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Schallschutz bei Abwassersystemen: Hinweise für Planung und Praxis
Abwassergeräusche werden wegen ihres Informationsgehaltes und der damit verbundenen negativen Assoziationen häufig als besonders störend empfunden. Sie stellen deshalb eine häufige Ursache für Beschwerden und gerichtliche Auseinandersetzungen dar. Bei unsachgemäßer Planung oder Ausführung von Abwassersystemen können leicht Schallschutzmängel entstehen, die sich nachträglich nur mit großem Aufwand wieder beseitigen lassen. Um derartige Probleme zu vermeiden, sind bei der Produktauswahl und der Montage der Systeme am Bau einige grundlegende Dinge zu beachten.
Entstehung und Ausbreitung von Abwassergeräuschen
Abwassergeräusche entstehen durch das im Rohr herabfließende Wasser, das die Rohrwand in Schwingungen versetzt. Bei der Geräuschanregung ist zwischen tieffrequenten Prallgeräuschen(durch Umlenkung der Wasserströmung im Bereich von Bögen, Abzweigen und Übergängen) und hochfrequentem Strömungsrauschen (durch das an der Rohrwand herabfließende Wasser) zu unterscheiden. Da die Schwingungen im hörbaren Frequenzbereich liegen, bezeichnet man sie als Körperschall. Der Körperschall wird in den Baukörper übertragen, breitet sich dort aus und wird schließlich als Luftschall in die angrenzenden Räume abgestrahlt (Bild 1). Die Schalleinleitung in den Baukörper erfolgt vor allem über die Befestigungselemente, d.h. die Rohrschellen. Andere Übertragungswege, z. B. die direkte Luftschallabstrahlung des Rohrs, spielen demgegenüber im Normalfall (abgesehen von Installationsschächten in schutzbedürftigen Räumen) nur eine untergeordnete Rolle.
Schallschutzanforderungen
Um Beeinträchtigungen der Bewohner durch Installationsgeräusche zu vermeiden, wurden in der Normung Grenzwerte für den maximal erlaubten Geräuschpegel festgelegt. Dabei ist zwischen den gesetzlichen Mindestanforderungen nach DIN 4109 [1, 2] und den Empfehlungen für erhöhten Schallschutz nach VDI 4100 [3] zu unterscheiden. Die DIN 4109 ist bauaufsichtlich eingeführt und damit für alle Neubauten – bei wesentlichen baulichen Änderungen auch für Altbauten – rechtsverbindlich. Die Anforderungen in VDI 4100 müssen hingegen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer privatrechtlich vereinbart werden, wobei sich die Rechtsprechung – vor allem bei Bauten in gehobener Ausführung – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zunehmend an den Werten der VDI 4100 orientiert.
Die Anforderungen der DIN 4109 beziehen sich auf den Installations-Schallpegel LAFmax,n (frühere Bezeichnung LIn), der nach DIN EN ISO 10052 [4] am Bau gemessen wird. Es handelt sich dabei vereinfacht gesprochen um den durch eine haustechnische Installation in einem schutzbedürftigen Nachbarraum (z.B. Wohn- oder Schlafraum) hervorgerufenen Schallpegel. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Die Anforderungen in DIN 4109 beschränken sich auf die Schallübertragung zwischen fremden Wohnungen (bei Abwassersystemen in mehrgeschossigen Bauten fast immer vorhanden). Für den Schallschutz im eigenen Bereich gibt es lediglich Empfehlungen.
- Bei Geräuschen mit schwankender Lautstärke ist das lauteste Schallereignis (sogenannter Maximalpegel) maßgebend.
- Die Anforderungen beziehen sich auf den Gesamt-Schallpegel aller in einem Gebäude vorhandenen haustechnischen Anlagen. Da Abwassergeräusche stets zeitgleich mit den Geräuschen anderer Installationen, z.B. dem Spülgeräusch eines WCs, auftreten, muss zwischen dem Schallpegel der Abwasserinstallation aus dem Prüfzeugnis und den geltenden Schallschutzanforderungen ein ausreichender Sicherheitsabstand verbleiben. Als Faustregel gilt: Liegen die Werte des Prüfzeugnisses um mindestens 5 dB(A) unter den Anforderungen, so sind sie für den baulichen Schallschutz i.d.R. als unkritisch anzusehen.
