Der Sicherheit geschuldet
Brandschutz bei Entwässerungssystemen
Die Umsetzung der Brandschutzanforderungen in der Gebäudetechnik gestaltet sich in den letzten Jahren zunehmend schwieriger. Vor allem die Anforderungen an Rohrabschottungen für haustechnische Anlagen sorgen bei vielen SHK-Fachleuten immer wieder für große Verunsicherung. Dabei ist diese häufig unbegründet. Eine gezielte Betrachtung der Bedingungen vor Ort sowie der Herstellerunterlagen und eine sorgsame Auswahl des einzusetzenden Materials können zahlreiche Hürden umgehen.
Mischinstallationen von Abflussrohren
Für viele Sanitärfachleute hat sich die Mischinstallation von Hausentwässerungsleitungen in der Praxis bewährt. Hierbei werden meist für die geschossübergreifenden Fallleitungen gusseiserne Abflussrohrsysteme und für die Anschlussleitungen in den Geschossen Kunststoffabflussrohrsysteme verwendet. In früheren Jahren ging man davon aus, dass bei einer Mischinstallation eine Brandübertragung nur möglich ist, wenn an die nichtbrennbare Fallleitung unmittelbar unterhalb und oberhalb der Decke Abflussrohre aus brennbaren Materialien, z.B. HT, angeschlossen werden. Mittlerweile sieht man auch ein erhöhtes Risiko bei nichtbrennbaren Fallleitungen, bei denen nur jeweils auf der Decke Anschlüsse aus brennbaren Abflussrohren installiert werden.
Bei allen denkbaren Szenarien wird davon ausgegangen, dass die Gefahr bei Mischinstallationen grundsätzlich von den brennbaren Anschlussleitungen ausgeht. Alle namhaften Hersteller von Brandschutzprodukten arbeiteten deshalb fieberhaft an praxisgerechten Lösungen.
Einige der Brandschutzprodukte für Mischinstallationen funktionieren als Brandschutzverbindungen, die in die Abwasserleitungen als senkrechte Deckendurchführung eingebaut werden. Im Brandfall quillt das im Inneren der Brandschutzverbindungen befindliche Intumeszenz-Material auf und verschließt den Rohrquerschnitt. Somit unterbindet es die übermäßige Wärmeweiterleitung und verhindert den Kamineffekt. Brandschutzverbindungen mit Intumeszenz-Material sind auch im waagerechten Übergangsbereich von Guss- auf Kunststoffrohre möglich. Im Brandfall wird so die brennbare Anschlussleitung durch das Aufquellen des Materials verschlossen. Bei einigen Lösungen muss allerdings eine weiterführende Dämmung bei der gusseisernen Fallleitung angebracht werden, um eine unzulässige Temperaturweiterleitung zu vermeiden.
Abwasserinstallationen aus gusseisernen Abflussrohrsystemen
Als Alternative bietet sich häufig die komplette Ausführung der Abwasserinstallation (Fallleitungen einschließlich Einzel- und Sammelanschlussleitungen) aus gusseisernen Abflussrohren an. Bei dieser Variante können nach wie vor die Erleichterungen bis zu einem Rohraußendurchmesser von 160 mm angewandt werden. Sollten die in den Erleichterungen angegebenen Mindestabstände baulich nicht umsetzbar sein, ist der Einsatz von gängigen Brandschutzlösungen möglich.
Darüber hinaus sind weitere Vorteile zu verzeichnen: Bei nicht brennbaren, gusseisernen Abflussrohrsystemen müssen keine Brandlasten berücksichtigt werden und eine freie Verlegung in Fluchtwegen ist ebenfalls möglich. Außerdem ergibt sich keine Rauchentwicklung und es findet kein brennendes Abtropfen statt.
Bilder: Wenn nichts anderes angegeben, IZEG (Informationszentrum Entwässerungstechnik Guss e.V.)