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Betriebsunterbrechungen von Trinkwasser-Installationen

Es sind hygienische Risiken wahrscheinlich – und damit konkrete Maßnahmen erforderlich

Bei Betriebsunterbrechungen von Trinkwasser-Installationen von mehr als drei Tagen sind vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren. (ZVSHK)

 

Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass Schulen, Kindertagesstätten, Hotels und andere gewerbliche und öffentliche Gebäude geschlossen wurden. Inzwischen haben sie teilweise wieder geöffnet, sind aber von einer normalen Nutzung noch weit entfernt. Das hat Auswirkungen auf die Qualität des Trinkwassers: Wenn es zu lange in der Leitung steht, vermehren sich Keime und können dem Menschen gefährlich werden. Besondere Maßnahmen sind notwendig.

Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die sich ebenso wie die erlassenen Rechtsverordnungen zum Corona-Virus auf das Infektionsschutzgesetz beruft, ist in Trinkwasser-Installationen der sogenannte „bestimmungsgemäße Betrieb“ jederzeit sicher zustellen. Das betont der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – kurz DVQST. Im Klartext heißt „bestimmungsgemäßer Betrieb“: Auch wenn sich keine Gäste, Besucher oder andere Nutzer im Gebäude aufhalten, die Restaurantküche kalt bleibt oder im Betrieb kein oder nur wenig Wasser fließt, muss eine normale Nutzung simuliert werden. Eben „bestimmungsgemäß“ – als würde das Gebäude so genutzt wie vorgesehen. Das kann erreicht werden, indem die Entnahmestellen (WCs, Waschtische usw.) spätestens alle 72 Stunden mindestens so lange aufgedreht werden, bis sich die Temperatur des Wassers nicht mehr verändert, also weder steigt noch fällt.

Konkretes Handeln erforderlich

Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen (72 Stunden) sind daher vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren, um einen technisch und hygienisch einwandfreien Zustand der Trinkwasser-Installation sicherzustellen. Der DVQST informiert dazu wie folgt:

 

  • Bei Trinkwasser-Installationen, welche länger als 72 Stunden nicht genutzt werden, ist zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperreinrichtung zu schließen. (Es gelten die VDI 6023-3 und 3810-2.)
  • Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es je nach geplanter Dauer der Betriebsunterbrechung sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung (TWE) abzuschalten. Wenn die TWE abgestellt werden soll, muss diese jedoch auch kalt ausgespült werden, d. h. die Warmwasserleitungen sollten nicht erst langsam durch den für Legionellen günstigen Temperaturbereich abkühlen. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen in Betrieb bleiben. So wird sichergestellt, dass auch das warme Wasser in der Zirkulationsleitung gegen kaltes ausgetauscht wird.
  • Bei Betriebsunterbrechungen ab 4 Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.
  • Bei Wieder-Inbetriebnahme nach spätestens 7 Tagen genügt es, das Wasser mindestens fünf Minuten fließen zu lassen. Wichtig ist hierbei, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung der Verteilleitungen zu sorgen. Die Spülung wird getrennt sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung durchgeführt.
  • Bei Wiederinbetriebnahme nach maximal 4 Wochen ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser durchzuführen (dazu ist es notwendig, das DVGW-Arbeitsblatt 557 zu beachten).
  • Sollte die Unterbrechung länger als einen Monat dauern, sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen (allgemeine Keimzahl und auf Legionellen) durchzuführen, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen.
  • Ist eine Stilllegung von mehr als 6 Monaten abzusehen, ist sogar die Anschlussleitung durch das WVU (Wasserversorgungsunternehmen) abzutrennen.

 


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