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Klimaschutz verlangt Anpassungen

 

Bereits Anfang Oktober hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Mit ihm soll erreicht werden, dass die Treibhausgasemissionen, allen voran CO2, bis 2030 um 55 % gegenüber dem Jahr 1990 sinkt (derzeit sind es gut 30 %). Die Maßnahmen sind zahlreich und betreffen viele Bereiche, etwa die Landwirtschaft, die Industrie, den Verkehr und eben auch Gebäude. Kaum beschlossen, hagelte und hagelt es bis heute Kritik: „Päckchen statt Paket“, „Bevorteilung Besserverdienender“, „bürokratischer Aufwand“ u. a. m. Selbst der Bundesrechnungshof soll sich kritisch geäußert haben.
Die wohl größte Veränderung im Gewerk Heizung, die das Klimapaket vorsieht, betrifft Ölkessel. Zwar lässt die Formulierung im Beschluss der Bundesregierung noch Interpretationsspielräume zu. Aber so wie es aussieht, sind Ölkessel ab 2026 nur noch in Kombination mit Erneuerbaren Ener­gien erlaubt. Für Hausbesitzer in ländlichen Regionen kann das sehr schnell finanzielle Mehrbelastungen bedeuten.
Ein weiterer Punkt im Klimaschutzpaket sieht eine Abwrackprämie für Altkessel vor. An anderer Stelle plant das Bundesfinanzministerium eine steuerliche Förderung bei Sanierungsvorhaben – Ölkessel ausgenommen.
Wohl bemerkt: In ein Gesetz gegossen ist das Klimaschutzpaket längst noch nicht. Dazu müssen die Maßnahmen erst noch das komplette Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Denkbar ist, dass noch Anpassungen vorgenommen werden. Noch ist vieles in Bewegung und mit Ungewissheiten verbunden.
Gleichwohl ist bereits beim Endkunden angekommen, dass er demnächst einen Zuschuss bekommt, wenn er seinen Kessel austauscht – auch wenn man das pauschaliert so nicht sagen kann. Es soll laut SHK-Handwerksverbänden bereits zu Stornierungen von Aufträgen in Millionenhöhe gekommen sein (s. die zwei Beiträge auf den Seiten 16 und 17). Allein das ist schon ein Grund, dass das Gesetzgebungsverfahren rasch anläuft und möglichst schnell umgesetzt wird. Spätestens dann beginnt die Phase, in der sich der SHK-Handwerksbetrieb mit den Gegebenheiten auseinandersetzt – am besten aber schon heute.
Wir halten Sie hier und online auf www.ikz.de auf dem Laufenden. Schließlich muss man selbst sattelfest sein, um den Kunden ein Heizsys­tem zu empfehlen, das den gesetzlichen Rahmen erfüllt. Denn Arbeiten nach dem heute bewährten und routinierten Motto „alter Kessel raus, neuer Kessel rein“ sind dann kaum noch möglich.

Detlev Knecht
stv. Chefredakteur IKZ-HAUSTECHNIK
d.knecht@strobelmediagroup.de

 


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