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Regenwassernutzungsanlagen aus dem Winterschlaf erwecken

Dass gebäudetechnische Systeme wie Heizungs- und Klimaanlagen regelmäßig Wartungs- und Inspektionsarbeiten unterzogen werden müssen, ist sowohl Handwerksbetrieben als auch Anlagennutzern bekannt. Weniger bekannt ist oder oft in Vergessenheit gerät, dass Anlagen zur Nutzung von Regenwasser auch periodisch kontrolliert und gewartet werden sollten. Auch wenn der Arbeitsaufwand hier von Jahrzehnt zu Jahrzehnt weniger geworden ist, bietet sich ein zusätzliches Betätigungsfeld für Sanitärbetriebe an.

Für die Inbetriebnahme nach der Winterpause ist u.a. die Schnellkupplung des Druckschlauches in der Zisterne wieder zu verbinden.

Je nach Anwendungsfall verfügen Regenwasserspeicher über verschiedene Filter, die nach dem Öffnen der Abdeckung meist leicht zu erreichen sind. Falls nicht im Herbst im Rahmen der Frostsicherungsmaßnahmen bereits geschehen, wird der Filter im Frühling vom Laub befreit und gründlich gereinigt.

Mit der Inbetriebnahme der Regenwassernutzungsanlage im Frühjahr sollte gleich eine Inspektion (Sichtkontrolle) der Anlage durchgeführt werden. Bild: König

 

Bei einer Heizungsanlage schließen die Kunden üblicherweise einen Wartungsvertrag mit dem Handwerker ab. Warum nicht bei der Zisternentechnik? In erster Linie dürfte es daran liegen, dass die Betreiber ihre Regenwasseranlage besser verstehen als ihre Heizung. Und wenn mit dem Bau der Anlage alles professionell abgelaufen ist, dann haben die Eigentümer eine Einweisung erhalten. Dabei wurden ihnen die erforderlichen Betriebsunterlagen und die vorhandenen Bedienungs- und Wartungsanleitungen ausgehändigt. Darauf sind üblicherweise auch die Intervalle für Inspektionen genannt sowie u.a. die Arbeiten, die für die Winterpause durchzuführen sind. „Das mach ich selbst“, ist von Nutzerseite schnell gesagt. Doch jedes Jahr im Herbst vor dem ersten Frost rechtzeitig daran denken? Dies kann auch mal schief gehen.

Kundenbindung
Ein geeigneter Zeitpunkt für die Inspektion ist das Frühjahr. Falls nicht im Herbst im Rahmen der Frostsicherungsmaßnahmen bereits geschehen, wird der Filter im Frühling vom Laub befreit und gründlich gereinigt. Gerade weil die erforderlichen Handgriffe wenig und einfach auszuführen sind, könnte der Sanitärbetrieb diesen Service preiswert anbieten – und bliebe damit im regelmäßigen Kontakt zu seiner Kundschaft, selbst wenn die Ausführung der Anlage andere gemacht haben und zu den Anlagekomponenten die Papiere fehlen. Für einen solchen Fall lassen sich Betriebsanleitungen der meisten Produkte im Internet finden oder eventuell bei den Herstellern anfordern. Darüber hinaus bietet die DIN 1989-1 „Regenwassernutzungsanlagen“ in Kapittel 18 auf zwei Seiten tabellarisch eine Liste zur Inspektion und Wartung an. Dort sind alle Komponenten und die zugehörigen Funktionen sowie die notwendigen Tätigkeiten aufgeführt. Die Liste dieser Norm ist auch in der 20-seitigen „Betriebsanleitung Regenwassernutzungsanlagen“ enthalten, die bei der Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) in Darmstadt (www.fbr.de/publikation) bezogen werden kann. Diese Schrift bietet zusätzlich noch das Formular eines Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolls (ebenfalls gemäß DIN 1989-1) sowie einen Vordruck für die Mitteilung an Trinkwasserversorger und Gesundheitsamt, entsprechend Trinkwasserverordnung und AVBWasserV. Die Formulare sind als Kopiervorlage für Planer und Ausführungsbetriebe vorgesehen.

Wieder-Inbetriebnahme
Die notwendigen Arbeiten zur Inbetriebnahme der Regenwassernutzungsanlage unterteilen sich im Allgemeinen in folgende Punkte:

  • Bei Ventilen mit Rücklaufsperre ist der Metallzylinder auf festen Sitz zu prüfen (wird für das Leerlaufen der Leitung im Herbst abgeschraubt),
  • Auslaufventile an den Entnahmestellen schließen,
  • Schnellkupplung des Druckschlauches in der Zisterne verbinden,
  • zum Entlüften der Zapfleitungen sind die Auslaufventile an den Entnahmestellen nacheinander leicht zu öffnen, bis die im Rohr befindliche Luft entweicht und Wasser austritt.


Wird das Zisternenwasser für ein automatisches Bewässerungssystem verwendet, empfiehlt es sich nach den Herstellerangaben vorzugehen.

Inspektion/Wartung
Mit der Inbetriebnahme im Frühjahr sollte gleich eine Inspektion (Sichtkontrolle) der Regenwassernutzungsanlage durchgeführt werden, denn es wäre unangenehm, wenn Mängel zu einer Fehlfunktion führen, kurze Zeit nachdem der Fachbetrieb im Haus war. Bei der Inspektion sollten alle sichtbaren Anlagenteile in Augenschein genommen und zusätzlich, nach Öffnen der Abdeckung, ein Blick in den Regenspeicher geworfen werden.
DIN 1989-1 sieht eine halbjährliche und jährliche Inspektion vor. Halbjährlich ist u. a. zu prüfen, ob das Regenwasser vom Dach zum Speicher ungehindert ablaufen kann und ob es bei den Sammel- und Verteilleitungen Anzeichen von Undichtigkeiten gibt. Dabei sollte auch auf die sichere Befestigung aller Komponenten geachtet werden, ebenso ob Rohrleitungen und Entnahmestellen vorschriftsmäßig mit dem Hinweis „Kein Trinkwasser“ bzw. „Regenwasser“ gekennzeichnet sind. Geschlossene Installationen wie WC-Spülkästen, Druckspüler und Waschmaschinen benötigen kein separates Schild, wohl aber die Entnahmeventile. Dort ist als Variante auch das Schild mit einem roten Kreis und Diagonalbalken vor einem Trinkbecher möglich. Die Kontrolle der Kennzeichnung ist laut DIN 1989-1 wie die Reinigung der Filter einmal jährlich vorzunehmen. Die Filterwartung kann je nach Wasserqualität aber auch häufiger notwendig sein. DIN 1989-1 gibt dazu den Hinweis: „Längere oder kürzere Zeitintervalle können sich durch spezielle Anlagen und betriebstechnische Randbedingungen ergeben. Zusätzlich sind die Angaben der Hersteller für Betrieb und Wartung zu beachten.“ Filterhersteller fordern in der Regel kürzere Intervalle als die jährliche Wartung.
Vor dem Hintergrund eines Wartungs- und Inspektionsvertrags empfiehlt sich hier mindestens eine halbjährliche Kontrolle bzw. Wartung. Wer diesen Service anbietet, kann die Anlagentechnik im Herbst wieder frostsicher machen. So entsteht für den Besuch bei den Kunden ein halbjährlicher Turnus.

Autor: Klaus W. König, Überlingen

Bilder, soweit nicht anders angegeben: Mall GmbH, Donaueschingen

 


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