Ein direkter Vergleich zwischen den in DIN 4109 und VDI 4100 enthaltenen Anforderungen ist nur für Räume einer bestimmten Größe möglich. Dies liegt daran, dass sich die Anforderungen der VDI 4100 auf eine modifizierte akustische Messgröße (mittlerer Standard-Maximalpegel) beziehen, die vom Volumen des Empfangsraums abhängt. Wie aus den Werten in Tabelle 1 hervorgeht, ergeben sich für kleine Räume nach VDI 4100 strengere Anforderungen als nach DIN 4109, während bei großen Räumen der umgekehrte Fall eintritt.
Schallschutznachweis
Ein Schallschutznachweis hat die Aufgabe, bauliche Einrichtungen im Vorfeld so zu planen und auszulegen, dass Schallschutzmängel vermieden werden. Bei haustechnischen Anlagen ist dies allerdings schwierig, da die Berechnungsmodelle sehr kompliziert und aufwendig und zudem noch nicht ausreichend validiert sind [5]. Um den Installations-Schallpegel vorherzubestimmen, zieht man deshalb i.d.R. Messergebnisse aus einem bauakustischen Prüfstand heran. Dabei wird die Installation in gleicher Weise wie am Bau in den Prüfstand eingebaut und der resultierende Schallpegel gemessen. Der Prüfstand dient hierbei als Musterbau, in dem die Messungen unter definierten und reproduzierbaren akustischen Bedingungen erfolgen können. Die Messergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert, der vom Auftraggeber – in der Regel dem Hersteller der installierten Produkte – bezogen werden kann. Für bauliche Situationen, die den Verhältnissen im Prüfstand gleichen oder ähneln, lassen sich die gemessenen Werte in die Praxis übertragen. Bei abweichenden baulichen Verhältnissen kann eine Umrechnung erfolgen, die das prüfende Institut bei Bedarf durchführt.
Messung von Abwassergeräuschen im Prüfstand
Die akustische Kennzeichnung von Abwassersystemen erfolgt durch Messungen nach DIN EN 14366 [6] in einem bauakustischen Prüfstand. Bei der Messung wird das zu prüfende Abwassersystem an einer Wand (der sogenannten Installationswand) montiert und der Schallpegel in den Räumen vor und hinter der Wand gemessen. Die im IBP (Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Stuttgart) verwendete Installationswand besteht aus Mauerwerk mit einer flächenbezogenen Masse von 220 kg/m2. Dies entspricht der leichtesten Wand, die nach DIN 4109 ohne Nachweis für die Befestigung von Wasserinstallationen zulässig ist.
Bei der Messung wird das Rohr von einem konstanten Wasserstrom durchflossen, wobei nacheinander ein Durchfluss von 0,5 l/s, 1,0 l/s, 2,0 l/s und 4,0 l/s eingestellt wird. Die Werte gelten für Rohre mit dem Durchmesser 110 mm. Der Durchfluss orientiert sich an der maximalen hydraulischen Belastbarkeit. Für die akustische Beurteilung von Abwassersystemen ist vor allem die Messung bei 2,0 l/s bedeutsam, da dieser Durchfluss in etwa der mittleren Wassermenge einer typischen WC-Spülung entspricht.
Abgesehen von einigen grundlegenden Anforderungen, z. B. hinsichtlich der Wassereinleitung und der Fallhöhe des Wassers, macht DIN EN 14366 keine Vorgaben zu den geprüften Abwassersystemen, sodass die Systeme im Prinzip beliebig aufgebaut sein können. In den weitaus meisten Fällen wird als Messaufbau jedoch die in der Norm beschriebene Standard-Konfiguration gewählt, die im Wesentlichen dem in Bild 1 skizzierten Aufbau entspricht. Dies allein reicht allerdings nicht aus, um Messungen an unterschiedlichen Abwassersystemen miteinander zu vergleichen, da auch die jeweiligen Montagebedingungen, etwa Anpressdruck und Lastabtrag der Rohrschellen, großen Einfluss auf das Messergebnis haben.
Der Geräuschpegel im Raum hinter der Installationswand wird neben den Montagebedingungen vor allem von drei Faktoren bestimmt:
- Den größten akustischen Einfluss haben die Rohrschellen. Eine wichtige Rolle spielen die Beschaffenheit der Schellen, z. B. die Elastizität der Gummieinlage, und ihre technische Funktion, wie etwa Lastabtrag oder seitliche Führung.
