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Pathogene Keime in Wasserzählern

Nachrüstpflicht von Beprobungsarmaturen hinter dem Zähler würde die Rechtssicherheit für Installationsunternehmen und Anlagenbetreiber erhöhen

Wasserzähler – die klassische Schnittstelle zur Hausinstallation. Bild: IKZ-HAUSTECHNIK

 

Die in jüngster Zeit bundesweit aufgetretenen Fälle von mit Pseudomonaden belasteten Wasserzählern zeigen, dass es in der Praxis zu Trinkwasserkontaminationen der Hausinstallation kommen kann, die nicht im Verantwortungsbereich des Betreibers und Installateurs liegen. Dennoch wird bei hygienischen Beanstandungen die Frage nach einem bereits belasteten Trinkwasser seitens des Versorgers nur selten gestellt. Prüfmöglichkeiten fehlen in der Regel. Eine Nachrüstpflicht von Beprobungsarmaturen hinter dem Zähler könnte dieses Dilemma beseitigen.

Für SHK-Unternehmen ist die Erstellung hygienisch einwandfreier Trinkwasserinstallationen mit einem hohen technischen Aufwand verbunden. Das zu transportierende Medium „Wasser“ duldet prinzipiell keine Nachlässigkeiten bei Planung, Bau und Betrieb der Trinkwasserinstallation. Mit entsprechend hohem Aufwand wurde daher langjährig und zäh an den technischen Regeln gefeilt, die dazu dienen sollen, den hygienisch einwandfreien Transport von Trinkwasser sicherzustellen. Nicht zuletzt die Trinkwasserverordnung fordert obendrein die Möglichkeit, bei besonders sensiblen Anlagen Trinkwasserproben zu nehmen, die im Allgemeinen dazu dienen, eine Aussage zur Qualität und damit auch zur „Verpackung“ von Trinkwasser zu treffen. Diese Beprobung erfolgt in der Regel in der Hausinstallation an speziell definierten Positionen.

Möglichkeit einer Prüfung nicht gegeben
Dabei wurde in der Vergangenheit sehr einseitig die Notwendigkeit bestritten, mögliche Qualitätsprobleme des vom Netzbetreiber gelieferten Trinkwassers vor Eintritt in die Hausinstallation und damit vor Eintritt in den Verantwortungsbereich des Betreibers und Installateurs kontrollieren zu müssen. Das installierende Handwerksunternehmen übernimmt somit in der Regel das Produkt „Trinkwasser“ des Versorgungsunternehmens – und das ohne Möglichkeit einer Prüfung der erforderlichen Qualität. Bei Beanstandungen der Hygiene im Anlagensystem des Betreibers selbst wird daher die Frage nach einem gegebenenfalls schon belasteten Trinkwasser vonseiten des Versorgers nur selten gestellt, ist sie nach der Befüllung auch nur noch schwer zu klären. Dass sich dies bitter rächen kann, zeigen nicht nur die vielen Korrosionsschäden in metallischen Leitungen, sondern insbesondere die jüngsten Fälle der Kontamination von Wasserzählern mit Pseudomonas aeruginosa.
Der Eintrag dieser Erreger in das Netz des Betreibers und damit in den Anlagenbereich des Vertragsinstallationsunternehmens führt mittlerweile zu massiven Problemen. Der allgemeinen Erkenntnis gehorchend, dass Kontaminationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Versorgers unüblich und in der Regel auszuschließen seien, folgt nun die nachweisliche Erkenntnis, dass Bauteile und Rohrnetz, einschließlich des Wasserzählers, bereits bei Eintritt in die Trinkwasseranlage zu massiven Belastungen des vom Anlagenbetreiber und Installateur übernommenen Wassers führen können. Da liegt die Frage nahe, ob nicht bereits am Übergabepunkt, in der Regel dem Wasserzähler, eine Kontrolle der Trinkwasserqualität sinnvoll ist.

Beprobung unmittelbar hinter dem Wasserzähler
Keinesfalls abwegig, so dachte auch das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und erließ mit Schreiben vom 3. 11. 2014 den Vollzug der Trinkwasserverordnung durch Untersuchungen des Trinkwassers an Anlagen von Einrichtungen, in denen sich immungeschwächte Personen aufhalten und 2014 ein neuer Wasserzähler eingebaut wurde. Ob eine Beprobung sämtlicher Wasserzähler erforderlich ist, bleibt zu bezweifeln, jedoch stellt sich sicher in diesem Zusammenhang die Frage, ob nicht die Möglichkeit einer Beprobung unmittelbar hinter dem Wasserzähler in das zurzeit gültige Regelwerk einfließen sollte.
Dies ist eine recht unspektakuläre Forderung mit ausnahmslos positiven Auswirkungen: Eine Beprobung ist ohne gro­ßen technischen Aufwand an dieser Stelle möglich, die Wasserqualität des Versorgers kann jederzeit geprüft werden, die Rechtssicherheit für das Installationsunternehmen und den Anlagenbetreiber werden deutlich höher, wobei der finanzielle Aufwand für eine „Pflichtprobenahmestelle“ hinter dem Wasserzähler minimal ist. Sicher wird auch die Industrie sehr schnell Möglichkeiten finden, Probenahmestellen unmittelbar hinter der Zähleinrichtung in die sich dort befindlichen Komponenten einzubringen. Ein kleiner Schritt, der eigentlich nur Gewinner kennt, mit einer kleinen Komponente, die erstmalig zu einer Nachrüstverpflichtung im Trinkwassernetz führen sollte.

Autor: Dipl.-Ing. Hans-Peter Sproten, Hauptge­schäftsführer des Fachverbandes SHK NRW

 

Pseudomonaden in Wasserzählern – ein kurzer Rückblick

Bereits im September letzten Jahres stellte sich heraus, dass einige wenige neu eingebaute Wasserzähler in Hamburg mit Pseudomonas aeruginosa belastet waren. Medienberichten nach stieß man mehr zufällig auf das Problem. Im Neubau einer Kita kämpften Experten monatelang mit Pseudomonaden. Obwohl die Leitungen gespült, Zapfventile ausgetauscht und sogar neue Rohrleitungen gelegt wurden, blieben die Messergebnisse zu hoch und die Krippe geschlossen. Nachdem alle Möglichkeiten ausgeschlossen waren, suchte man die Ursache beim Wasserzähler – und hatte Erfolg.
Auch in anderen deutschen Städten wurden zwischenzeitlich Fälle kontaminierter Wasserzähler festgestellt, beispielsweise in Augsburg, Berlin, Düsseldorf, Köln, München oder Nürnberg. Wie viele Zähler letztendlich ausgetauscht wurden, die Frage lässt sich derzeit kaum beantworten. Es dürften einige Tausend sein. Allein in Augsburg hatten die Stadtwerke angekündigt, vorsorglich 800 Wasserzähler auszutauschen. Die Stadtwerke Düsseldorf wollen sogar 3800 Wasserzähler ersetzen, die vom Befall betroffen sein könnten.

 


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