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Kostenlose Tabelle erleichtert Dichtheitskontrollpflicht nach F-Gase-Verordnung

Die von der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik erstellte Übersicht zur Häufigkeit von Dichtheitskontrollen verschiedener Kältemittel stellt eine Arbeitshilfe für Fachbetriebe und Betreiber dar. Bild: VDKF

Der digitale Weg führt über den „CO2-Äquivalente-Rechner“ der Branchensoftware „VDKF-LEC“. Bild: VDKF

 

Maintal. Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik hat eine kostenlose tabellarische Übersicht für einen vereinfachten Umgang mit der Dichtheitskontrollpflicht erstellt. Mit dieser lässt sich feststellen, ob und in welchen Abständen eine Anlage aufgrund der europäischen F-Gase-Verordnung auf Dichtheit kontrolliert werden muss und ob ggf. ein Leckageerkennungssystem vorgeschrieben ist. Zur Abschätzung benötigen Fachbetriebe und Betreiber lediglich die Angabe zur Anlagenfüllmenge und das eingesetzte Kältemittel.

Die Tabelle kann hier als pdf-Datei mit ergänzenden Informationen heruntergeladen werden. Ebenfalls kann die Überprüfung mit der kostenpflichtigen Branchensoftware „VDKF-LEC“ und dem integrierten „CO2-Äquivalente-Rechner“ erfolgen. Neben der Berechnungsmöglichkeit erhalten Nutzer damit ein praxisgerechtes Werkzeug für das Monitoring von Kälte- und Klimaanlagen sowie zur rechtssicheren Dokumentation der Dichtheitskontrollen. Überdies kann eine gekaufte Lizenz für einen Rabatt von 10 % auf die für Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen relevante Seminare der Bundesfachschule genutzt werden. Bei der Buchung auf der BFS-Homepage muss hierfür die fünfstellige „VDKF-LEC“-Kundennummer in das Feld „Bemerkungen“ eingetragen werden. Zur Wahl stehen folgende Weiterbildungsmöglichkeiten:

  • Seminar M6: „Instandhaltung kälte- und klimatechnischer Anlagen – Betreiberverantwortung“
  • Seminar M1A : „Gesetze, Vorschriften und Normen für Verantwortliche und Entscheidungsträger bei Planung und Ausführung von kälte- und klimatechnischen Anlagen; Schwerpunkt Sicherheit und Umwelt“
  • Seminar V1: „Umweltpass: Sachgerechter Umgang und umweltgerechte Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen in der Kälte-Klima-Technik“
  • Seminar V3: „Auffrischungsseminar zum Umweltpass in Theorie und Praxis – neues Wissen zu Kältemitteln und Umwelt“

Hintergrundinfo: Die seit März 2024 gültige novellierte F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 schreibt vor, dass bestimmte Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen regelmäßig auf Dichtheit kontrolliert werden müssen. In der früheren F-Gase-Verordnung gab es diese Kontrollpflicht bereits, allerdings nur für Anlagen ab einer GWP-gewichteten HFKW-Kältemittel-Füllmenge von mehr als 5 t CO2-Äquivalent*). Mit der novellierten Verordnung fallen jetzt auch Anlagen mit sogenannten HFO-Kältemitteln (z.B. R1234yf) bzw. deren Gemische unter die Pflicht zur Dichtheitskontrolle, wenn in der Anlage mehr als 1 kg HFO-Kältemittel enthalten ist. Gegenüber der früheren F-Gase-Verordnung hat es zudem auch Änderungen bei der Berechnung der GWP-Werte von HFKW/HFO-Kältemittelgemischen gegeben. Um über die Prüfpflicht bei Kältemittelgemischen entscheiden zu können, muss neben der Gesamtfüllmenge die genaue prozentuale Zusammensetzung der einzelnen Komponenten des Gemischs bekannt sein – diese ist jedoch oftmals vielen nicht geläufig. An diesem Punkt setzt die von der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik erarbeitet Tabelle an. 

*) Jedes Kältemittel hat einen bestimmten GWP-Wert (GWP = Global Warming Potential). Dieser gibt die Treibhauswirksamkeit des Kältemittels im Vergleich zu CO2 (GWP 1) an. So hat z.B. das Kältemittel R134a einen GWP-Wert von 1430; d.h. es ist 1430-mal so treibhauswirksam wie Kohlendioxid. 1 kg R134a entspricht demnach 1,43 t CO2-Äquivalente.)

 


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