- Auch die Rohre selbst sind von großer Bedeutung. Je schwerer sie sind, desto geringer der Schallpegel. Auch sind Werkstoffe mit hoher innerer Dämpfung vorteilhaft, z. B. manche Kunststoffe. Hingegen bietet ein mehrlagiger Aufbau der Rohrwand gegenüber einem einlagigen System per se noch keine akustischen Vorteile.
- Weniger wichtig, aber keinesfalls unbedeutend, sind Übergänge wie Muffen, Abzweige oder Bögen. Da die Verwirbelung der Wasserströmung vor allem im Bereich der Übergänge erfolgt, kann eine strömungsgünstige Gestaltung hier merkliche akustische Verbesserungen bewirken.
Der Einfluss der Schellen und der Rohre ist in Bild 3 schematisch dargestellt. Es zeigt sich, dass sich mit geeigneten Schellen auch mit vergleichsweise leichten Rohren ein hinreichender Schallschutz erreichen lässt. Umgekehrt können schwere Rohre ihre akustischen Vorteile nicht ausspielen, wenn die Körperschallisolation der verwendeten Schellen nicht ausreicht. Wie in der Bauakustik häufig der Fall, bestimmt auch hier das schwächste Glied der Kette den resultierenden Gesamtwert.
Einfluss der Rohrschellen
Übliche Schellen bestehen aus einem Stahlbügel mit Profilgummieinlage, die neben der Rohrbefestigung auch die Funktion der Körperschallisolation übernimmt. Es gibt jedoch auch Schellen, die vollständig aus Kunststoff bestehen, sowie Konstruktionen, bei denen das Isolationselement in den Fuß der Schelle integriert ist. Die nachfolgenden Betrachtungen beschränken sich auf Standardschellen.
Die körperschallisolierende Wirkung von Rohrschellen hängt neben der Elastizität und der Profilierung der Gummi-Einlage vor allem vom Anpressdruck ab, mit dem die Schelle das Rohr umschließt [7]. Die beste Körperschallisolation wird erreicht, wenn die Schelle nur leicht an der Rohrwand anliegt. Mit zunehmendem Druck verringert sich die Körperschallisolation und geht bei übermäßiger Stauchung des Profilgummis schließlich fast gänzlich verloren. Es ist daher wichtig, nur auf den Außendurchmesser des Rohrs abgestimmte Schellen zu verwenden und sie nicht fester anzuziehen, als für den sicheren Halt des Rohrs erforderlich ist.
Einen akustischen Sonderfall stellen Stütz- und Fixierschellen dar, bei denen der obere Teil – die Fixierschelle – fest mit dem Rohr verbunden ist. Der untere Teil – die Stützschelle – ist mittels einer justierbaren Halterung an der Installationswand befestigt und umschließt das Rohr idealerweise ohne es zu berühren. Nach der Montage des Abwassersystems liegt die Fixierschelle auf der Stützschelle und trägt das Rohr. Ein Beispiel ist in Bild 4 dargestellt.
Mit den Stütz- und Fixierschellen lässt sich eine sehr hohe Körperschallisolation erreichen. Dies setzt allerdings eine äußerst sorgfältige und genaue Montage voraus, wie sie am Bau mit vertretbarem Zeitaufwand kaum möglich ist. Schon geringste Fehler können die akustische Wirkung auf das Niveau einer Standard-Schelle reduzieren. Da Stütz- und Fixierschellen um ein Vielfaches teurer als normale Schellen sind, werden sie in der Praxis nur sehr selten eingesetzt. Leider wurden in der Vergangenheit insbesondere leichte Kunststoffrohre häufig in Verbindung mit Stütz- und Fixierschellen geprüft. Diese Prüfzeugnisse täuschen ein Schallschutzniveau vor, das am Bau bei Weitem nicht erreichbar ist.
Einfluss der Rohre
Die Schallschutzwirkung von Rohren hängt vor allem von ihrer Masse und der inneren Dämpfung des Werkstoffs ab. Da die meisten Kunststoffe eine verhältnismäßig hohe innere Dämpfung aufweisen, erreichen Kunststoffrohre mit genügend hoher Masse (ca. 3 – 4 kg/m) ähnlich niedrige Geräuschpegel wie die erheblich schwereren Gußrohre (längenbezogene Masse ca. 8 – 9 kg/m). Leichte Kunststoffrohre, z. B. HT-Rohre mit nur etwa 1 – 1,5 kg/m, schneiden akustisch deutlich schlechter ab. Die Art des verwendeten Kunststoffs und der Aufbau der Rohrwand (ein- oder mehrlagig) fällt akustisch erfahrungsgemäß nur wenig ins Gewicht.
