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Barrierefreiheit im Bad: Was gilt es zu beachten und welche Vorgaben gibt die DIN 18040-2

Das Bad verändert sich von der nur zum funktionalen Zweck betretenen aber notwendigen Räumlichkeit immer mehr zur Wellnessoase und wird dadurch zu einem weiteren Wohnraum. Der SPA (Sanitas Per Aquam) -Gedanke wird damit in der Wohnung umgesetzt und der Luxus des Hotels im Urlaub in den Alltag übertragen. Bei der Planung solcher Räume speziell für die ältere Generation sind wesentliche Dinge zu beachten. Die DIN 18040-2, Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Wohnungen, schreibt vor, welche Maßnahmen dafür notwendig sind. Abgerundet mit dem richtigen Licht- und Wärmeverhältnis entsteht ein barrierefreies Bad mit Komfort.

Richtig geplant sorgen barrierefreie Bäder für den nötigen Komfort. Bild: Ideal Standard

Die Fläche des Duschplatzes ist nicht vorgegeben, sie kann in die Bewegungsfläche der Dusche integriert werden. Bild: Bette

Schrank mit höhenverschiebbaren Fächern. Bild: GHM

Handtuchheizkörper in Verbindung mit einer Fußbodenheizung sorgen im unmittelbaren Umfeld für eine höhere Raumtemperatur. Bild: Kermi

Mobile Griffsysteme mit Vakuumsauger bieten bei zeitlich absehbarer Behinderung eine Hilfestellung. Bild: ROTH Sanitärprogramme

Die Höhe des Klappsitzes ist zwischen 46 und 48 cm anzusetzen. Bild: Schramm

Lichtfliesen geben eine gewisse Orientierung. Bild: kabe innovative Lichttechnik

Beleuchtete Rinnen heben den Duschbereich hervor und setzen Akzente. Bild: ACO Haustechnik

 

Die Grundbedürfnisse nach Wärme und Licht vereinen sich mit dem Streben nach Harmonie von Boden- und Wandbelag bis hin zu den Einrichtungsgegenständen. Nicht zuletzt erwartet der Nutzer eines Bades funktionale sowie dem Auge gefällige Armaturen. Ein Einbinden der Haustechnik mit elektronischen Hilfen, wie die Sensortechnik, runden den Umfang ab. Das gilt auch für barrierefrei geplante Bäder.

Anforderung an die Einrichtung
Um Bewegungen und Handlungen barrierefrei ausführen zu können, ist entsprechender Freiraum erforderlich. Die DIN 18040-2 sieht aus diesem Grund ein Mindestmaß vor WC, Waschbecken und Dusche bzw. Badewanne von 120 x 120 cm vor. Es ist zulässig, dass sich diese Flächen überlagern. Ist das Bad rollstuhlgeeignet auszubilden, so erhöhen sich die Maße auf 150 x 150 cm. Beim WC ist zusätzlich zu beachten, dass der Abstand zu Waschbecken, Dusche bzw. Badewanne größer als 90 cm und der zu einer Wand größer als 30 cm ist. 

Das WC – individuell angepasst
Das WC sollte nach Möglichkeit mit einem Elektromotor in der Höhe verstellbar sein, um den Sitz den Bedürfnissen des Benutzers anzupassen. Seitliche Klappstützgriffe und eine Rückenstütze erleichtern die Benutzung. Für den Rollstuhlfahrer sind sie unerlässlich.
Die DIN stellt an WCs für Rollstuhlbenutzer folgende Anforderungen: Die Vorderkante muss 55 cm vor dem Spülkasten sitzen. Die Vorgabe der Sitzhöhe liegt zwischen 46 und 48 cm. Die beidseitigen Stützgriffe haben hochklappbar zu sein. Ihre Oberkante soll 28 cm über dem Sitz liegen. Sie sollen zwischen 65 und 70 cm auseinander installiert werden und 15 cm über die Vorderkante des Beckens ragen. Die Befestigung der Stützgriffe hat einer Last von 1 kN am Griffende standzuhalten. Das Auslösen des Spülvorgangs muss ohne Veränderung der Sitzposition mit einer Hand möglich sein. Berührungslose Spülungen sind hier eine wesentliche Erleichterung.
An dieser Stelle sollte auch auf adipöse Personen verwiesen werden. Der Begriff adipös wird durch einen Body-Mass-Index größer 30 definiert. Das höhere Gewicht wirkt sich auf den Deckel des WCs, die Klappstützgriffe sowie deren Verankerungen in der Wand aus.
Zu berücksichtigen sind aber nicht nur die Verankerungen der Elemente, sondern auch die Konstruktion der Wand selbst: Die Lasten vom WC, die ebenfalls stark beanspruchten Stützgriffe in den bereits erwähnten Abständen und die Wasserzufuhr sowie die Ableitung müssen getragen werden. Nichttragende Innenwänden oder Trennwände aus Trockenbau sind hierauf auszurichten.
Die Auswahl der Keramik bleibt dem Geschmack des Kunden vorbehalten. Für bewegungseingeschränkte Personen kann es aber hilfreich sein, ein Toilettensystem zu verwenden, bei dem das Reinigen durch temperiertes Wasser und das Trocknen mit anschließender warmer Luftdusche erfolgt. Damit meist verbunden, aber auch für andere Keramiken einsetzbar, ist ein zeitliches Absaugen der Luft innerhalb des WCs, um die Geruchsbelästigung zu verringern. Hersteller bieten oft schon Systeme mit integrierter Absaugung im Unterputz-Spülkasten-Modul an. Hierbei wird die Luft durch einen Aktivkohlefilter gereinigt und wieder in den Raum eingebracht. Der Vorteil ist, dass keine weiteren Lüftungsinstallationen notwendig werden.

