Rad-Leasing – in Zeiten ohne Entgeltzahlung bleibt der Arbeitnehmer in der Pflicht
E-Bike vom Arbeitgeber? – Einerseits eine gute Maßnahme, andererseits ggf. eine unerwartete Belastung. Die Verpflichtung nämlich, im Rahmen der Entgeltumwandlung dem Arbeitgeber die monatlichen Leasing-Raten zu erstatten, gilt auch während entgeltfreier Beschäftigungszeiten.
Eine derartige Vereinbarung weicht nicht von Rechtsvorschriften ab. Eine Kontrolle nach dem Maßstab allgemeiner Geschäftsbedingungen findet daher nicht statt (§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB). Selbst wenn man die Klausel als kontrollfähige Preisnebenabrede ansähe, benachteiligt sie den Arbeitnehmer weder unangemessen noch ist sie als überraschende Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden (Quelle: Arbeitsgericht Aachen, Az.: 8 Ca 2199/22).