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Prüf- und Nebenpflichten nicht vernachlässigen
Urteil: Installateur muss Qualität des Heizungsfüllwassers beim Einbau einer Wärmepumpe prüfen
Eine aktuelle Entscheidung des OLG Rostock (Beschluss 14.07.2023, Az. 4 O 52/23) zeigt die Notwendigkeit für SHK-Fachbetriebe auf, sich mit den Prüf- und Hinweispflichten im Rahmen der Leistungserbringung – konkret beim Einbau einer Wärmepumpe – näher zu beschäftigen. Im Gastbeitrag fasst RA Thomas Herrig die Entscheidung aus diesem Gerichtsverfahren und die daraus abzuleitenden Anforderungen an Auftragnehmer zusammen.
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