Am Waschtisch alles griffbereit
Der Waschtisch ist zusammen mit der Toilette die am häufigsten benutzte Einrichtung des Raums. Für den Rollstuhlfahrer muss er unterfahrbar sein, dies bedingt einen Unterputzsiphon. Die DIN stellt aber an Waschplätze für Rollstuhlnutzer noch weitere Anforderungen. So wird eine Höhe von 80 cm verlangt. Die ersten 30 cm von der Vorderkante müssen auf einer Höhe von 67 cm für Knie und Beine frei bleiben. Die Füße benötigen 10 cm von der Wand weg auf einer Höhe von 35 cm einen Freiraum. Die Tiefe sollte etwa 55 cm betragen und der Hebel der Mischbatterie maximal 40 cm hinter der Beckenkante liegen. Zum Waschtisch sollte ebenfalls eine großzügig dimensionierte Ablage geplant werden, um die nötigen Pflegeprodukte griffbereit zu positionieren.
Die Mischbatterie ist so einzurichten, dass die Wassertemperatur von 45°C nicht überschritten wird, um Verbrühungen zu vermeiden. Verlangt werden Einhebelarmaturen. Es besteht die Möglichkeit, die Armatur um eine Brause zu erweitern, damit das Waschen der Haare für in der Mobilität eingeschränkte Personen erleichtert wird.
Bei Installationen von berührungslosen Armaturen fordert die DIN 18040-2 den Einsatz von Temperaturbegrenzern. Solche Armaturen erleichtern Personen mit eingeschränkter Grob- und Feinmotorik den Waschvorgang wesentlich. Die Vorteile sind:

  • Der Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen entfällt,
  • eine Berührung der Armatur, bei der Krankheitskeime übertragen werden könnten, unterbleibt,
  • es wird Wasser gespart, da die Armatur nur solange wie nötig offen ist.


Spiegelelement und Leitsystem
Eine wesentliche Funktion für die Körperpflege erfüllt der Spiegel. Er sollte mindestens 100 cm hoch sein, damit sitzende und stehende Personen sich gleich gut betrachten können. Für Wohnungen, die nach DIN 18040-2 rollstuhlgerecht ge­plant sind, ist das sogar zwingend. Die Beleuchtung sollte indirekt, also blendfrei und möglichst ohne Schattenwurf erfolgen. Für Rollstuhlfahrer ist ein neigbarer Spiegel eine weitere Hilfe.

