Mit einem Zähler alleine in der Druckleitung ist es nicht getan
Fragen und Antworten zur Planungs- und Ausführungspraxis von Regenwassernutzungsanlagen
Regenwasser kann im Haus für die Toilettenspülung, das Wäschewaschen und die Gartenbewässerung verwendet werden. Weitere Einsatzmöglichkeiten gibt es bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden. Zur Planungs- und Ausführungspraxis von Regenwassernutzungsanlagen tauchen immer wieder Fragen auf. Einige dieser sogenannten FAQs (Frequently asked Questions) beantwortet Dipl.-Ing. Klaus W. König. Er ist u. a. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bewirtschaftung und Nutzung von Regenwasser sowie Mitarbeiter im DIN-Ausschuss für Wasserrecycling, Regenwasser- und Grauwassernutzung.
Wieviel Trinkwasser kann in einem Einfamilienhaus durchschnittlich gespart werden?
Maximal die Hälfte. Sowohl die örtliche jährliche Niederschlagsmenge als auch die zur Verfügung stehende Dachfläche müssen dafür aber groß genug sein. Darüber hinaus sollte auch die Speichergröße entsprechend bemessen sein, um einen kurzzeitigen Spitzenbedarf abzudecken.
Macht es Sinn, die Vakuumdruckentwässerung beim Sammeln von Regenwasser einzusetzen?
Im Allgemeinen nur bei Gewerbe- und Industriehallen. Dies hat hier dann mehrere Vorteile, wie z. B. eine geringere Leitungstiefe im Erdreich. Denn wenn Grundleitungen in frostfreier Tiefe mit dem sonst erforderlichen Gefälle von Freispiegelleitungen verlegt werden, kann durch große Leitungsstrecken ungewollt eine beachtliche Zulauftiefe beim Regenspeicher entstehen. Dies würde zusätzlichen Aushub kosten und eventuell Schwierigkeiten beim Einstieg in einen langen Domschacht mit sich bringen. Auch der Überlauf in die oberflächige Versickerung und das Ableiten in den Kanal oberhalb der Rückstauebene würde kaum mehr möglich sein.
Die Vakuumdruck- bzw. Unterdruck-Entwässerung wird ohne Gefälle mit weniger Dachabläufen und kleineren Rohrquerschnitten verlegt. Zudem können die Entwässerungsrohre unter der Decke sichtbar und in beliebige Richtungen verlegt werden. Fallleitungen erreichen den Speicher dann an beliebiger Stelle und in normaler Tiefenlage.
Muss der Überlauf eines Regenspeichers auf dem Grundstück versickert werden?
Nur, wenn das in der Baugenehmigung oder in der Abwassersatzung des Baugebietes steht. Verdunsten oder Ableiten in ein Oberflächengewässer sind an manchen Orten Alternativen. Auf keinen Fall, auch nicht bei der Sanierung im Bestand, den Überlauf des Regenspeichers ohne Genehmigung an die städtische Kanalisation anschließen. Denn meist ist es nur noch in Ausnahmefällen zulässig, Regenentwässerung oder Überläufe aus Regenspeichern an die kommunale Mischkanalisation anzuschließen. Wird an den Entwässerungsleitungen etwas verändert, z. B. durch den Einbau eines Regenspeichers, so muss ein aktuelles Entwässerungsgesuch eingereicht werden. Dabei kann es sein, dass die Versickerung des Überlaufs gefordert wird, sofern dies technisch möglich und der Aufwand zumutbar ist.
Ist für den Anschluss einer Überlaufleitung des Regenspeichers an den Kanal eine Rückstauklappe notwendig?
Ist der Regenspeicherüberlauf an die Kanalisation zulässig, wird zunächst geprüft, ob er unter der Rückstauebene liegt. Ist der Überlauf mit seiner Rohrsohle am Regenspeicher tiefer als die Rückstauebene, sind Schutzmaßnahmen gegen Rückstau erforderlich. Laut DIN 1989 kann dies bei einem Regenkanal eine Rückstauklappe sein, bei einem Mischkanal muss es eine Hebeanlage sein.
Muss bei einer Regenwassernutzungsanlage generell eine Ersatzpumpe vorhanden sein?
Nein, beim Einfamilienhaus nicht. Wird Regenwasser allerdings in einem öffentlichen Gebäude zur Toilettenspülung benutzt, so ist sicherzustellen, dass eine zweite Pumpe bereit steht für den Fall, dass die erste durch Defekt ausfällt. In Kindergärten, Schulen etc. ist dies zwingend erforderlich.
Für welche Bereiche eignen sich Saug- bzw. Druckpumpen und was sollte beachtet werden?
Jedes der beiden Prinzipien hat seine Vorteile. Druckpumpen sind in der Regel robuster, stehen allerdings im Speicher unter Wasser und sind dadurch schlechter erreichbar. Sie werden vor allem bei großen Anlagen eingesetzt. Saugpumpen finden bei kleinen Anlagen Verwendung als Teil der Regenwasserzentrale im Haus, zusammen mit Steuerung und Nachspeisung. Der Wasserstrom reißt jedoch ab, wenn Luft in die Saugleitung kommt. Das kann zu einer Störung führen. Eventuell auch ein Nachteil: das Pumpengeräusch im Gebäude.
Um sich nicht gegenseitig hydraulisch störend zu beeinflussen, müssen Saugpumpen jeweils eine eigene Leitung aus dem Regenspeicher erhalten. Eine Doppelpumpenanlage darf deshalb nicht an eine einzige Saugleitung angeschlossen werden.
Was muss bei der Außenwanddurchführung beachtet werden?
Vom Regenspeicher in der Erde darf kein Leerrohr ins Gebäudeinnere geführt werden, da sonst die Raumluft im Gebäude in Verbindung mit der Luft im unterirdischen Regenspeicher steht. Denn so könnten Geruch, Kleinlebewesen und im schlimmsten Fall auch Wasser aus dem Regenspeicher den direkten Weg ins Haus finden. Abhilfe wird durch Regenspeicher geschaffen, die eine eingebaute Wanddurchführung haben. Am Gebäude endet das Leerrohr an der Außenwand. Nur die Wasser führenden Leitungen und Elektrokabel werden durch passende Außenwanddurchführungen gezogen und durch eine Schraub-Quetschverbindung fachgerecht abgedichtet.
In welchem Fall muss ein Wasserzähler in die Regenwasserleitung eingebaut werden?
Kommunale Satzungen können die Forderung nach Wasserzählern enthalten. Wegen der hohen Kosten für den Betreiber ist es nicht empfehlenswert, Zähler grundsätzlich einzubauen, ohne abzuklären, ob dies zwingend erforderlich ist. Mit einem Zähler alleine in der Druckleitung ist es zudem nicht getan. Damit in die Regenwasseranlage eingespeistes Trinkwasser nicht doppelt gezählt wird, müsste an der Trinkwasserzuleitung zur Regenwassertechnik ein weiterer Zähler installiert werden. So kann bei leerem Speicher die gelegentlich eingespeiste Trinkwassermenge subtrahiert werden (Abklärung mit Wasserversorger und Gemeinde notwendig). Des Weiteren sind alle sechs Jahre Gebührenzähler grundsätzlich auszutauschen. Die Kosten dafür muss der Betreiber tragen.