TGA-Verbände kritisieren geplantes Verbot von Multisplit-/VRF-Klimaanlagen
Drei TGA-Verbände haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen ein geplantes Verbot von Multisplit-/VRF-Klimaanlagen bei öffentlichen Vergabeverfahren ausgesprochen.
Die drei Verbände BTGA, FGK und VDKF kritisieren bestimmte Inhalte aus der Verwaltungsvorschrift AVV Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung. Die AVV enthält Vorgaben für öffentliche Vergabeverfahren und eine Negativliste mit Produkten, die aus Umweltschutzgründen nicht beschafft werden dürfen. Dazu zählen u.a.:
- Multisplit-/VRF-Klimageräte mit mehr als 10 kW Nennkälteleistung,
- Flüssigkeitskühler mit mehr als 10 kW Nennkälteleistung mit Kältemittel GWP ≥ 150,
- Kühl- und Gefriergeräte sowie sonstige stationäre und mobile Kälte- und Klimaanlagen mit halogenierten Kältemitteln.
In ihrer Stellungnahme weisen die Verbände darauf hin, dass ein Verbot der Beschaffung von Multisplit-/VRF-Systemen der hohen Energieeffizienz der Systeme nicht gerecht wird. Die AVV-Negativliste widerspreche den übergreifenden politischen Zielen „Energieeffizienz“ und „Nachhaltigkeit“. „Tatsächlich“, so die Verbände, „wird das in der AVV formulierte Ziel – die Treibhausgasemissionen zu reduzieren – durch das Verbot von Multisplit-/VRF-Geräten nicht unterstützt, sondern eher behindert, weil gegebenenfalls Produkte mit geringerer Energieeffizienz beschafft werden müssen.“ Zudem erfüllten Multisplit-/VRF-Klimaanlagen heute nicht nur Kühlaufgaben: „Sie sind auch effiziente und kostengünstige Wärmepumpen und damit ein wesentliches Element für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Eine alleinige Fokussierung auf den Kühlbetrieb greift viel zu kurz.“
Die TGA-Verbände haben daher das BMWK gebeten, die Negativliste entsprechend anzupassen und die Passage zu streichen.