Für desorientierte Personen oder solche mit großer Sehschwäche kann eine gute Unterstützung und als Schritt zum „Ambient Assisted Living“ (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben) ein Spiegel sein, der „mitdenkt“. Mit ihm wird das gesamte Badezimmer – also Grundriss mit Höhenentwicklung, das Mobiliar und die Lage der Artikel des täglichen Gebrauchs – digital erfasst. Im nächsten Arbeitsschritt werden auch Körper und Bewegungsprofile der Benutzer elektronisch erfasst und gespeichert. Über dem Waschtisch wird ein Spiegel mit einem vernetzten Sensorsystem eingesetzt, der einem überdimensionierten iPhone ähnelt. Die Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind darauf als Symbole dargestellt. Der Nutzer hat die Möglichkeit, z.B. das Symbol Zahnbürs­te oder Medikamentenschachtel zu berühren, um das Objekt mithilfe eines blinkenden Lichtes an der entsprechenden Stelle zu finden.
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Barrierefrei duschen ohne Komfortverlust
Die Dusche ist bodengleich zu installieren, um das betreten bzw. befahren barrierefrei zu gestalten. Die DIN stellt an eine Dusche für Rollstuhlnutzer folgende Forderungen: Die Fläche des Duschplatzes ist nicht vorgegeben, sie kann in die Bewegungsfläche der Dusche von 150 x 150 cm (bzw. 120 x
120 cm für barrierefreie Bäder) integriert werden. 
Durchscheinende oder durchsichtige Wände begüns­tigen den Lichteinfall und vermeiden im restlichen Raum Wasserspritzer, die ein Ausrutschen provozieren können. An der Wand sollte ein Klappsitz angebracht oder nachrüstbar sein, ebenso wie seitliche Stützgriffe. Die Höhe des Sitzes ist, vergleichbar dem WC, zwischen 46 und 48 cm anzusetzen, die Stützgriffe 28 cm höher. Ein Hocker in der Duschtasse löst das Problem bei kurzzeitigen Behinderungen. Für Gehbehinderte sind umlaufende Handläufe in der Dusche oder im gesamten Bad in Form einer Reling dankbar, da sie jederzeit einen sicheren Halt ermöglichen.

Die Frage, welche Brausemöglichkeit in der Dusche zum Einsatz kommt, ist auf die unterschiedlichen Vorlieben der Nutzer abzustimmen. Die Anordnung einer Stange, an der die Handbrause beweglich und in der Höhe verschiebbar genutzt werden kann, kommt den individuellen Bedürfnissen am besten entgegen. Entscheidend ist, die Einhebelduscharmatur muss in Sitzposition in 85 cm Höhe erreichbar sein. 

Sicher und entspannt Baden
Die Badewanne ist auch in barrierefreien Bädern ein wichtiges Element und trägt zur Entspannung bei. Für Senioren sind Sitzbadewannen und Wannen mit seitlichem Ausstieg sinnvoll. Als Aus- und Einsteigehilfe dienen Haltegriffe. Armaturen mit voreinstellbaren Füllmengen verhindern ein Überlaufen der Wanne. Beim rollstuhlgerechten Bad ist die Dusche die bessere Lösung. Wird an deren Stelle trotzdem eine Badewanne vorgesehen, so muss diese mit einem Lifter nutzbar sein. Whirlpools mit dem angenehmen Effekt der Unterwassermassage sind wegen des Aufwands in der Haustechnik und des Flächenbedarfs im gehobenen Segment angesiedelt. Sie benötigen, ebenso wie die Wannen, Griffe zum Ein- und Aussteigen und eine entsprechende Rutschsicherheit.

Gut erreichbarer Stauraum
Der Bedarf an Fläche für die beim Baden erforderlichen Utensilien, wie Hand- und Badetücher, Waschlappen, Bademantel, ist in einem Haushalt für mehrere Personen hoch. Das Angebot an entsprechenden Möbeln ist breit gefächert. Für Rollstuhlfahrer gibt es Schränke mit Fächern, die in der Höhe verschiebbar sind und wie Schubladen bewegt werden können.

Die richtige Wärme macht‘s
Nichts erhöht das Wohlbefinden mehr, als ein Bad mit einer angenehmen Raumtemperatur. Steht man vor dem Waschtisch auf einem kalten Stein oder tritt man aus der warmen Dusche auf eine kalte Fliese, so kann das den Komfort mindern. Jüngere Menschen gehen darüber vielleicht noch hinweg, für ältere kann es zum bleibenden Ärgernis werden. Eine Fußbodenheizung kann bei dieser Problematik Abhilfe schaffen. Auch die elektrische Variante ist – beispielsweise bei einem Umbau – interessant, um eine Anpassung der Heizungsleitungen zu umgehen. Sie ist jedoch energetisch nicht so effektiv.
Mit zunehmendem Alter steigt bei allen Menschen das Bedürfnis nach Wärme. Da die richtige Temperatur zum Wohlfühlen vom individuellen Geschmack abhängt, sind schnell reagierende Zusatzheizkörper eine Lösung. Zusätzlich an der Wand angeordnete Heizkörper können die Temperatur des Raums in der unmittelbaren Umgebung erhöhen und die darauf abgelegten Handtücher erwärmen.

