Keine Kompromisse bei der Trinkwasserhygiene
Sicherheitseinrichtungen schützen die häusliche Trinkwasserinstallation vor Verunreinigungen aus dem eigenen Netz
Kaum ein Hausbesitzer ist sich seiner Verantwortung für die Trinkwasserhygiene bewusst. Hier müssen Installateure Aufklärungsarbeit leisten. Er muss z.B. verhindern, dass Nicht-Trinkwasser z.B. aus einer Regenwassernutzungsanlage oder einer Viehtränke zurück in das Trinkwassernetz gelangt.
Verschiedene Regelwerke beschreiben die technische Ausgestaltung für die Absicherung gegenüber Flüssigkeiten, die nicht oder nur eingeschränkt für den menschlichen Gebrauch geeignet sind. Die DIN EN 1717 und die DIN 1988-100 sind solche Vorschriften. Beiden gemeinsam ist die strikte Trennung von Trinkwasser- und Nicht-Trinkwasseranlagen. Die DIN EN 1717 beinhaltet die europaweit geltenden Grundlagen und ordnet Flüssigkeiten entsprechend ihrem Risikopotenzial in Kategorien. Darauf baut die DIN 1988-100 auf, die u.a. tabellarisch die Absicherungen gegen Rückfließen, Rücksaugen oder Rückdrücken von Flüssigkeiten darstellt.
Als Rückfließen bezeichnet man die Strömung einer Flüssigkeit innerhalb einer Trinkwasserinstallation entgegen der bestimmungsgemäßen Fließrichtung. Rücksaugen kann durch einen teilweisen Unterdruck im öffentlichen Leitungsnetz geschehen, wenn z.B. durch das Schließen eines Ventils bei einem Rohrbruch oder der Wasserentnahme aus einem Löschwasserhydranten der Druck abfällt. Ein vereinfachtes Beispiel stellt hier die Kopfbrause der Badewanne dar. Hängt diese zum Zeitpunkt einer Reparatur in der gefüllten Badewanne, wird während der Entleerung an den Strangabsperrungen die Flüssigkeit der Badewanne zurückgesaugt. Zum Rückdrücken kann es kommen, wenn im Nichttrinkwassersystem, z.B. der Regenwassernutzungsanlage, ein höherer Druck herrscht als im Trinkwassersystem. Gelangt Nicht-Trinkwasser in das Trinkwassernetz des Gebäudes, haben alle ein Problem.
Flüssigkeitskategorien
Es gibt fünf Flüssigkeitskategorien:
- Die Flüssigkeitskategorie 1 beinhaltet „Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasserinstallation entnommen wird“. Hier ist keine Absicherung notwendig, etwa für kaltes Trinkwasser.
- Kategorie 2 erfasst Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind und keine Gefährdung der Gesundheit darstellen. Sie können in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur Veränderungen aufweisen. Hierzu gehören beispielsweise erwärmtes Trinkwasser, Kaffee oder auch entmineralisiertes Wasser.
- Flüssigkeiten der Kategorie 3 können eine geringfügige Gesundheitsgefährdung darstellen. Hierzu zählen Heizungs- und Kühlwasser ohne Inhibitoren (Zusatzstoffe).
- Eine akute Gesundheitsgefährdung besteht bei Flüssigkeiten der Kategorie 4. Hierzu gehören Heizungs- und Kühlwasser mit Inhibitoren oder Flüssigkeiten in Dosieranlagen industrieller Wasch- und Spülmaschinen oder Chemielaboren, z.B. in Schulen.
- Flüssigkeiten der Kategorie 5 enthalten gesundheitsgefährdende mikrobielle oder viruelle Krankheitserreger und sind daher strikt von Trinkwasseranlagen zu trennen. Beispiele sind: Löschwasser, Entnahmestellen medizinischer Einrichtungen, Viehtränken oder Regenwassernutzungsanlagen.
Aufgrund der geringeren Auswirkungen gilt im häuslichen Bereich das Gebot der Risikominderung. Hierzu zählen Entnahmestellen mit Brause an Waschbecken, Spülbecken, Dusche oder Badewanne, Entnahmestellen mit Schlauchverschraubung (für z.B. Waschmaschine und Gartenbewässerung).
