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Pseudomonas aeruginosa – das unterschätzte Bakterium

Bedeutsam ist es in Gesundheitseinrichtungen und Kindertagesstätten, ansonst aber nicht untersuchungspflichtig. Ein Interview mit dem Hygienespezialisten Dr. Peter Arens von Schell

Auf der VDI-Tagung Trinkwasserhygiene Ende September referierte Dr. Perer Arens zu Pseudomonas aeruginosa – und stellte sich im Anschluss den Fragen von IKZChefredakteur Markus Sironi. (Bürschgens)

Ein unverzichtbares Regelwerk für alle, die sich mit Gesundheitseinrichtungen und Kindertagestätten beschäftigen: Das DVGW W 551-5 (A) von März 2024. (DVGW)

Im Leistungsverzeichnis und bei Bestellungen beim Großhandel sollten explizit Produkte mit hygienisch einwandfreien Oberflächen gefordert werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn sie im Herstellungsprozess trocken geprüft werden, wie z. B. die Armaturen von Schell. (Schell)

 

Aktuell scheinen sich die Fälle von Pseudomonas aeruginosa in Trinkwasserinstallationen zu häufen. Doch für viele in der SHK-Branche ist dieses Bakterium noch weitgehend unbekannt – denn es muss lediglich in Gesundheitseinrichtungen und Kindertagestätten untersucht werden, nicht aber routinemäßig gemäß Trinkwasserverordnung. Die IKZ hat bei Dr. Peter Arens nachgefragt, welche Bedeutung und Besonderheiten es bei diesem Bakterium gibt. Der Hygienespezialist beschäftigt sich seit gut zwei Jahrzehnten mit Pseudomonaden im Trinkwasser.

IKZ: Herr Dr. Arens, wie kommt es, dass Sie sich schon so lange mit Pseudomonas aeruginosa beschäftigen, wo doch das erste SHK-Regelwerk zu diesem Bakterium, das DVGW W 551-4, erst im April 2024 als Weißdruck erschienen ist?

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