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TECE: Flache Abläufe mit weniger als 50 mm Sperrwasser

Bis Mitte 2023 fielen Bodenabläufe mit einem Geruchsverschluss bzw. einer Sperrwasserhöhe von mindesten 50 mm in den Geltungsbereich der DIN EN 1253 (Abläufe für Gebäude). Sie definiert die technischen/physikalischen Anforderungen an Abläufe, die Prüfverfahren, die Kennzeichnung und die Beurteilung der Konformität. 

Alle flachen Abläufe im TECE-Entwässerungssortiment, welche in den Geltungsbereich des neuen Teils 6 der DIN EN 1253 fallen, erfüllen die Anforderungen. Auf dem Bild beispielhaft „TECEdrainprofile“ mit flachem Ablauf, dargestellt im Vergleich zu einer Standardablaufhöhe. Bild: TECE

 

Im Juni 2023 wurde dann die Norm um die Teile 6, 7 und 8 ergänzt und damit ihr Geltungsbereich um die in der Sanierung häufig eingesetzten sogenannten „flachen Abläufe“ erweitert. Teil 6 beschreibt Abläufe mit Geruchsverschluss mit einer Sperrwasserhöhe von weniger als 50 mm. Teil 7 betrifft Abläufe, die ausschließlich mit einem mechanischen Geruchsverschluss ausgestattet sind. Unter Teil 8 fallen Abläufe mit einer Kombination aus mechanischem und Sperrwassergeruchsverschluss. Für alle neuen Teile der Norm gilt als Anwendungsbereich ausschließlich der Einbau in Gebäuden, die neben dem Erdgeschoß nicht mehr als drei Stockwerke aufweisen. Alle relevanten Abläufe im TECE-Sortiment wurden auf die neuen Anforderungen hin geprüft und, wo notwendig, angepasst, sodass sie dem Teil 6 entsprechen.

 

TECE GmbH, Hollefeldstr. 57, 48282 Emsdetten, Tel.: 02572 928-0, info@tece.de, www.tece.de

 


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