginosa) zu finden sein. Diese Bakterien siedeln vorrangig im Bereich der Auslaufarmaturen an und gehören mit zu den am meisten verbreiteten Krankenhauskeimen. Sie sind besonders für immungeschwächte Personen gefährlich.
Installation
Planer und Fachhandwerker können aber schon bei der Dimensionierung und Installation einer Trinkwasseranlage vorbeugend dafür sorgen, dass es gar nicht erst zur Entstehung von Legionellen oder Pseudomonaden in der Trinkwasseranlage kommt. Bei der Installation selbst sollte auf Sauberkeit geachtet werden. Bei Transport und Lagerung sowie bis zur endgültigen Inbetriebnahme sind z.B. die Enden der Rohre mit Stopfen verschlossen zu halten. Dadurch kann kein Schmutz als späterer Nährboden für Bakterien eindringen. Um das zu verhindern, liefern alle Marken-Hersteller ihre Pressverbinder oder Armaturen in Beutelverpackungen aus. Auch sind viele Rohrhersteller dazu übergegangen, ihre Rohre mit Endkappen auszuliefern.
Die gleichen Anforderungen gelten auch für überzählige Verbinder. Sie sind mit geeigneten Maßnahmen – wie Verschlüssen oder dem Lagern in Boxen mit Deckeln – weiterhin vor Verschmutzung zu schützen.
Die Dichtheitsprüfung einer Trinkwasser-Installation erfolgt anschließend aus hygienischen Gründen bevorzugt mit Druckluft oder Inertgas (Gas, das keine chemische Reaktion auslöst, z.B. Stickstoff). Eine Dichtheitsprüfung mit Wasser sollte nur erfolgen, wenn die Anlage direkt im Anschluss in Betrieb genommen wird, weil ansonsten nach dem Entleeren irgendwo im Rohrleitungsnetz stehenbleibendes Restwasser verkeimen kann.
Entsprechend muss die von fast allen Herstellern noch verlangte Belastungsprüfung mit Wasser aus hygienischen Gründen so spät wie möglich erfolgen. Das hat allerdings häufig den Nachteil, dass dann bereits fast alle Schächte und Decken verschlossen und Sanitärarmaturen montiert sind. Der Prüfdruck mit Wasser muss dem 1,1-Fachen des höchsten Systembetriebsdrucks gemäß DIN EN 806-4 (Kapitel 6) entsprechen. Anschließend ist unmittelbar mit einem regelmäßigen Wasserwechsel bis zur Inbetriebnahme zu beginnen.
Seit 2008 verzichtet Viega als erster Hersteller im Markt nach einer trockenen Prüfung gemäß ZVSHK auf eine zusätzliche nasse Dichtheitsprüfung. Als Erster im Markt gewährleistet Viega die Sicherheit der trockenen Dichtheitsprüfung, sofern die Armaturen und Verbinder der Installation über die Viega-SC-Contur verfügen. Viega spricht hier von einer zentralen, trockenen „Dichtheits- und Belastungsprüfung“. Hierbei kann die nasse Belastungsprüfung der Leitung gemäß DIN EN 806-4 entfallen, wenn vorher eine trockene Dichtheits- und Belastungsprüfung gemäß dem ZVSHK-Merkblatt (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) durchgeführt wurde.
Wasseraustausch absichern
Eine weitere, entscheidende Voraussetzung für hygienebewusste Installationen ist in diesem Zusammenhang die bedarfsgerechte Dimensionierung der Rohrleitungen. Denn in stehendem (stagnierendem) Wasser bilden sich höhere Konzentrationen an Legionellen als in fließendem mit den entsprechenden Verdünnungs- und Ausspüleffekten. Neben der möglichst geringeren Nennweite bedeutet das zugleich, auch Stichleitungen zu vermeiden. Stattdessen werden beispielsweise Außenzapfstellen genau wie andere nur selten genutzte Zapfstellen in der Garage in eine Ringleitung integriert oder durchgeschliffen. Sind Reihenleitungen vorgesehen, sollte immer ein regelmäßig genutzter „Hauptverbraucher“ am Ende angeordnet sein. Das kann z.B. ein WC sein.
