Gute Chancen für das GEG
Es ist Bundestags-Wahljahr. Vielleicht offiziell noch nicht untersucht, erscheint diese Zeit oft als keine Gute für ausstehende Entscheidungen in der Politik. Denn gesetzliche Änderungen können Wähler vergraulen, sodass Parteien kontroverse Themen nicht selten vertagen. Von den politischen Gegebenheiten abhängig, neigen Inves-
toren in dieser Zeit eher zur Zurückhaltung, da durch einen Machtwechsel zuvor festgelegte Bauentscheidungen sich eventuell als ungünstig entpuppen können. Davon betroffen ist dann auch die SHK-Branche, angefangen bei der Objektplanung bis hin zur Produktwahl, die z. B. durch eine geänderte Förderpolitik die Falsche sein könnte. Wenn Bauvorhaben somit auf die Wartebank geschoben werden, ist dies für niemanden von Vorteil – weder für den Gesetzgeber, noch für Planungsbüros, Handwerksbetriebe oder Endkunden.
Vor einem gravierenden Entscheidungspaket stehen die Regierungsparteien auch bei dem anstehenden bzw. aus der Taufe zu hebenden Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG. Dies sollte zum 1. Januar 2018 in Kraft treten und die Energieeinsparverordnung, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz sowie das Energieeinspargesetz in sich vereinen und den „Niedrigstenergiegebäudestandard“ für öffentliche Gebäude definieren. Eine politische Unentschlossenheit hat sich allerdings nun auch in diesem Vorhaben gezeigt, wodurch seit Ende März feststeht, dass die Zeit nicht mehr ausreichend sei, um das Gesetz in dieser Legislaturperiode beschließen zu können.1)
Diese Situation führte zu reichlich Kritik gegen die Bundesregierung – einerseits zu recht, da es ein falsches Signal für die Planungs- und Investitionssicherheit der Bauwirtschaft ist. Andererseits bietet der zeitliche Aufschub aber auch eine gute Chance für das GEG. Denn es wäre wohl ein Gesetz geworden, das augenscheinlich keinen großen Schritt in Richtung Niedrigstenergiestandard gemacht hätte. Diskutiert wurde zwischen dem KFW-55-Standard und dem aktuellen EnEV-Niveau. Als eine Vorbildfunktion – was öffentliche Gebäude sein sollten – hätte das dem privaten Wohnungsbau nicht dienen können. Denn diese energetischen Anforderungen sind hier schon längst gang und gäbe. Unter dem Strich kann ein neuer Anlauf mit strengeren Vorschriften auch ein besseres Ergebnis bringen.
Markus Münzfeld
Redakteur
m.muenzfeld@strobel-verlag.de
¹) Einen Bericht zum Thema finden Sie
in dieser Ausgabe auf Seite 12.