Einfluss der baulichen Randbedingungen
Der Schallpegel von Abwassergeräuschen hängt in starkem Maße von der baulichen Situation ab. Die wichtigste Einflussgröße ist die Masse der Wand, an der das Abwassersystem befestigt ist. Die Wand im Installations-Prüfstand des IBP hat eine flächenbezogene Masse von 220 kg/m2. Ist die am Bau vorhandene Wand leichter oder schwerer, so verändert sich der Installations-Schallpegel. Diese Änderung lässt sich berechnen und ist in Bild 6 dargestellt.
Zusammenfassung
Die von Abwasserinstallationen hervorgerufenen Geräusche können leicht die gesetzlich zulässigen Werte überschreiten. Um dies zu vermeiden, ist neben einer fachgerechten Montage die Verwendung geeigneter Komponenten (Rohre und vor allem Schellen) erforderlich. Es wird empfohlen, nur Produkte mit akustischem Prüfzeugnis einzusetzen. Werden außerdem die Hinweise dieses Beitrags beachtet, lassen sich Schallschutzmängel im Allgemeinen sicher vermeiden. Sofern die baulichen Voraussetzungen dies zulassen, ist auf diese Weise auch ein erhöhter Schallschutz erreichbar.
Literatur:
[1] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise (Nov. 1989).
[2] DIN 4109-11: Schallschutz im Hochbau – Teil 11: Nachweis des Schallschutzes – Güte- und Eignungsprüfung (Mai 2010).
[3] VDI 4100: Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz (Okt. 2012).
[4] DIN EN ISO 10052: Akustik – Messung der Luftschalldämmung und Trittschalldämmung und des Schalls von haustechnischen Anlagen in Gebäuden – Kurzverfahren (Okt. 2010).
[5] DIN EN 12354-5: Bauakustik – Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften – Teil 5: Installationsgeräusche (Okt. 2009).
[6] DIN EN 14366: Messung der Geräusche von Abwasserinstallationen im Prüfstand (Febr. 2005).
[7] Mohr, J.; Weber, L.; Meister, A.: Einfluss der Montage auf das Geräuschverhalten von Abwassersystemen. Fortschritte der Akustik – DAGA 2010, S. 365 – 366.
Autoren: Dr. Lutz Weber, Joachim Mohr und Sven Öhler, Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP), Stuttgart
Bilder: IBP
Verwendung bauakustischer Prüfberichte
Prüfberichte stellen die wichtigste akustische Grundlage für die Planung von Abwassersystemen dar. Um Planungsfehler zu vermeiden, sind dabei jedoch einige wichtige Punkte zu beachten, die vielen Anwendern nur unzureichend oder gar nicht bekannt sind. Die häufigsten Fragen hierzu werden im Folgenden beantwortet.
Welche Bedeutung haben die Messergebnisse?
Die Messung von Abwassergeräuschen erfolgt frequenzabhängig in Terzen. Für die praktische Anwendung weitaus wichtiger als die Terzspektren sind jedoch die daraus gebildeten Einzahlangaben, die im Bericht in tabellarischer Form zusammengefasst sind. Sie haben folgende Bedeutung:
- Der Installations-Schallpegel LAFeq, n (frühere Bezeichnung LIn) ist der wichtigste akustische Beurteilungsmaßstab. Er dient als Vergleichswert für die Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 und kann in die in VDI 4100 verwendete Größe LAFeq, nT umgerechnet werden. Für die akustische Beurteilung ist wie schon erwähnt hauptsächlich der bei einem Durchfluss von 2,0 l/s ermittelte Wert maßgebend.
- Der charakteristische Körperschallpegel Lsc,A wird für ergänzende akustische Berechnungen benötigt, hat also keine unmittelbare praktische Bedeutung.
- Auch der im Installationsraum gemessene Luftschallpegel La,A ist in erster Linie für ergänzende Berechnungen bestimmt. Er stellt aber auch ein wichtiges Maß für die akustische Qualität der untersuchten Rohre dar, da er weitgehend unabhängig von den verwendeten Rohrschellen ist. Dabei gilt: je kleiner La,A, desto höher die Schalldämmung der Rohrwand.
