Erbschaft – Steuerermäßigungsvorschrift zeitlich gebunden
Vergeht zwischen dem Tod eines Erblassers und dem Verkauf von Vermögensgegenständen (hier: KG-Beteiligungen) aus der Erbschaft ein zu großer Zeitraum, ist die Gewährung der Steuerermäßigung nach § 35b EStG (sie soll der „Doppelbelastung“ bestimmter Vermögenswerte mit Erbschaft- und Einkommensteuer Rechnung tragen) unter Umständen nicht mehr möglich.
Denn gemäß der Vorschrift ist aus Gründen der Praktikabilität ein fünfjähriger Zeitraum relevant. Nicht entscheidend ist, aus welchen Gründen die Veräußerung außerhalb dieses Zeitraums stattgefunden hat. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht. Im entschiedenen Fall, waren aufgrund mehrerer Umstände sechs Jahre vergangen. Und bis zur Erteilung des Erbscheins konnte der Erbe nicht über den Nachlass verfügen (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: X R 20/21).