Mitarbeiterbeteiligung – Steuerliche Qualifizierung von Gewinnanteilen different
Beteiligt sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber, kann die Beteiligung eigenständige Erwerbsgrundlage sein, mit der Folge, dass die daraus erzielten laufenden Erträge keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern solche aus Kapitalvermögen sind.
Ob Gewinnanteile aus der Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einer GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG oder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gemäß § 19 EStG einzustufen sind, ist im Wege einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden (Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg, Az.: 12 K 1692/20; die Nichtzulassungsbeschwerde ist anhängig beim Bundesfinanzhof, Az.: VIII B 134/22).