Finanzgerichtsverhandlung – Sichtbarkeit der Richter unverzichtbar
Die Digitalisierung hat auch in Gerichten Einzug gehalten. Die Finanzgerichtsordnung indes schreibt vor, dass bei einer sogenannten „Videokonferenz“ für die Beteiligten während der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung feststellbar sein muss, ob die beteiligten Richter in der Lage sind, der Verhandlung in ihren wesentlichen Abschnitten zu folgen.
Dies erfordert, dass alle zur Entscheidung berufenen Richter während der „Videokonferenz“ für die lediglich „zugeschalteten“ Beteiligten sichtbar sind. Daran fehlt es jedenfalls dann, wenn für den überwiegenden Zeitraum der mündlichen Verhandlung nur der Vorsitzende Richter des Senats im Bild zu sehen ist (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: V B 13/22).