Neben der Stagnation begünstigen aber auch bestimmte Temperaturbereiche (25 bis 50°C) das Entstehen und die Vermehrung von Legionellen. Warmwasserleitungen müssen nach der EnEV (Energieeinsparverordnung) Anlage 5, Tabelle 1, gedämmt werden. Dies gilt auch für die dazu gehörenden Strangregulier- oder Absperrventile. Besonders wichtig sind solche Dämmungen bei parallel verlegten Warm- und Kaltwasserleitungen. Soweit es möglich ist, sind diese in getrennten Schächten zu verlegen. Denn auch eine noch so gute Dämmung verzögert lediglich den Temperaturübergang in Stagnationsphasen (Stillstandsphasen), verhindert ihn jedoch nicht. Nur durch die getrennte Verlegung kann verhindert werden, dass sich das Kaltwasser auf kritische Temperaturen aufheizt.
Risiken im Bestand erkennen
Bei der Planung und Installation von Neuanlagen sind diese Anforderungen immer umzusetzen. Wesentlich schwieriger stellt sich die Situation bei Anlagen im Bestand dar. Aber auch hier gibt es für den fachkundigen Installateur zahlreiche Möglichkeiten, wie er Legionellen-Risiken erkennen und mit teilweise geringem Aufwand beseitigen kann.
Um das Temperaturniveau in den Warm- und Kaltwasserleitungen zu prüfen, genügt beispielsweise die Kontrolle per Anlegethermometer. Als Faustregel gilt dabei: Kaltwasser nie wärmer als 25°C, Warmwasser an keiner Stelle im Rohrleitungsnetz unter 55°C.
Das Gleiche gilt bei der Frage, welche Rohrwerkstoffe in der Anlage vorhanden sind. Installierte Bleileitungen z.B. sind seit dem 1. Dezember 2013 definitiv verboten und müssen ersetzt werden. Auch ist zu prüfen, wie die Rohrleitungen dimensioniert wurden und ob sie überall ausreichend gedämmt sind. Hier lassen sich viele Mängel schon durch einfaches Austauschen von Rohrleitungsabschnitten oder eine nachträgliche Dämmung beheben.
Handlungsbedarf besteht außerdem, wenn alte Zapfstellen demontiert wurden und so Totstrecken entstanden sind. Diese Totstrecken sind besonders gefährlich, weil sie wie „Dosierpumpen für Verkeimungen“ wirken: Von dort gelangen dauernd Bakterien in die Anlage.
Weitere Risikoquellen sind nicht durchspülte Anschlüsse von Ausdehnungsgefäßen, Bypass-Installationen in Druckerhöhungsanlagen oder Reservestutzen an Verteilern, die ebenfalls wie Totstrecken wirken und daher alle entfernt werden sollten.
Ist nachträglich eine Regenwasser-Nutzungsanlage installiert worden, müssen wie im Neubau sämtliche zugehörigen Rohrleitungen deutlich gekennzeichnet sein. Auf keinen Fall darf es Querverbindungen zwischen dieser Anlage und der Trinkwasser-Installation geben.
Werden Mängel in einer bestehenden Trinkwasser-Installation festgestellt, muss auf jeden Fall der Betreiber der Anlage informiert werden.
Fazit
Trinkwasser kann verderben wie jedes andere Lebensmittel. Um das zu verhindern, muss es in einer Trinkwasser-Installation regelmäßig – das heißt mindestens einmal pro Woche – ausgetauscht werden. Dies wird erreicht durch eine bedarfsgerechte Planung sowie eine regelmäßige Nutzung aller Abschnitte einer Installation. Bei der Installation ist besonders auf sauberes Arbeiten zu achten, damit kein Schmutz als Nährstoffe für Bakterien in die Anlage gelangen kann. Das Wachstum von Legionellen wird außerdem durch die Einhaltung entsprechender Temperaturgrenzen zuverlässig verhindert.
Autor: Dipl.-Ing. Frank Kasperkowiak, Produktmanager im Geschäftsbereich Innovationen bei Viega, Attendorn
Bilder: Viega
www.viega.de