- Die Schallschutzanforderungen für Installationsgeräusche in DIN 4109 und VDI 4100 beziehen sich auf den Maximalpegel LAF,max. Da bei der Messung von Abwassergeräuschen im Gegensatz dazu der Mittelungspegel bestimmt wird, wird in den Prüfberichten der Index „max“ durch den Ausdruck „eq“ ersetzt.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen Messergebnissen und Schallschutzanforderungen?
Der bei einem Durchfluss von 2,0 l/s gemessene Installations-Schallpegel LAFeq,n kann zum Nachweis der Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 herangezogen werden. Hierbei sind jedoch folgende Punkte zu beachten:
- Der gemessene Installations-Schallpegel bezieht sich auf die bauliche Situation im Prüfstand. Für abweichende bauliche Bedingungen müssen die Messwerte entsprechend umgerechnet werden.
- Ist das Abwassersystem nicht an einer Wand des schutzbedürftigen Raums sondern an einem flankierenden Bauteil befestigt, so verringert sich der Installations-Schallpegel im Normalfall um etwa 5 dB(A).
- Die gemessenen Abwassergeräusche müssen in jedem Fall unter den geltenden Anforderungen liegen. Dies allein ist jedoch oft nicht ausreichend, da auch die übrigen Installationsgeräusche (WC-Spülung, Geräusche von Bade- und Duschwannen, etc.) berücksichtigt werden müssen. Geräuschanteile, die die Anforderungen um mehr als 10 dB(A) unterschreiten, können hierbei vernachlässigt werden.
- Eine Alternative zur rechnerischen Berücksichtigung der verschiedenen Geräuschanteile, die sich in der Praxis oft als aufwendig und schwierig erweist, besteht in der Messung einer kompletten Installation im Prüfstand (Systemprüfung). Hierbei werden sämtliche Geräusche erfasst, sodass sich die Messwerte direkt auf die Praxis übertragen lassen.
Wie weit lassen sich niedrige Geräuschpegel aus dem Prüfstand in die Praxis übertragen?
Bei der Messung von Abwassergeräuschen im Prüfstand lassen sich sehr niedrige Schallpegel erfassen. Am Bau ist dies in der Regel nicht möglich, da in üblichen Wohnräumen – abhängig von Wohnlage und baulicher Ausführung des Gebäudes – ein Grundgeräuschpegel von etwa 15 dB(A) (ruhige ländliche Wohnlage) bis 30 dB(A) (an lauten Straßen) vorhanden ist. Das IBP ist deshalb dazu übergegangen, Schallpegel von weniger als 10 dB(A) nicht mehr im Prüfbericht anzugeben. In älteren Berichten (bis etwa Sommer 2009) sind derartige Werte zwar teilweise noch zu finden. Sie sollten aber ignoriert werden, da sie eine erhöhte Messunsicherheit aufweisen und in normaler Wohnumgebung nicht wahrnehmbar sind.
Welchen Einfluss haben die Montagebedingungen auf das Messergebnis?
Die Entstehung und Übertragung von Abwassergeräuschen werden in starkem Maße von den Ausführungsdetails bestimmt. Zu nennen ist hier insbesondere der Anpressdruck der Rohrschellen. Er kann vom nahezu berührungslosen Zustand bis zur Verformung der Rohrwand reichen. Weitere akustisch maßgebliche Einflussgrößen sind die versatzfreie, vertikale Ausrichtung des Rohrstrangs und die Einstecktiefe der Muffen. Alles in allem können sich durch unterschiedliche Montagebedingungen Abweichungen des Installations-Schallpegels um bis zu etwa 10 dB(A) ergeben. Der Einfluss der Montagebedingungen auf die direkte Luftschallabstrahlung des Rohrs (Schallpegel im Installationsraum) ist demgegenüber deutlich geringer.
Erfolgt der Einbau des Abwassersystems in den Prüfstand durch den Auftraggeber, wird die Montage i.d.R. so ausgeführt, dass sich der geringstmögliche Geräuschpegel ergibt. Es hat sich leider gezeigt, dass diese Montage oft nicht der Situation in der Praxis entspricht, sodass die Messergebnisse erheblich unter den Werten liegen, die unter realen Verhältnissen am Bau zu erwarten wären. Die Montagebedingungen sind zwar im Prüfbericht beschrieben, wegen der Vielzahl der vorhandenen akustischen Einflussgrößen muss die Dokumentation jedoch zwangsläufig lückenhaft bleiben. Das IBP ist deshalb dazu übergegangen, den Einbau nur noch durch institutseigenes Handwerkspersonal vorzunehmen. Zur Verbesserung der Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Systemen wird außerdem der Einsatz einer im Institut hinterlegten Referenzschelle (es handelt sich um eine handelsübliche Schelle aus Stahl mit Profilgummi-Einlage) empfohlen. Hierdurch ist sichergestellt, dass sich die im Prüfbericht angegebenen Messwerte am Bau reproduzieren lassen.
