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Schutz und Sicherheit gehen vor

Gasinstallationen: Beispiele für deren fachmännische Umsetzung in der Haustechnik

Beispielschema einer Gasinstallation mit Bezeichnungen der Anlagenteile und Bauteile.

Beispiele zur passiven Manipulationsabwehr an Gasanlagen (v.l.): Sicherungsverschluss (Stopfen), Sicher­heitsschelle für Verschraubungen/Überwurfmuttern an Einrohrzählern sowie das für die Montage erforderliche Sonderwerkzeug. Bild: Seppelfricke

TAE (Thermisch auslösende Absperreinrichtung) schließt automatisch bei Temperaturen von über 100°C die nachfolgende Gasanlage bis zu einer Temperatur von 925°C wenigstens 60 Minuten lang dicht ab. Bild: Oventrop

Gasströmungswächter sperren die Gaszufuhr, wenn der Schließvolumenstrom überschritten wird. Bild: Viega

 

Bei der Installation einer Gasversorgungsanlage in einem Gebäude sind gesetzliche Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Im Folgenden werden die Umsetzung dieser Sicherheitsvorgaben im technischen Regelwerk mit entsprechenden Ausführungsvorgaben und/oder Einsatz von Sicherheitseinrichtungen beschrieben.

Anforderungen
In Gasinstallationen dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die dem allgemein anerkannten Stand der Technik entsprechen. Dies wird z.B. durch die DVGW- bzw. DIN-DVGW-Kennzeichnung der Produkte nachgewiesen.
Die Arbeiten an Gasinstallationen dürfen nur durch Unternehmen/Personen durchgeführt werden, die ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen haben. Dieser Nachweis wird i.d.R. durch die Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk erbracht. Der Meister darf aber auch Gesellen Arbeiten übertragen, die entsprechend ausgebildet sind.
Des Weiteren verlangt jede Inbetriebnahme einer Gasinstallation die vorherige Dichtheitsprüfung. Obligatorisch sind hierbei Druckprüfungen wie Belastungsprüfungen mit z.B. 1 bar Prüfdruck und Dichtheitsprüfung mit 150 mbar Prüfdruck. Bei diesen Prüfungen muss die Leitung dicht sein, d.h. es wird keine noch so kleine Leckmenge zugelassen.

Keine Ansammlung von Gas
Nicht nur die Leitungsanlage, auch das Gasgerät muss dauerhaft dicht und zündsicher sein, damit kein unverbranntes Gas austritt. Eine Zündsicherung stellt sicher, dass die Gaszufuhr nur dann fortbesteht, wenn nach Zündung eine Flamme erkannt wird. Beispiele hierfür sind die Ionisationsflammenüberwachung oder die thermoelektrische Flammen­überwachung.

Ionisationsflammen­überwachung
Zwischen dem Brenner und der Ionisationselektrode wird bei einer Gasflamme die Luftstrecke elektrisch leitend (ionisiert) und ein Stromfluss ermöglicht. Solange der Strom fließt, bleibt die Gaszufuhr geöffnet. Erlischt die Flamme, wird der Stromkreis unterbrochen und die Gaszufuhr verriegelt.

Thermoelektrische ­Zündsicherung
Diese Sicherungseinrichtung besteht im Wesentlichen aus dem Thermoelement und dem Halteventil. Die nach Flammenbildung entstehende unterschiedliche Spannung zwischen Warmlötstelle (im Bereich der Flamme) und Kaltlötstelle genügt, um das Halteventil zu betätigen, damit wird die Gaszufuhr nur bei bestehender Flamme offen gehalten.  

Kein Austreten von Abgas
Bei raumluftabhängigen Gasgeräten gleicht die direkt nach dem Gasgerät in der Abgasanlage installierte Strömungssicherung einen zu starken Auftrieb, Stau oder Rückstrom aus. Da insbesondere im Anfahrzustand funktionsbedingt ein geringer Abgasaustritt möglich ist, werden zusätzliche Abgasüberwachungseinrichtungen als Sicherheitseinrichtungen gefordert. Man unterscheidet zwei Möglichkeiten:

  • Bei der thermischen Abgas­überwachung wird über einen Sensor (Temperaturfühler) im Abgasbereich bei Überschreiten der voreingestellten Temperatur die Gaszufuhr abgeschaltet.
  • Bei der Raumluftüberwachung spricht ein sog. Atmosphärenwächter an, wenn der CO2-Gehalt in der Verbrennungsluft so hoch wird, dass die Zündflamme abhebt. Die Überwachungseinrichtung kann dann das Flammensignal nicht mehr erkennen und bewirkt die Abschaltung des Gasgerätes.

