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Raus damit!

Nicht regelkonforme Bauteile in der Trinkwasserinstallation müssen ausgebaut werden, Bestandsschutz gilt nicht. Für Bleileitungen gibt es eine verbindliche Frist

Handtuchheizkörper, die in die Zirkulationsleitung eingebunden sind, um die Wärme aus dem Trinkwasser zu nutzen, müssen bis spätestens 2025 aus der Installation entfernt werden. So regelt es die aktuelle Trinkwasserverordnung. (M. König)

Ein Hahnblock hat in der Warmwasser- und Zirkulationsleitung nichts verloren. (Bild: L. Wiesemann)

Zirkulationsleitung mit nicht trinkwasserkonformen Kugelhähnen. (Bild: L. Wiesemann)

Auch klassische Heizungsschieber finden sich regelmäßig in Trinkwasserinstallationen. (Bild: L. Wiesemann)

Seit 1973 wird Blei nicht mehr als Rohrleitungsmaterial verwendet. (Bild: L. Wiesemann)

 

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Planung, Errichtung, Instandhaltung und den Betrieb von Wasserversorgungsanlagen. Darin ist zum Beispiel niedergeschrieben, dass Trinkwasserinstallationen mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben sind, und dass bei der Errichtung und Instandhaltung nur Werkstoffe und Materialien verwendet werden dürfen, die eine entsprechende Eignung für den Einsatz in einer Trinkwasserinstallation aufweisen. In der Praxis stellt sich die Frage, wie mit nicht zugelassenen Bauteilen oder Materialien umzugehen ist, die bereits verbaut wurden und damit seit vielen Jahren Bestandteil der Installation sind.

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