Bei älteren Prüfberichten (bis etwa Sommer 2013) trifft dies leider nicht immer zu, insbesondere dann, wenn die angegebenen Geräuschpegel sehr niedrig sind. In solchen Fällen liegt der Verdacht nahe, dass die Montage des Systems unter praxisfremden Bedingungen erfolgte. Man sollte dann sicherheitshalber überprüfen, wer den Einbau durchgeführt hat (dies ist aus dem Bericht ersichtlich) und ob die im Bericht beschriebenen Montagebedingungen der Praxis entsprechen.
Was ist bei der Verwendung anderer Rohrschellen zu beachten?
Die Geräusche von Abwassersystemen hängen gleichermaßen von den Schellen und den Rohren ab, wobei der akustische Einfluss der Schellen überwiegt. Werden statt des im Prüfbericht beschriebenen Produkts andere Schellen verwendet, ist unter Umständen mit starken akustischen Veränderungen zu rechnen. Daher wird empfohlen, am Bau die gleichen Schellen wie im Prüfstand einzusetzen. Zwar wäre es im Prinzip möglich, akustisch gleichwertige Schellen einzusetzen. Dies scheitert jedoch daran, dass zuverlässige Angaben zur körperschallisolierenden Wirkung von Rohrschellen – allein schon wegen des Fehlens eines genormten Messverfahrens – derzeit nicht verfügbar sind.
Lassen sich Abwassergeräusche durch Rohrummantelungen reduzieren?
Hier ist zwischen der Körperschallübertragung und der Luftschallabstrahlung zu unterscheiden. Eine Verminderung des abgestrahlten Luftschalls kann z.B. erforderlich sein, wenn das Rohr im Hohlraum einer abgehängten Unterdecke oder durch einen in Leichtbauweise errichteten Schacht verläuft, der sich in einem schutzbedürftigen Raum befindet. Um die Luftschallabstrahlung des Rohrs zu vermindern, muss die Ummantelung eine beschwerende Einlage, z.B. eine Blei- oder Schwerfolie, enthalten. Außerdem sollte sie das Rohrsystem einschließlich aller Abzweige und Bögen komplett umschließen. Auf diese Weise ist eine Verminderung der Schallabstrahlung um bis zu etwa 10 dB(A) möglich. Eine vollständige Ummantelung des Rohrs hat außerdem den Vorteil, dass sich die Gefahr von Körperschallbrücken, etwa durch herabfallende Mörtelbatzen, erheblich vermindert.
Um die Körperschallübertragung über die Rohrschellen zu reduzieren, muss die Ummantelung innerhalb der Schellen verlegt werden. Der Durchmesser der Schellen muss entsprechend abgestimmt sein und es ist sicherzustellen, dass ein Durchrutschen der Rohre ausgeschlossen ist. Das Verbesserungspotenzial liegt auch hier in der Größenordnung von etwa 10 dB(A). Es ist grundsätzlich zu empfehlen, Rohrummantelungen mit akustischem Prüfzeugnis einzusetzen.
Als Beispiel für einen Prüfbericht über die Messung von Abwassergeräuschen ist im Anhang ein Auszug aus einem Bericht des IBP dargestellt. Wiedergegeben sind die erste und die zweite Seite (Titel- und Ergebnisblatt). Das Titelblatt enthält den Namen des Auftraggebers und die Bezeichnung des geprüften Abwassersystems. Aus dem Ergebnisblatt sind der Aufbau des Systems und die Messwerte zu ersehen. Es sind immer mehrere Ergebnisse angegeben, die von der für die Messung und Beurteilung herangezogenen Norm (DIN 4109, VDI 4100 oder DIN EN 14366), der Lage des Messraums vor oder hinter der Installationswand (Raum UG vorne oder UG hinten) sowie der jeweiligen Durchflussmenge (0,5 l/s bis 4,0 l/s) abhängen. Für die Einhaltung der in Deutschland geltenden Schallschutzanforderungen ist i.A. der Installations-Schallpegel LAFeq,n nach DIN 4109 im Raum UG hinten bei 2,0 l/s maßgebend.