Raumluftunabhängige Gasgeräte entnehmen ihre Verbrennungsluft über ein konzentrisches Leitungssystem dem Freien (raumluftunabhängig). Alle unter Überdruck stehenden Teile des Abgasweges sind entweder verbrennungsluftumspült oder sie erfüllen erhöhte Dichtheitsanforderungen. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, ist ein ausreichender Luftwechsel im Aufstellraum zu gewährleisten.
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Ausreichende Verbrennungsluftversorgung
Raumluftabhängige Gasgeräte entnehmen dem Aufstellraum die zur Verbrennung notwendige Luft, d.h. sie muss aus dem Freien nachströmen können. Dies erfolgt z.B. durch Fens­terfugen, Öffnungen ins Freie, Leitungen vom Freien direkt zum Gasgerät oder Außenluftdurchlasselemente.
Der Aufstellraum muss pro kW Heizleistung ein Volumen von 4 m3 haben. Wird das Raumleistungsverhältnis von 4:1 nicht eingehalten, besteht die Möglichkeit des Verbrennungsluftverbundes. Hierzu wird der Aufstellraum lufttechnisch mit weiteren Räumen verbunden. Meist werden die Türblätter gekürzt oder Lüftungsgitter eingesetzt. Die Öffnungen müssen dann einen freien Querschnitt von mind. 150 cm2 aufweisen.

Schutz vor Eingriffen Unbefugter – Manipula­tionserschwerung
Um die Folgen von Eingriffen Unbefugter in die Gas-Hausinstallation zu minimieren, sind grundsätzlich aktive und ggf. passive Maßnahmen erforderlich.

Aktive Maßnahmen
Aktive Maßnahmen sind Bauteile, die die Gaszufuhr bei nicht bestimmungsgemäßem Gasaustritt selbsttätig unterbrechen. Solche Bauteile sind:

  • Gasströmungswächter (GS),
  • Gas-Druckregelgeräte mit integriertem GS.

Die GS werden in verschiedenen Dimensionen (Nennvolumenströme, z.B. GS 2,5, 4, 6, 8, 10 und 16 m3/h) angeboten und sind abhängig von der installierten Nennbelastung der Gasgeräte auszuwählen. Die Gasströmungswächter werden in Typ K (= Schließfaktor 1,45) und M (= Schließfaktor 1,8) unterschieden. Der jeweilige Schließvolumenstrom ergibt sich aus der Gleichung:

Schließvolumenstrom = Nennvolumenstrom GS x Schließfaktor.

Bei einem Gasströmungswächter Typ K mit einem Nennwert von 2,5 m3/h ergibt sich ein Schließvolumenstrom von:

2,5 m3/h  x 1,45 = 3,6 m3/h

Entsteht in der nachgeschalteten Leitung ein größerer Volumenstrom als der Schließvolumenstrom, verriegelt der Gasströmungswächter die Gaszufuhr selbsttätig.

Passive Maßnahmen
Passive Maßnahmen sind:

  • Vermeiden von Leitungsenden bzw. Leitungsauslässen,
  • Anordnung der Gasinstallationen in nicht „allgemein zugänglichen Räumen“,
  • Verwendung von Sicherheitsverschlüssen,
  • Verwendung von Einrichtungen als konstruktive Schutzmaßnahmen für lösbare Verbindungen, z.B. Kapselungen verdrehbarer Teile.


Brand- und ­Explosionssicherheit
Festgelegt ist, dass bei einer äußeren Temperaturbeanspruchung von 650°C (= Zündtemperatur von Erdgas in Luft) über einen Zeitraum von 30 Min. keine gefährlichen Gas-/Luftgemische in Räume austreten dürfen. Diese sog. höhere thermische Belastbarkeit (HTB-Qualität) ist durch entsprechende Material- und Werkstoffauswahl zu erfüllen. Ist dies nicht möglich, ist z.B. der Einbau einer thermischen Absperreinrichtung (TAE) notwendig. Die TAE ist ein Bauteil, das die Gaszufuhr selbsttätig abriegelt. Bei einer Temperatur von ca. 100°C löst ein Schmelzeinsatz den Schließkörper aus, der den Gasdurchfluss verriegelt. Vor jedem Gasgerät wird eine TAE gefordert.
Leitungen aus Kunststoff müssen für den Bereich Gas-Inneninstallation zugelassen und mit einem Gasströmungswächter Typ K in Kombination mit TAE gesichert sein.

Fazit
Die über Jahrzehnte immer weiter entwickelte Regelungsdichte steht für ein hohes Qualitäts- und Sicherheitsniveau in der Gasinstallation.
Autor: Dipl.-Ing. Kai-Uwe Schuhmann, DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. Technisch Wissenschaftlicher Verein), Bereich Gasverwendung

www.dvgw.de

 


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