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Verkauf von Split-Klimageräten über zwielichtige Kanäle
Manche Baumärkte und Online-Händler verstoßen gegen geltendes Recht
In den warmen Sommermonaten wächst bei vielen Endverbrauchern der Wunsch nach einer Klimaanlage für ihre Wohnräume. In diversen Online-Shops und Baumärkten findet man auch schnell passende Angebote. Was viele nicht wissen, beschreiben vier Klima-Organisationen1) mit diesen Worten: „Der Einbau von Split-Klimageräten mit treibhausgaswirksamen Kältemitteln darf der Kunde nicht selbst vornehmen, dies ist nur zertifizierten Fachbetrieben erlaubt.“ Geltendes Recht lasse nichts anderes zu.
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