Der freie Auslauf und seine Anwendung in der Praxis
Der freie Auslauf stellt den höchsten Grad aller denkbaren Sicherungsmaßnahmen dar. Unter freiem Auslauf versteht man eine Sicherungsarmatur, bei der zwischen Austrittsöffnung Zulauf und dem maximalen Betriebswasserspiegel des zu versorgenden Behälters mindestens ein Abstand des dreifachen Durchmessers der Zulaufleitung herrscht. Eine Sicherungseinrichtung besteht aus der eigentlichen Sicherungsarmatur und den Zubehörteilen, die für ihre ordnungsgemäße Funktion und für die Inspektion und Wartung benötigt werden, z.B. Ventile, Schmutzfänger, Probennahmestellen, Entleerventile usw.
Nach DIN EN 1717 sind verschiedene Arten des freien Auslaufs möglich. Zur Absicherung gegen Flüssigkeitskategorie 5 werden folgende Sicherungseinrichtungen vorgesehen:
- AA – ungehinderter, freier Auslauf,
- AB – freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf,
- AD – freier Auslauf mit Injektor,
- DC – Rohrunterbrecher mit ständiger Verbindung zur Atmosphäre.
Unterschiedliche Betriebsbedingungen
Die Gefährdung der Trinkwasserverunreinigung durch mikrobielle oder viruelle Krankheitserreger ist auch in Wässern zur Körperreinigung gegeben. Dazu zählen Schwimm- und Badewässer in öffentlichen Anlagen. Des Weiteren besteht in der Lebensmittelproduktion ein hohes Risiko, sodass die Anlagen der Flüssigkeitskategorie 5 zuzuordnen sind. Auch bergen medizinische Apparate und Einrichtungen, zum Beispiel in HNO- oder Zahnarztpraxen sowie in Laboren, Risiken der mikrobiellen oder viruellen Verunreinigung.
Die gängige technische Umsetzung der Absicherung von Trinkwasseranlagen gegenüber Systemen, die Flüssigkeiten der Kategorie 5 beinhalten, ist der Einsatz von Sicherungstrennstationen, die über einen freien Auslauf Typ AB gespeist werden. Am Beispiel der Sicherheitstrennstation „CBU 140“ von Honeywell lassen sich Funktion und Aufbau darstellen. Diese vollautomatische, anschlussfertige Sicherheitstrennstation mit nicht kreisförmigem Überlauf (AB) kann aufgrund ihrer kompakten Maße auch in engen Versorgungsräumen eingebaut werden. Ihr Gewicht liegt ohne Wasserfüllung bei ca. 22 kg. Die „CBU 140“ besteht aus einer Einzelpumpenanlage und einem Vorlagebehälter für die hygienische Trennung von Trinkwasser und Flüssigkeiten der Kategorie 5. Die drehzahlgeregelte Anlage verfügt über ein mechanisches Schwimmerventil im Zulauf und wird bedarfsabhängig ein- und ausgeschaltet. Zudem ist die steckerfertig verkabelte Sicherheitstrennstation mit einer Pumpensteuerung und einem zusätzlichen Manometer ausgestattet, ein im Lieferumfang enthaltenes Membran-Druckausdehnungsgefäß wird in der Druckleitung zur Reduzierung der Schalthäufigkeit installiert.
Fazit
Die Flüssigkeitskategorie 5 taucht auch dort auf, wo man sie kaum vermutet – in Gaststätten, beim Zahnarzt oder auf dem Bauernhof. Und da für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss der Anschlussnehmer verantwortlich ist, ist eine aktive Aufklärung über dessen Pflichten notwendig. Unterlässt der Fachhandwerker den Hinweis auf eine mögliche Gefährdung der Trinkwasserinstallation, kann ihm im Schadenfall ein bedingter Vorsatz angelastet werden.
Autor: Martin Pagel, Seminarleiter Trinkwassertechnik bei Honeywell GmbH (Haustechnik), Mosbach
Bilder: Honeywell
www.honeywell.de