Sicherheit durch Raumlüftung
Eine Lüftungsanlage im barrierefreien Bad kann zur Sicherheit beitragen und die Rutschgefahr mindern. Sie sorgt für die Ableitung der beim Waschen und Duschen entstehenden Feuchtigkeit, die auf kalten Flächen wie dem Fliesenboden kondensiert. Auch Aufgrund des Kälteempfindens älterer Menschen kann eine mechanische Lüftung von Vorteil sein. Bei einem geöffnetem Fenster kühlt der Raum sehr schnell aus und sorgt somit für ein Unbehagen des Bad-Nutzers.

Raumgestaltung
Auch an den Bad-Raum selbst werden gewisse Anforderungen gestellt. So muss die Tür eine Mindestdurchgangsbreite von 80 cm – für Rollstuhlfahrer 90 cm – und eine Höhe von 205 cm haben sowie nach außen aufgehen. Der Beschlag muss im Notfall von außen zu öffnen sein. Die DIN schreibt ebenfalls vor, dass der Griff in einer Höhe von 85 cm angebracht sein muss. So ist er von Rollstuhlfahrern und auch von Kindern gut erreichbar.
Wenn die Wände gefliest oder mit Naturstein belegt werden, sollte die Auswahl im direkten Zusammenhang in Farbe, Form und Abmessung mit dem Bodenbelag und den Einrichtungsgegenständen stehen, um einen harmonischen Gesamteindruck zu erhalten. Die DIN empfiehlt, durch unterschiedliche Farben zwischen Fliesen und Einrichtung einen deutlichen Kontrast zu erzeugen. Ein Plan mit Darstellung des Fliesenschnitts, dem Fliesenspiegel, ist für die Anordnung der verschiedenen Elemente und der Durchstoßpunkte der Haustechnikleitungen unabdingbar. Möglichst glatte Fliesen haben den Vorteil, dass auf ihnen mobile Griffsys­teme mit Vakuumsauger gut haften und für die Dauer einer zeitlich absehbaren Behinderung eine Hilfestellung bieten. Sie setzen jedoch ein Fliesen-Mindestmaß voraus.
Der Belag des Bodens sollte eine Rauigkeit von mindestens „R 10“ haben, wobei die von der Feuchte stärker betroffenen Flächen, also vor der Badewanne, dem Waschbecken oder der Dusche, mit „R 11“ ausgeführt werden sollten. Höhere Rauigkeiten sind möglich, jedoch ist hierbei an die Reinigung zu denken. Bei Fliesen ist das Marktsegment auf die Unterschiede abgestimmt, beim Natursteinbelag kann die gewünschte Rauigkeit mit entsprechender Oberflächenbehandlung erzeugt werden.
Farbliche Abstufungen der Funktionsflächen erleichtern das zurechtfinden und werten den Raum zusätzlich auf. Eine weitere Hilfe kann das anordnen von Lichtfliesen oder -rinnen im Boden sein. In Abständen angeordnet kann mit ihnen in den Wänden oder am Boden eine Art Leitsys­tem gestaltet werden. So bekommt der Nutzer eine bessere Orientierung. Beim Einbau zu beachten ist das Einhalten der Schutzbereiche zu Wasserauslässen und die Wärmeentwicklung des Vorschaltgeräts.

Licht sorgt für Stimmung
Die Beleuchtung macht, ebenso wie die Wärme, einen großen Teil der behaglichen Atmosphäre eines Bades aus. Nicht umsonst wird Licht bei bestimmten Erkrankungen zu Therapiezwecken herangezogen. Die Beleuchtung gliedert sich in die Grund- und die Akzentbeleuchtung. Die Grundbeleuchtung soll den Raum gleichmäßig und möglichst blendfrei erleuchten. Standard sind ein oder zwei Lampen an Decke oder Wand. Die Akzentbeleuchtung hebt blendfrei die gerade benutzten Bereiche hervor und schafft zusammen mit der – dann geringeren – Grundbeleuchtung ein Gefühl der Abgeschlossenheit in dem Bereich.

Autor: Günter Kohlbecker, Bauingenieur und freier Autor


Rauigkeitsklassen der Bodenbeläge
Die DIN gibt für die rutschhemmenden Bodenbeläge im Bereich der Duschplätze den Begriff „sinngemäß GUV – I 8527 Bewertungsgruppe B“ vor. Der Ausdruck umreißt die Aussagen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung. In ihrer Informationsschrift „Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche“ wird die Rutschsicherheit im gewerblichen Bereich definiert. Sie entspricht den Arbeitsstättenrichtlinien der Berufsgenossenschaften bzw. Gewerbeaufsichtsämter. Hierbei ist „R 9“ die normale Beanspruchungsgruppe, „R 10“ wird z.B. für (öffentliche) Toiletten gefordert und die Gruppe „R 11“ gilt für Treppen.

 


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