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Arbeitgeberleistungen auf sog. Summenbescheid – Es liegt kein Arbeitslohn vor

Die Nachforderung von Lohnsteuer beim Arbeitgeber durch Steuerbescheid kommt in Betracht, wenn die Lohnsteuer vorschriftswidrig nicht angemeldet wurde und es sich um eine eigene Steuerschuld des Arbeitgebers handelt.

 

Indes führt die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung aufgrund eines Summenbescheids durch den Arbeitgeber nicht zu Arbeitslohn (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VI R 27/20).

 


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