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Langfristige Veränderungen bei der Verwendung von Kältemitteln

Die neue F-Gase-Verordnung und die Konsequenzen für die TGA-Branche

Bild: ENGIE Refrigeraton

Die einzelnen Stufen der F-Gase-Verordnung. Bild: EPEE

Verlauf der Treibhausgasemission von 1990 bis 2023. Bild: European Environment Agency

Quelle: EWR-Treibhausgasdaten-Viewer und geschätztes Treibhausgasinventar der EU basierend auf Daten, die von EU-Mitgliedstaaten gemäß der EU-Governance-Verordnung gemeldet wurden.

Tabelle 1: Zusammenfassung der neuen Anforderungen für verschiedene Arten von Kältemittel.

HFKW-Phase-Down nach den Vorgaben der F-Gase-Verordnung 2024. Bild: EPEE

Tabelle 2: Der HFKW-Phase-Down in Zahlen.

Tabelle 3: Anhang IV – beispielhafte Produktverbote für ortsfeste Kühlgeräte und Kälteanlagen.

 

Die F-Gase-Verordnung legt den Ausstieg aus fluorierten und teilfluorierten Kältemitteln fest. Sie regelt für alle Mitgliedsstaaten der europäischen Union die Handhabung von jenen Kältemitteln, die die Ozonschicht schädigen und/oder von denen ein bestimmtes Treibhausgaspotenzial ausgeht. Das hat Auswirkungen auf die TGA-Branche, die diese Kältemittel in Klimaanlagen und Wärmepumpen einsetzt.

Die ersten Regulierungen des Kältemittelmarktes traten mit dem Montreal-Protokoll im Jahr 1989 in Kraft. Deutschland setzte diese internationale Vereinbarung 1991 mit der FCKW-Halon-Verbots-Verordnung um, die 2006 von der Chemikalien-Ozonschichtverordnung abgelöst wurde. Um die Ozonschicht zu schützen, verbieten diese Verordnungen, ozonabbauende Kältemittel (HFCKW) zu verwenden. Die F-Gase-Verordnung (EU) 842/2006 vom 17. Mai 2006 verbot das Verwenden von Fluorchlorkohlenwasserstoffen und definierte Anforderungen an die Dichtheit und Dichtheitskontrollen von Kälte- und Klimaanlagen mit fluorierten (FKW) und teilfluorierten (HFKW) Kältemitteln. Zu den fluorierten und teilfluorierten Kältemitteln, die typischerweise in Klimaanlagen und Wärmepumpen eingesetzt werden, zählen beispielsweise R-134a, R-410A, R-32, R-407C. Um die Wirksamkeit der F-Gase-Verordnung weiter zu erhöhen, schränkte die revidierte Verordnung vom 16. April 2014 die Verfügbarkeit der fluorierten Kältemittel ein und sprach zudem Verwendungsverbote aus.

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